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Immobilienmakler AV-Vertrag

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  •  Seewald
26.11. - 17.12.2023 1
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Hi Leute

Habe heute mal eine spezifische Frage, nicht zum Thema Hausbau. 

Ich habe vor Kurzem ein Grundstück geschenkt bekommen (aus engster Familie) und habe in diesem Schreiben aber die Auflage, mit dem aktuellen Makler weiter zu arbeiten und zu verhandeln. 

Nun verhält es sich aber so, dass der besagte Makler bereits in Pension ist und weiter auf diesem Alleinvermittlungsauftrag aufbaut. 

Meine Fragen: 

Laut AK ist die maximale Bindungsdauer bei Grundstücken 6 Monate - dh. ich kann mich dessen entgegen dem Wunsch meiner Familie nach einiger Zeit entledigen.
Laut dem Schenkungsschreiben ist der Immobilienmakler auf 40 Jahre an das Grundstück gebunden. 

  • Aber darf dieser Vertrag überhaupt existieren mit einem bereits pensionierten Makler? 
  • Kann diese Frist von 6 Monaten übergangen werden oder kann ich getrost auf diese bestehen und so den Vertrag loswerden?
  • Entsteht irgendeine Abschlagszahlung wenn die Frist von 6 Monaten ausläuft? (Er hat bisher kaum was verdient, aber laut Aussage meiner Familie einiges an Arbeit investiert)

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.12.2023  (#1)

zitat..
Seewald schrieb: in diesem Schreiben aber die Auflage, mit dem aktuellen Makler weiter zu arbeiten und zu verhandeln.

Es handelt sich vermutlich um einen Schenkungsvertrag. Wie lautet der konkrete Wortlaut im Text ("weiter zu arbeiten" bzw. "zu verhandeln" ist keine gängige Formulierung)?

zitat..
Seewald schrieb: Laut AK ist die maximale Bindungsdauer bei Grundstücken 6 Monate

Die Bindungsdauer von Alleinvermittlungsaufträgen mit Konsumenten kann bei Kaufverträgen (Wohnung, Haus, Grundstück, etc.) auf längstens 6 Monate - bei Miet- und Pachtverträgen auf längstens 3 Monaten abgeschlossen werden.

Schlichte Mietverträge können allerdings auf unbestimmte Zeit vereinbart werden.

zitat..
schrieb: [ref]:75520#75520[/ref]Aber darf dieser Vertrag überhaupt existieren mit einem bereits pensionierten Makler?

Wie gesagt - interessant wäre die Formulierung im Schenkungsvertrag. Wenn der Makler nicht mehr aktiv ist und somit auch seine Konzession zurückgelegt hat, kann er gar nicht tätig werden.




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