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Hausbau fertig - Erhöhung Einheitswert !

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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
8.8. - 12.8.2016
29 Antworten 29
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Hallo!

Bin vor ca. 1 Jahr mit meinem Hausbau fertig geworden (Fertigstellungsmeldung ist aber noch nicht erteilt worden!). Nun bekomme ich vom Finanzamt eine Benachrichtigung dass der Einheitswert meines Grundstückes um ganze 35% (!!!!!) auf knapp 6.000,- erhöht wird! Das heißt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit meinem Haus (z.B. Grundsteuer) werden ab sofort um 35% erhöht !!!
Für 35% Gehaltserhöhung muss Otto Normalhackler ca. 10 Jahre lang arbeiten und das Finanzamt kann einfach so von einer Minute auf die andere den Einheitswert um diese Prozentzahl erhöhen?!?! Das entbehrt jeglicher Logik !! Es wird auch keinerlei Begründung in dem Schreiben angeführt!
Man stellt mir im Schreiben lediglich frei, innerhalb eines Monats das Rechtsmittel einer schriftlichen Beschwerde einzubringen, das ich auch ganz stark in Erwägung ziehe!
Meine Fragen nur dazu: Ist so ein Schreiben normal nach dem Hausbau und bringt dieses Beschwerdeschreiben dann auch so viel dass das Finanzamt die Einheitswert-Erhöhung zurückzieht oder reduziert? Oder führt das höchstens dazu, dass mir dann das Finanzamt extra eins "auswischen" möchte und dann z.B. meine Steuererklärungen der letzten 7 Jahre nochmal ganz genau überprüft....?
Überlege auch die Arbeiterkammer zu kontaktieren....

  •  atma
  •   Gold-Award
8.8.2016  (#1)
wurde in der nähe irgendwas an infrastuktur (autobahn, schnellstrasse oder ähnliches) besser ausgebaut und fertiggestellt?

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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
8.8.2016  (#2)
nein, mein Grundstück wurde (natürlich) vor meinem Bau noch aufgeschlossen. Also: Kauf Grundstück, paar Monate später Aufschließung, paar Monate später Baubeginn, Dreivierteljahr später Bau fertig. 1 Jahr darauf: Schreiben vom Finanzamt :(

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  •  thohem
8.8.2016  (#3)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/732930/Grundsteuer_Einheitswerte-werden-2016-angehoben-

5 Sekunden Google Suche :)


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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
8.8.2016  (#4)
danke, beantwortet meine Frage aber nicht, ob man das Rechtsmittel der schriftlichen Beschwerde in Anspruch nehmen sollte und welche Auswirkungen das möglicherweise hätte...

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  •  wosishi
8.8.2016  (#5)
Ob ein Rechtsmittel sinnvoll ist kann man erst sagen, wenn man weiß, auf welcher Grundlage der Bescheid ergangen ist. Was steht am Bescheid oben? Wird ein § aus dem Bewertungsgesetz zitiert (zB "Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2016 Artfortschreibung (§ 21(1)Z2 BewG").
Deine Frage, ob eine Beschwerde andere negative Folgen haben könnte, kann ich nicht seriös beantworten - gibt aber sicher den einen oder anderen Experten für Verschwörungstheorien hier im Forum, der da aushelfen kann.

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  •  utes
  •   Silber-Award
8.8.2016  (#6)

zitat..
boumeester schrieb: beantwortet meine Frage aber nicht,

ich würde am Finanzamt nachfragen- ernsthaft. Die geben dir bereitwillig Auskunft. Ich hatte auch ein kleines Problem nach Verkauf der ETW mit dieser komischen neuen Steuer die sie uns zwar nicht für die ETW und 2 Parkplätze- allerdings aber für den 3. verrechnet haben.

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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
9.8.2016  (#7)
naja, wenn ich weiß dass es ohnehin jeden mit Grundstücksbesitz betrifft, dann werd ich wahrscheinlich keine Beschwerde einlegen...
@wosishi: es steht §21 (4) BewG oben! Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2015 (!!)(da stand noch kein Haus oben, nur Grünland! und das Grünland hatte noch einen anderen Besitzer!!)

