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Es handelt sich vermutlich um einen Schenkungsvertrag. Wie lautet der konkrete Wortlaut im Text ("weiter zu arbeiten" bzw. "zu verhandeln" ist keine gängige Formulierung)? Die Bindungsdauer von Alleinvermittlungsaufträgen mit Konsumenten kann bei Kaufverträgen (Wohnung, Haus, Grundstück, etc.) auf längstens 6 Monate - bei Miet- und Pachtverträgen auf längstens 3 Monaten abgeschlossen werden. Schlichte Mietverträge können allerdings auf unbestimmte Zeit vereinbart werden. Wie gesagt - interessant wäre die Formulierung im Schenkungsvertrag. Wenn der Makler nicht mehr aktiv ist und somit auch seine Konzession zurückgelegt hat, kann er gar nicht tätig werden. |
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