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HELLA Insektenschutz Mangelhaft, Klage eingereicht

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  •  tombert
3.4.2019 - 7.9.2020
15 Antworten | 8 Autoren 15
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Ich möchte Euch vor HELLA warnen, scheinbar werden Insektenschutzrollos verbaut die meines erachtens nach mangelhaft sind, von denen HELLA aber standhaft behauptet sie wären Richtilinienkonform.

So siehts bei mir aus:


2019/20190403892817.jpg

Bei mir wurde ein Rollo verbaut, wo die seitlichen Schienen nicht bis nach oben reichen, ebenfalls fehlt die horizontale Bürstendichtung:


2019/20190403947418.jpg

Die beklagte Partei hat als Beweis folgende Richtlinie eingebracht:
https://ivrsa.de/wp-content/uploads/2018/10/Richtlinie_Insektenschutz_17.08.18.pdf

Interesanterweise steht da in §2 Leistungsdaten:
Grundsätzlich sollten alle Elemente so geplant und ausgeführt werden, dass zum Baukörper kein ungeschützter Spalt entsteht, durch den die Insekten gelangen können.

Im HELLA Prospekt steht:
Das Insektenschutzrollo ist der kompromissloseste Insektenschutz im Sortiment von HELLA.

Die Fenster sind die ganze Zeit geschlossen, die Insekten wie Fliegen, Marienkäfer und Gelsen dringen durch die nicht gesichertern Spalte ungehindert ein.

Die erste Verhandlung war am 2. April 2019. Nachdem HELLA der Meinung ist es läge kein Mangel vor, wird ein Sachverständer einberufen. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Ich werde berichten.

  •  berhan
  •   Silber-Award
3.4.2019  (#1)
Dein oben zitierter Satz bezieht sich aber feststehende Elemente, unter die deine Insektenschutzrollo nicht fallen werden. Und einen 100% Schutz gibts grundsätzlich auch nicht laut dem Text. In der ÖNORM EN 13561:2016-05, die auch für die Insektenschutzgitter gilt, steht bzgl. Insekten oder Bürsten nichts drinnen.

2. Leistungsdaten
Insektenschutzgewebe kann bei Bedarf herabgelassen, aufgerollt oder zugeschoben werden. Um die Funktion des Herauf-, Herab- oder Zuschiebens zu gewährleisten, kann das
dementsprechende Produkt nicht vollständig abschließen und lässt daher immer – wenn
auch geringe – Abstände zwischen Insektenschutzgaze und Führungsnut zu angrenzenden
Bauteilen oder dem Baukörper frei. Die oft verwendeten Abdichtbürsten verbessern die
Abdichtung, lassen allerdings einen geringen Freiraum für die Bewegung der Gaze.
Der Insektenschutz dient in erster Linie dazu, Fluginsekten von außen abzuhalten. Am
besten gelingt dies bei sogenannten Hautflüglern, die aufgrund ihres filigranen Körperbaus
nicht durch die evtl. vorhandenen Abdichtbürsten kriechen können. Käfer, Feuerwanzen,
Kellerasseln, Spinnen und sonstige Kriechtiere werden nur bedingt abgehalten, da diese
durch die entstehenden Abstände zwischen Gaze, Abdichtbürsten oder Abstände gelangen
können. Ein 100%iger Schutz, sozusagen die Schaffung eines „insektenfreien” Raums, kann
daher bei beweglichen Insektenschutzanlagen nicht gewährleistet werden.
Bei feststehenden Elementen wie z.B. Spannrahmen oder Schiebeanlagen kann dieser Umstand ebenfalls eintreten, allerdings nur über die eingesetzten Bürsten. Grundsätzlich sollten alle Elemente so geplant und ausgeführt werden, dass zum Baukörper kein ungeschützter Spalt entsteht, durch den die Insekten gelangen können. Auch hier gilt, dass selbst mit einer Bürstenausrüstung kein 100%iger „insektenfreier” Raum geschaffen werden kann.

