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Höhe Einfriedungsmauer in NÖ

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  •  hbinspe
17.7. - 19.7.2010
2 Antworten 2
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Wie hoch darf der Nachbar seine Einfriedung machen, wenn es eine Betonmauer ist? - bei einem Grundstück in NÖ ohne Bebauungsplan.

  •  Karl10
  •   Bronze-Award
18.7.2010  (#1)
......eine ganz konkrete fixe Höhe kann ich dir da nicht pauschal auf diesem Wege sagen, weil es keinen Bebauungsplan gibt.
Es geht um 3 Fragen:

1. Weicht die Mauer in Anordnung und Höhe von der zugleich mit ihr sichtbaren Bebauung auffallend ab??? (1. Teil des § 54 NÖ Bauordnung)

2. Wird der Lichteinfall auf Hauptfenster ZULÄSSIGER Nachbargebäude unter 45° Lichteinfallswinkel beeinträchtigt??? (2. Teil des § 54)

3. Steht die Mauer optisch in einer harmonischen Wechselbeziehung zur vorhandenen Bebauung?? (§ 56 - Ortsbild)

Das alles kann man exakt nur im Einzelfall unter Kenntnis der Umgebungssituation beantworten.

Generell wirst du zwischen den Nachbarn bis zu einer zulässigen Höhe von 3m jedenfalls ausgehen können. Da ist nämlich der sehr wesentliche Punkt der möglichen Beeinträchtigung des Lichteinfalles auszuschließen (näher als 3m zur Grundgrenze darf der Nachbar nämlich kein Hauptfenster errichten) und bei den anderen Punkten (auffallendes Abweichen, Ortsbild)hat der Nachbar kein Mitspracherecht.


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  •  hbinspe
19.7.2010  (#2)
@Karl10 - Danke für die ausführliche Anwort!

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