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·gelöst· Hausbau - was muss man alles Vorlegen?

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  •  tga1317
17.1.2017 - 13.3.2018
15 Antworten | 5 Autoren 15
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Hallo an alle hier im Forum!
Ich hätte da eine Frage an alle die schon Gebaut haben:

Was muss man alles bei Behörden/Gemeinden/Land usw. Vorlegen?
Beispiele: Elektro-Prüfbefund, Rohbaubestätigung etc.?

Muss der HKLS Installateur was vorlegen? usw.

Wäre Toll wenn wir hier ev. eine Liste erstellen können?

Danke Vorab schon an alle die sich melden!

Mfg TGA1317

  •  ap99
  •   Silber-Award
17.1.2017  (#1)
Wenn es um ein baubewilligtes Gebäude geht, steht das üblicherweise im Bescheid der Baubehörde (zumindest in Salzburg). Das kann sein: Baubeginnsmeldung, Rohbaufertigstellungsmeldung, Fertigstellungsmeldung vom Bauführer, Elektrobefund, Bestätigung Kaminkehrer, Bestägigung Sicherheitsverglasung, Bestätigung Dichtheitsprüfung Kanal, usw. ... was die Behörde eben sehen will ... das wird in jedem Bundesland, und je nach Behörde anders sein.

Bei Gewerbebetrieben ergänzende Unterlagen lt. Bescheid der Gewerbebehörde.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
18.1.2017  (#2)
Du musst vorlegen was in de Baubewilligung verlangt ist. z.B. Bestätigung Standsicherheit, Elektro-Protokoll, Bestätigung Lagerichtigkeit, Bestätigung Ausführung wie eingereicht, etc.
Nachlesen!

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  •  ap99
  •   Silber-Award
18.1.2017  (#3)

zitat..
sir_rws schrieb: Bestätigung Lagerichtigkeit


Genau, Vemessungsplan (Kollaudierungsplan) natürlich auch.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.1.2017  (#4)
Zuerst mal das Bundesland?? Ist nicht überall gleich.

Und dann bitte nicht durcheinandermischen, sondern eine klare Trennung machen, was für das Bewilligungsverfahren gilt/notwendig ist und was für die Fertigstellung (=Benützungsberechtigung). Da gehts ja auch um den Zeitpunkt, wann ich was vorlegen muss.

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  •  ap99
  •   Silber-Award
18.1.2017  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Und dann bitte nicht durcheinandermischen


Karl was meinst du damit konkret? Alles was oben aufgelistet wurde, ist nach der Baubewilligung vorzulegen (steht ab und zu sogar als Informationsblatt im Anhang des Bauansuchens dabei). Aber wie du sagst, das kann man sicher nicht über ganz Österreich drüberlegen (ist ja im selben Bundesland schon von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich - zumindest meine Erfahrung)

Vielleicht erklärt der TE um was es ihm eigentlich geht?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.1.2017  (#6)

zitat..
ap99 schrieb: Karl was meinst du damit konkret?

Ich mein, dass das, was man für die Baubewilligung einreicht andere Unterlagen und Beilagen sind als das, was man der Fertigstellungsanzeige anschließen muss. Und das sollte man - auch wegen des zeitlichen Unterschiedes - halt fein säuberlich auseinanderhalten.
Und du hast recht: der TE soll mal konkret sagen, worum es ihm geht.


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  •  tga1317
19.1.2017  (#7)
um was es mir geht: -

zitat..
Karl10 schrieb: Und du hast recht: der TE soll mal konkret sagen, worum es ihm geht.


Konkret stellte ich mir die Frage deshalb um abzuwägen bei welchen Gewerken ich ein Unternehmen beschäftigen muss und bei welchen ich alles selber machen kann!

Elektiker -> Prüfbefund -> muss eine berechtigte Firma machen
Installateur -> ???Befund??? -> kann man selber installieren oder brauche ich da auch einen Befund usw.
Also die ganzen Technik-Gewerke...

Danke!

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  •  ap99
  •   Silber-Award
19.1.2017  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb: Zuerst mal das Bundesland?? Ist nicht überall gleich.



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  •  tga1317
19.1.2017  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb: Zuerst mal das Bundesland?? Ist nicht überall gleich.


Oberösterreich

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  •  Twenty
  •   Gold-Award
12.3.2018  (#10)
muss  aus gegeben Anlass (Bruder) den Thread nochmal kurz hervor kramen. Wie alt darf der der Elektrobefund maximal sein bzw ab welchen Alter darf ihn die Gemeinde ablehnen weil zu "alt"
Edit: Bundesland Nö

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.3.2018  (#11)
Ich glaube nicht, dass es da irgendwo eine "Altersgrenze" gibt. Entscheidend wird eher sein, worauf sich der Befund bezieht. Wenn er sich genau auf das bewilligte (und natürlich bereits errichtete) Bauwerk bezieht, dann ist es glaub ich egal, wann der Befund gemacht wurde.

Wenn der Befund dann im Bauakt der Gemeinde 30 Jahre liegt, dann ist er ja auch noch gültig. Wann er abgegeben wird, ist meiner Ansicht nicht von Bedeutung.

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  •  Twenty
  •   Gold-Award
12.3.2018  (#12)
Nein da geht' s eher darum das die gemeinde für die fertigstellung eines Neubau einen Befund nicht nimmt weil er ein halbes Jahr alt . Aber wohnen tut er sicher schon 4 Jahre drin

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.3.2018  (#13)

zitat..
Twenty schrieb: Nein da geht' s eher darum das die gemeinde für die fertigstellung eines Neubau einen Befund nicht nimmt weil er ein halbes Jahr alt


Sag ich ja: ich finde das nicht korrekt von der Gemeinde. Was soll gegen diesen Befund sprechen?? Der wäre nur dann abzulehnen, wenn das Bauwerk zum Zeitpunkt der Befundung tatsächlich (elektrotechnisch) noch nicht fertig gewesen wäre (was aber erst zu beweisen wäre)

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  •  Twenty
  •   Gold-Award
12.3.2018  (#14)
Seh ich genauso. Sie sollen ihm einfach sagen wo das drinnen steht und dann schau ma weiter. Mir nur wichtig zu wissen ob da was in der bauordnung stev
Danke

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.3.2018  (#15)

zitat..
Twenty schrieb: Mir nur wichtig zu wissen ob da was in der bauordnung stev


Nein, in der Bauordnung steht da nichts.

Vielleicht ergänzend noch folgende Anmerkung: im Bauverfahren bei der Fertigstellungsanzeige geht es ja nur um eine "Erstüberprüfung" - und das war´s dann. Das Baurecht verlangt ja keine laufenden/periodischen Überprüfungen, die in bestimmten Zeitabständen immer wieder erneuert werden müssten.

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