Ich würde mich eher auf den Werbetext beziehen:
Das Insektenschutzrollo ist der kompromissloseste Insektenschutz im Sortiment von HELLA. Führungsschienen, Kassette und Schlussstab sind mit integrierten Bürsten ausgestattet, die das Rollo vollständig abdichten. 

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  •  tombert
3.4.2019  (#2)
Der Satz bezieht sich auf "... alle Elemente ..." - also auch auf bewegliche.
Das Prospekt/Werbeversprechen mit kompromisslos und vollständig haben wir als Beweismittel eingebracht.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
4.4.2019  (#3)
Ein Insektenschutz sollte schon Schutz vor Fluginsekten bieten (Siehe Pkt, 2). Wenn jetzt konstruktionsbedingte und nicht vermeidbare Fugen vorhanden sind (Beispiel halber Insektenschutz bei Stulpfenster) wäre das kein Mangel.

Wenn jedoch der Insektenschutz über das ganze Fenster geht und die Bürsten umlaufend aufliegen, sollte es zu keinem Eindringen von Fluginsekten kommen.
Die Anschlussprofile (Führungsschienen samt Bürsten) sollte auch dichtend anschließen, da ansonsten über Fugen die Insekten den Insektenschutz hinterwandern können.

Zu beachten ist, dass bei gekippten Fenster die Insekten über die Entwässerungsschlitz auch in den Zwischenraum (Isolierverglasung-Insektenschutz) gelangen können. Wäre sogar bei einem geschlossenen Fenster möglich, wenn die äußere Rahmendichtung inch vorhanden ist.

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  •  berhan
  •   Silber-Award
4.4.2019  (#4)

zitat..
tombert schrieb: Der Satz bezieht sich auf "... alle Elemente ..." - also auch auf bewegliche.


 
Sehe ich nicht so, da sich der letzte Satz auch nur auf die feststehende Elemente bezieht.

"Auch hier gilt, dass selbst mit einer Bürstenausrüstung kein 100%iger „insektenfreier” Raum geschaffen werden kann."

Aber man wird sehen, nach dem Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand emoji

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  •  23dg
  •   Silber-Award
4.4.2019  (#5)
Geht mich zwar nichts an, aber über ein laufendes Gerichtsverfahren zu berichten kann glaub ich ziemlich ins Auge gehen .....

Wenn H**** hier mitliest (bin mir fast sicher) könnten dir auch rechtliche Schwierigkeiten entstehen .. bezüglich deiner Aussagen gegen sie.

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  •  Clemens1
  •   Bronze-Award
4.4.2019  (#6)

zitat..
23dg schrieb: Geht mich zwar nichts an, aber über ein laufendes Gerichtsverfahren zu berichten kann glaub ich ziemlich ins Auge gehen .....

Wenn H**** hier mitliest (bin mir fast sicher) könnten dir auch rechtliche Schwierigkeiten entstehen .. bezüglich deiner Aussagen gegen sie.


 ????

Aber genau für alsoche Sachen ist ein solcher Austausch ja da.. damit sich andere ein (hoffentlich wertfreies) bild machen... 

Ich finde er hat siene persönöiche Meinung zum Ausdruck gebracht und die Tatsachen mit Photos unterlegt...

Aber ich bin kein Jurist...


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.4.2019  (#7)
Ich würde jetzt auch keine Interna aus dem Verfahren preisgeben.

Aber eine Warnung vor dem Hersteller, die mit belegbaren Aussagen untermauert ist, kann nicht verboten sein.

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  •  23dg
  •   Silber-Award
4.4.2019  (#8)
War nur zum Nachdenken mein Post!

Freund (Rechtsanwalt) hat mir letztes WE beim Grillen von einem Fall erzählt:
Kunde hat Firma geklagt und vor Gericht hat die Firma gewonnen - Kunde hat ebenfalls in verschiedenen Foren vor der Firma gewarnt bzw. negativ geschrieben - daraufhin kam es zu einer Klage wegen Rufschädigung ....... war keine billige Angelegenheit.