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  •  wosishi
9.8.2016  (#8)
also eine Zurechnungsfortschreibung (das Grundstück wurde von dir gekauft und wird sodann dir zugerechnet und nicht mehr dem bisherigen Eigentümer) - wurde hier offenbar schon mal diskutiert: http://www.energiesparhaus.at/forum/39487


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
9.8.2016  (#9)
Bedanke dich bei der Regierung :),... du kannst dich zwar beschweren aber bringen wird das nichts. Es wird eben alles unlogisch teurer. Meine Garage in Wien (bei der Arbeit) wird auch jährlich um +10% teurer immer mit der Begründung "Indexanpassung" etc. einfacher Mist. Wenn unsere Gehälter um so viel steigen würden dann wäre dies okay aber so nicht. Kannst dich nur aufregen, mehr nicht...

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  •  wosishi
9.8.2016  (#10)

zitat..
webdesigne schrieb: Bedanke dich bei der Regierung :),... du kannst dich zwar beschweren aber bringen wird das nichts. Kannst dich nur aufregen, mehr nicht...


Verstehe dein Posting in diesem Zusammenhang nicht ganz.
Bei den Einheitswerten wurden im Bereich des Grundvermögens seit 1973 die Hauptfestellungen unterlassen. Der Gesetzgeber hat stattdessen pauschale Anhebungen angeordnet - insgesamt um 35%. Die tatsächliche Werte der Grundstücke sind im Vergleich dazu idR wesentlich stärker gestiegen.
Das kann man sich von anderen Steuern/Gebühren nur erträumen.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
10.8.2016  (#11)

zitat..
wosishi schrieb: Der Gesetzgeber

Und wer ist der Gesetzgeber in Österreich? emoji
Das alles teurer wird ist eh klar, ich verstehe aber auch den TE weil auf einmal so viel angehoben wurde...

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  •  wosishi
10.8.2016  (#12)
Die pauschalen Anhebungen waren glaub ich Anfang der 80er Jahre...

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
10.8.2016  (#13)

zitat..
wosishi schrieb: Bei den Einheitswerten wurden im Bereich des Grundvermögens seit 1973 die Hauptfestellungen unterlassen.


Nun, wie kommen die auf den Einheitswertß
Im Finanzamt kennt sich kein Schwein aus, wennst nachfragst.

Defakto hauen sich ein paar "Experten" auf a Packl und würfeln sich die Sache aus.

Es gibt keine transparente Erklärung oder Berechnung des Einheitswertes.
Es gibt keine Tabelle, wo drin steht :

Bushaltestelle bis 100m : WERT X
Bushaltestelle über 100m : WERT Y

Zugverbindung bis 100m : WERT X
ETC.

Sowas gibt es nicht.
Nicht transparent, und so sehen die Informationen im Finanzamt aus.

Das nächste ist, dass die Grundsteuer bei uns wohl ein Jahr später kommen wird und die Leute im Finanzamt satte 2-3 Jahre zum ermitteln der Grundsteuer benötigen.

Welchen Einheitswert wir haben, kann mir auch keiner sagen.
Im Internet gibt es kein Index oder eine Berechnungsgrundlage zum selbst berechnen.

Ein Wert den man einfach nur hernimmt und erfindet um irgendwelche weiterführenden "Berechnungen" zu machen.

Wenn mir ein Amt Geld aus der Tasche zieht, und es kann dir niemand erklären wie sich das berechnet und auf welcher Basis das ganze passiert, verliere ich absolut jede Lust irgendwie was zu bezahlen.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
10.8.2016  (#14)

zitat..
BoZm schrieb: Wenn mir ein Amt Geld aus der Tasche zieht, und es kann dir niemand erklären wie sich das berechnet und auf welcher Basis das ganze passiert, verliere ich absolut jede Lust irgendwie was zu bezahlen.


Da bin ich bei dir!

Wir zahlen derzeit 8 Euro (schon das 2te Jahr) Grundsteuer pro Jahr emoji

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
10.8.2016  (#15)

zitat..
webdesigne schrieb: Wir zahlen derzeit 8 Euro (schon das 2te Jahr) Grundsteuer pro Jahr


Ehmm... was?
Habt ihr noch diese Grundsteuer-Reduzierung bekommen?

