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Hauskauf, möglicher Anteil Inventar

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  •  phile05
6.8. - 7.8.2007 1
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Hallo! Wir sind in der glücklichen Situation, dass Haus unserer Träume gefunden zu haben. Hätte dazu noch ein paar offene Fragen an das allwissende Forum :
1.) Wir übernehmen einiges an Mobiliar (Küche, Schlafzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer). Welchen Wert darf man maximal, zur Senkung der Bemessungsgrundlage für Grundbucheintragung und Grunderwerbssteuer für Inventar ansetzen, ohne dass man Probleme mit der Finanz bekommt. Die Einrichtung ist nahezu neu und sehr hochwertig (Team 7, Grüne Erde). Gibt es da eine Faustregel (z.B 5% vom Kaufpreis)?
2.) Kann man einen Pauschalwert ansetzen, oder muss das übernommene Inventar mit Rechungen belegt werden?
Danke

  •  creator
7.8.2007  (#1)
so hoch ist die gest auch nicht... und so ganz verstehe ich die fragen auch nicht.

ad 1) natürlich kann jeder zum offiziell niedrigen kaufpreis schwarzgeld zahlen und sofern das halbwegs im rahmen bleibt, ist auch die chance, erwischt zu werden, nicht besonders groß. sinnvoll ist das beim aktuellen gest-satz nicht. noch dazu kann man das mobile inventar sowieso extra verrechnet verkaufen, da müsst ihr lediglich den kaufvertrag für's haus ändern (exkl. inventar)und für das mobile inventar halt eigene kaufverträge schließen.
2) siehe oben. zudem:wenn das zeug wirklich neu ist, wäre es schon wegen allfälliger garantien sinnvoll, kaufverträge zu machen.

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