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  •  Vardi17
4.4.2019  (#9)
Wenn jemand negative Erfahrungen gemacht hat, warum sollte man das nicht in einem Forum, in dem reger Austausch herrscht, mitteilen, solange man dabei die Grenzen des Gesetzes und des Anstands nicht verletzt.
Was ich persönlich aber nicht sehr schätze ist, wenn jemand drei Threads erstellt, die alle dieselbe Sache zum Thema haben, und die einzig auffindbaren Foreneinträge um eine einzige Sache kreisen. In dem einen Faden schreiben wir gerade, die anderen beiden sind:
https://www.energiesparhaus.at/forum-probleme-hella-insektenschutzrollo/51773
https://www.energiesparhaus.at/forum-insektenschutzrollo-von-hella/53408

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
5.4.2019  (#10)
sind gerichtsverhandlungen nicht grundsätzlich öffentlich? was herrscht da bereits für ein vorauseilender gehörsam, dass man seine neg. erfahrungen mit unternehmen nicht mehr preisgeben darf?

es ist wirklich erschreckend wie der konsumentenschutz seit jahren mehr und mehr zugrunde geht. ich meine früher haben sich unternehmen um qualität und gute referenzen bemüht, und wenn nicht gab's da VKI bzw. AK.
wer schon mal einen prozess geführt hat, weiß, dass es zw. recht haben und recht bekommen einen großen unterschied gibt.

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  •  tombert
5.4.2019  (#11)

zitat..
berhan schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von tombert: Der Satz bezieht sich auf "... alle Elemente ..." - also auch auf bewegliche.

 
Sehe ich nicht so, da sich der letzte Satz auch nur auf die feststehende Elemente bezieht.

"Auch hier gilt, dass selbst mit einer Bürstenausrüstung kein 100%iger „insektenfreier” Raum geschaffen werden kann."

Aber man wird sehen, nach dem Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand


 
Welchen letzten Satz meinst Du? Den hier:
"Auch hier gilt, dass selbst mit einer Bürstenausrüstung ..."

Bürstenausrüstung haben sowohl bewegliche als auch unbewegliche Gitter, also bezieht er sich wohl auf beide.

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  •  berhan
  •   Silber-Award
5.4.2019  (#12)
Der erste Absatz bezieht sich m.E. auf bewegliche Insektenschutzanlagen. Und dieser endet mit dem Satz:
Ein 100%iger Schutz, sozusagen die Schaffung eines „insektenfreien” Raums, kann 
daher bei beweglichen Insektenschutzanlagen nicht gewährleistet werden.

Der zweite Absatz bezieht sich m.E. auf feststehende Elementen. Und dieser endet mit dem Satz:
Auch hier gilt, dass selbst mit einer Bürstenausrüstung kein 100%iger „insektenfreier” Raum geschaffen werden kann. 

Und deswegen bin ich der Ansicht das sich "alle Elemente" im zweiten Absatz nur auf die feststehenden Elemte beziehen. Das Wort Elemente kommt im ersten Absatz nicht vor. Aber gemäß diesem Text hast du eh keinen 100% Schutz. Ich würde mich nur auf den Werbetext beziehen, den dieser suggeriert ja einen 100% Schutz. Und als Konsument kannst du dieser ja vertrauen und du musst ja nicht den Inhalt einer deutschen Richtlinie kennen. Wäre interessant was der Mitbewerber dazu sagt, wenn das Produkt gewollt so Angeboten wird könnte das unter unlauteren Wettbewerb  fallen und das wird dann richtig teuer.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
29.8.2020  (#13)
Gibt's eine Lösung für den Insektenschutz die hilft? 

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  •  tombert
3.9.2020  (#14)
Ja - um Nachbesserung oder Preisminderung bitten. Der Klagspruch ist zwar noch ausständig, der gerichtliche SV hat jedoch bestätigt das die Insektengitter mangelhaft sind und so nicht ihren Zweck erfüllen. Und das unabhängig von der Werbeaussage die der Richter ebenfalls zu meinen Gunsten auslegt.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
7.9.2020  (#15)
Klingt nach einer Lösung. 

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