« Hausbau-, Sanierung

Hausverkauf: sanieren oder als Abbruchobjekt verkaufen?


Zusammenfassung
  •  Schwarzweiss
1.6. - 10.6.2026
13 Antworten | 10 Autoren 13
13
Ich habe ein Grundstück mit Haus zu verkaufen und bin noch unschlüssig, ob ich es erst sanieren soll, oder besser unsaniert als Abbruchobjekt verkaufe.
Ein paar Eckdaten: Traumlage ca. 25 km westlich von Wien, 1200 m2, Südhang mit unverbaubarer Aussicht. Infrastruktur schlecht, Auto ist Pflicht.
Das Haus stammt aus den 70er Jahren, ca. 100m2 Wohnfläche, dazu Garage und Werkstatt, wurde notdürftig saniert, ist bewohnbar, aber in eher schlechtem Zustand. In einem Zimmer Schimmel, Dach vermutlich undicht. Auch die Außenanlagen sind vernachlässigt.
Jetzt ist die Frage: lohnt es sich hier zu investieren und dann zu verkaufen oder würde ein Käufer das Haus sowieso abreißen und neu bauen?
Was meint ihr dazu, gerne auch abstimmen!


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  •  kernoel
  •   Gold-Award
1.6.2026  (#1)
So inserieren und versuchen, einen guten Preis zu bekommen. 
Bekommst Du es nicht los, kannst Du immer noch nachdenken es anders zu lösen. 


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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
1.6.2026  (#2)
Abgestimmt mit: Nein
So wie sich das Grundstück anhört, wer sich das leisten kann, wird nicht in die von dir "günstige sanierte Bude" ziehen und dafür Premium zahlen.

Dach undicht und Schimmelzimmer passt nicht so zu "bewohnbar".

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  •  TobiK
  •   Silber-Award
1.6.2026  (#3)
Abgestimmt mit: Nein
Ich würde nicht weiter investieren. Wenn ich mir den Markt gerade anschaue, ist es eher schwer gute Preise zu erzielen. Wer in "Traumlagen" bauen will, will eher sein eigenes Ding machen. "Grundstücke" sind deutlich rentabler, als zu bauen oder gar umzubauen, da Grundstücke, vor allem in guter Lage, Mangelware sind. Wir haben uns intensiv mit dem Markt rund um Wien seit ca. 2,5 Jahren beschäftigt.

Wenn du es potenziellen Käufern schmackhafter machen möchtest, lass dir mal den Abriss anbieten und versuch die Anzeige richtung "Traumgrundstück ohne Bebauung" zu trimmen, das wird sich besser vermarkten lassen. Die meisten Menschen, die sich Premium leisten können, wollen nichts von der "Technik" wissen.

1


  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
1.6.2026  (#4)
Abgestimmt mit: Nein
Sehe ich genauso. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand genau das (100qm) Haus will, das du renovierst und nicht abreissen will, halte ich für überschaubar.  Und wenn, dann will man es wahrscheinlich selber renovieren. Ganz abgesehen von dem Stress wenn du das renovierst. Habe selber ein Grundstück mit Abrissobjekt in Wien gekauft, abgerissen und dann dort gebaut. Dasselbe (sehr kleine) Häuschen renoviert hätte ich nie und nimmer genommen.

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Hallo Schwarzweiss,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hausverkauf: sanieren oder als Abbruchobjekt verkaufen?

  •  derLandmann
  •   Gold-Award
1.6.2026  (#5)
Abgestimmt mit: Nein
Unter der Annahme, dass ein unverbaubares Grundstück in Traumlage mit 1200m² einen dementsprechend gut situierten Käufer finden muss, wird dieser wohl kaum in einem alten 100m² Haus wohnen wollen.

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
1.6.2026  (#6)
Abgestimmt mit: Nein
Würde auch sagen, schleifen oder unverändert verkaufen, uU die Außenanlage selbst roden damit man sich den Ausblick besser vorstellen kann, oder per KI das Grundstück ohne Haus als Beispielbild inserieren, wenn die Lage wirklich so gut ist, ist jedes Gebäude eher wertmindernd egal in welchem Zustand

1
  •  AndiBru
  •   Gold-Award
1.6.2026  (#7)
Abgestimmt mit: Nein
Garten mähen roden ist 10x wichtiger als in das Haus zu investieren.

Die Kunden wollen über das Grundstück gehen, also Garten herrichten, Haus belassen, der neue Eigentümer schleift es und hebt gleich den Keller aus.

Ich würde es unter Grundstücke inserieren.

LG

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
4.6.2026  (#8)
Wenn dann würd ich es schleifen lassen um die Altlast zu entfernen sofern du da eine kostengünstige Möglichkeit hast - wenn du es normal zukaufst dann einfach so lassen und den Grund aufhübschen ( roden) 

1
  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
7.6.2026  (#9)
Abgestimmt mit: Nein
Nichts mehr investieren. Den Abbruch des Hauses würde ich mir - gemeinsam mit meinem Steuerberater - gut überlegen, weil das u.U. steuerlich beim Verkauf nicht verwertet werden kann; abgesehen davon, dass Abbruch etc auch noch Behördenwege bedeuten.

1
  •  Schwarzweiss
9.6.2026  (#10)

zitat..
FranzGrande schrieb: Den Abbruch des Hauses würde ich mir - gemeinsam mit meinem Steuerberater - gut überlegen

Was hat ein Hausabbruch mit Steuer zu tun? Ich habe auch gar keinen Steuerberater!

zitat..
FranzGrande schrieb: Behördenwege

Welche Behördenwege wären bei einem Abbruch erforderlich?




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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
9.6.2026  (#11)

zitat..
Schwarzweiss schrieb:

──────..
FranzGrande schrieb: Den Abbruch des Hauses würde ich mir - gemeinsam mit meinem Steuerberater - gut überlegen
───────────────

Was hat ein Hausabbruch mit Steuer zu tun? Ich habe auch gar keinen Steuerberater!

──────..
FranzGrande schrieb: Behördenwege
───────────────

Welche Behördenwege wären bei einem Abbruch erforderlich?

Gemeinde und Abbruch anzeigen, kann dann hald sein, dass es rückgewidmet wird, wenn's nicht mehr bebaut ist und es der Gemeinde Recht ist, dann hast schönes Grünland


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  •  TobiK
  •   Silber-Award
10.6.2026  (#12)

zitat..
Schwarzweiss schrieb: Was hat ein Hausabbruch mit Steuer zu tun? Ich habe auch gar keinen Steuerberater!

Du zahlst Steuern beim Verkauf. Den Abbruch kannst du wohl nicht steuermindernd geltend machen.




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  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
10.6.2026  (#13)

zitat..
Schwarzweiss schrieb: Was hat ein Hausabbruch mit Steuer zu tun? Ich habe auch gar keinen Steuerberater!

Der Verkauf der nicht selbst als Hauptwohnsitz bewohnten Immobilie ist in Österreich steuerpflichtig und löst eine Besteuerung mit 30% vom Überschuss aus (ImmoESt). Dieser Überschuss ist die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös. Es kann sein, dass die Abbruchkosten bei der Berechnung des Überschusses nicht abgezogen werden können.

zitat..
Schwarzweiss schrieb: Welche Behördenwege wären bei einem Abbruch erforderlich?

Ein Abbruch eines Hauses ist normalerweise bewilligungspflichtig.




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