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Ich habe eine Frage

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  •  MikeÄfer
20.9. - 28.9.2008
4 Antworten 4
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Eine Wohnbaugenossenschaft baut 5 m entfernt von unserem Haus welches auch dieser Wohnbaugenossenschaft gehört einen Neubau. Nun sehe ich, dass sich die Küchenfenster dieses Neubaues genau gegenüber meines Schlafzimmerfensters befinden. Irgendwie fühle ich mich dadurch belästigt.

  •  Patrick
20.9.2008  (#1)
5m entfernt - wären für mich auch ein Problem. 6m sind o.k. emoji
Wer hat den Mindestabstand nicht eingehalten?

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  •  MikeÄfer
21.9.2008  (#2)
Die Wohbaugesellschaft, - die gerade diesen Neubau errichtet.

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  •  cc9966
26.9.2008  (#3)
der nachbar hat einspruchsrechtder nachbar hat einspruchsrecht wenn der mindestabstand unterschritten wird. nur blöd, wenn der nachbar und errichter die selbe wohnbaugenossenschaft sind. die firma wäre schizophren wenn sie gegen sich selbst beeinsprucht. als mieter hast keine chance, da kannst einen kopfstand machen...

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  •  RobRob
28.9.2008  (#4)
das sehe ich nicht so - Wenn wirklich der neue Bau zu nahe steht, dann kann man auch eine anonyme Anzeige bei der Baupolizei machen. Muß aber auch nicht anonym sein, wenn zB. die Belichtung genommen ist. Denn die Belichtung ist ein Recht des Bewohners. Da kann man dann ja auch als Nichteigentümer, aber Nutzer was machen.

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