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Hausverkauf

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  •  greg77
31.1. - 23.2.2011
5 Antworten 5
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Hi!

Wir sind gerade mitten im Hausbau. Wir moechten gerne Herbst/Winter einziehen. Wir wohnen gerade in einem Einfamilienhaus aus den 70ern welches wir nach Einzug verkaufen moechten. Nun hat es sich ergeben, dass sich schon ein paar Interessenten fuer das derzeitige Haus gefunden haben. Die meisten Interessenten moechten schon demnaechst eine fixe Zu-/Absage und wuerden auch schon gerne den Vertrag unterschreiben.
So, nun zu den Fragen: Wie handhabt man das? Vorvertrag mit Anzahlung jetzt und endgueltiger Vertrag bei Uebergabe? Oder schon jetzt Vertrag mit Wohnrecht und ganzer Summe auf Treuhandkonto?

Vielen Dank fuer Eure Hilfe!

  •  creator
  •   Gold-Award
31.1.2011  (#1)
ja, so ähnlich wie variante 1 wenn du in der günstigen situation bist, dir die käufer aussuchen zu können, sind ja der vertragsgestaltung nicht wirklich große schranken gesetzt.
ich würde es so lösen, dass du dir halt einen vertrag schreibst, der die übergabe in einen realistischen zeitrahmen fallen lässt, den du konkretisieren kannst.
je nachdem, wie sicher du dir bei deinem neubau (gewährleistung, verdeckte mängel,...) und dem haus-käufer bist, kann man auch einen kaufvertrag mit wohnrecht machen - hier musst halt mehr auf den zeitpunkt des übergangs der gefahrtragung achten: der käufer wird wohl nicht deine gebührenrechnungen (wassser, strom, gas, kanal...) samt risiko für den untergang der sache tragen wollen - aber verhandeln kann man auch das. immerhin ist das haus dann bewohnt und wird halt in dem zustand erhalten, in dem es verkauft wurde. bei diesen fristen würde ich auch regeln, was passiert, wenn irgendwer stirbt, nicht mehr kann/will/sonstwas - soll das geschäft dann bestehen bleiben =?

ich würde mir überlegen, mit welcher bezahlten summe der käufer zum grundbuch-bg gehen können soll...

treuhandkonto ist auch so ein luxus: entweder seid ihr euch als käufer+verkäufer eh einig, dann braucht ihr das nicht und macht das mit simpler überweisung. oder ihr seid es euch nicht (wegen der langen frist, etc.): dann muss man eh grundsätzlicher überlegen.

aber was haben dir denn die interessenten vorgeschlagen...?


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  •  greg77
31.1.2011  (#2)
Die einen dachten an Anzahlung, die anderen haben sich noch keine Gedanken darueber gemacht.
Bin ich bei der Variante mit Wohnrecht so eine Art "Mieter" mit all seinen Rechten und Pflichten? Wer haftet dann fuer Schaeden?
Wie hoch ist normalerweise eine Anzahlung bei der anderen Variante?
Mir persoenlich waere am liebsten Vorvertrag mit Anzahlung und Bankgarantie/Treuhandkonto mit dem Rest.
Was wuerdest du bevorzugen (vielleicht auch aus Sicht des Kaeufers)?


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  •  creator
  •   Gold-Award
31.1.2011  (#3)
aha... ist irgendwie in der natur der sache, dass der verkäufer möglichst schnell so viel geld wie möglich sehen will und der käufer die sache so günstig wie möglich bekomen will.
das kann man ja verhandeln... z.b. in der form, dass der verkäufer nur gegen das vertraglich zugesicherte (kostenlose bzw. im vertrag durch den preis bewertete) wohnrecht auf max. x.monate verkauft.

man kann natürlich den käufer auch mit rangordnungsbescheid des grundbuchs-bg sichern, der ist 12 monate lang gültig.
simpelste sache: verkauf + wohnrecht. übergabezeitpunkt und haftung übernimmt der käufer laut vertrag und wird auch schon im grundbuch eigentümer, du hast nur das wohnrecht bis zum tag x.
ein vorvertrag mit treuhänder macht die sache eigentlich nur unnötig kompliziert, da der vorvertrag ja auch nix anderes regeln kann, als die dann im endvertrag geregelten punkte eben diesem zuzuordnen.

dinge, die zu beachten wären:

- rücktrittsrechte des käufers, wenn konsument (§30a kschg)
- gewährleistung (kann privat ausgeschlossen werden), mängel
- zustandsbeschreibung, möblierung, energieausweis...
- verbindlichkeiten, gebühren, rechte dritter (servitute...)
- wer zahlt was/wen? notar, gebühren, vertrag...

beim vki gibt es einen ratgeber "immobilien verkaufen"...


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  •  albundy
  •   Bronze-Award
1.2.2011  (#4)
wie ich es gemacht habe: - (ich war Käufer eine derartigen Hauses. Übergabe war ca. 10 Monate nach KV-Unterschrift).
1. Kaufanbot und Annahme.
2. Kaufvertragsunterfertigung nach Einigung (also 10 Mo vor Übergabe) + Anzahlung. "Absicherung" der Anzahlung iF des Scheiters des KV mit Schuldschein.
Definition eines Übergabezeitraumes und Konsequenzen bei Verzögerungen (Pönale, Rücktrittsrecht..)
Aushändigung von ZWEI Ranganmerkungen, davon eine OHNE Datum (wenn der Zeitraum über die 12 Monate hinausgeht, kann man die zweite "aktivieren" und ist abgesichert. Gerade weil ein langer Zeitraum zwischen Einigung und Übergabe besteht, könnte es sich der Verkäufer ja noch mal überlegen...)
3. Die Vorbesitzerin war auch ohne Wohnrecht o.a. rechtmäßig im Haus, weil der Kauf ja erst nach KP-auszahlung verbüchert wurde.
Abraten würde ich vom Vorvertrag. Besser scheint mir Kaufanbot und -Annahmeerklärung.

Abgwickelt haben wir alles über Treuhänder und erfahrenen Vertragsanwalt. Kaufpreis wurde nicht indexiert (Hurra, hätte damals drei Prozent bedeutet...)

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  •  hallöchen0815
23.2.2011  (#5)
wenn ihr das geld nicht gleich braucht, dann würde ich jetzt kaufvertrag machen und dei eintagung in das Grundbuch bei übergabe. der käufer kann ja das geld auf das treuhandkonto überweisen bzw. eine anzahlung machen.

wir hätten auch mal fast so ein haus gekauft da hätten wir auch ein jahr lang das geld auf ein treuhandktn legen müssen....
wenn du das geld gleich brauchst ist die mietervariante sicher nicht so blöd... da kannst du ja eine pauschale vom kaufpreis als miete abziehen....
aber achtung: eigentlich hast du dann einen mietvertrag und wenn der länger als 6monate ist müsstest du den auch vergebühren...

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