Weil bei uns ist, als das Grundstück vom Vorbesitzer noch als Acker geführt wurde, um die 50 Euro gewesen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.8.2016  (#16)
Leider schlagen da gleich wieder die Emotionen durch und die Diskussion lässt jede Sachlichkeit vermissen.

Das was uns der Threadersteller bisher an Informationen zukommen ließ ist äußerst dürftig und lässt keinerlei seriöse Antwort zu. Er hat offensichtlich die "Benachrichtigung" (die offensichtlich ein "Bescheid" ist) nicht vollständig gelesen bzw. für uns zitiert.
Bescheide der Finanz enthalten im "Spruch" immer eine Angabe, worum es da geht (Wertfortschreibung, Zurechnungsfortschreibung, Artfortschreibung, NAchfeststellung...), um welche Liegenschaft es geht und welche Paragrafen zur Anwendung kommen. Der Bescheid enthält sicher auch ein "Begründung", wo die Erklärung(Berechnung) enthalten ist. Alles das wurde nicht im Detail wiedergegeben und kann darüber nur spekuliert werden.

Es dürfte sich auch nur um den Einheitswert des bisher unbebauten Grundstückes handeln und mit dem Hausbau nichts zu tun haben. Dafür müsste nämlich eine Erhebung (Fragebogen) betreffend das HAus vorangegangen sein (wofür es bis jetzt keinen Hinweis in den Beiträgen gibt).

Und was den Einheitswert an sich betrifft: Für alle die hier mitschreiben ist es sicher ein Leichtes in sehr kurzer Zeit über Internet, google herauszufinden, wie das so ganz grob läuft (sehr informativ und verständlich z.B. in help.gv.at). Wenn man also ein bisschen blättern und recherchieren würde, dann wüsste man rasch, dass es hier für alles und jedes gesetzliche Regeln und Grundlagen gibt (die man natürlich nachlesen kann) und dass es nicht so ist, dass "...Defakto hauen sich ein paar "Experten" auf a Packl und würfeln sich die Sache aus..."
Das ganze hat auch nichts mit einer nächstgelegenen Bushaltestelle, Zugverbindung, Autobahn oder dergleichen zu tun, wie hier angedeutet wird.

Keine Frage, diese Materie ist - auch rechtlich - da und dort durchaus komplex. Mit ein bisschen Willen - und vor allem mit sachlichem Zugang und nicht gleich hochfahrenden Emotionen - lassen sich auch für den Laien viele Dinge erklären und nachvollziehen. Und für die letzten Details muss man dann halt zum Experten gehen.
Ah noch was:

zitat..
BoZm schrieb: Welchen Einheitswert wir haben, kann mir auch keiner sagen.

Für jede Liegenschaft/Immobilie müsste man einen Einheitswertbescheid haben. Dort steht der Einheitswert drin (bei Eigentumswechsel kann das allerdings etwas dauern, bis der neue Eigentümer einen erhält)

zitat..
BoZm schrieb: und die Leute im Finanzamt satte 2-3 Jahre zum ermitteln der Grundsteuer benötigen.

Das Finanzamt ermittelt keine Grundsteuer. Das ist eine Gemeindesteuer, die die Gemeinde vorschreibt. Das Finanzamt legt bloß den "Grundsteuermessbetrag" fest (übrigens nicht willkührlich, sondern nach gesetzlich vorgegebenen und nachvollziehbaren Regeln), nach dem die Gemeinde dann die Grundsteuer weiter berechnet.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
10.8.2016  (#17)
Karl, hat nichts mit Emotionen zu tun.

Ich habe, als wir mit dem Hausbau-Projekt angefangen haben (vom Gedanken her, nicht vom Bau-Start), mich mit der Kostenaufstellung, den Laufenden Kosten danach etc. beschäftigt.

Das dumme ist, dass FAST alles so gekommen ist wie ich es berechnet habe.

Fast steht jedoch nur deshalb dort, weil mir NIEMAND, nicht mal dein tolles INTERNET sagen konnte, wie sich der Einheitswert entwickelt oder ermittelt.

Die Gemeinde wartet auf das Finanzamt.
Das Finanzamt, kann mir nicht erklären wie der Einheitswert generiert wird.

Ich war dort, und wurde nur vertröstet und weiter geleitet, bis es endlich einen gegeben hat der im Urlaub war und dann konnte ich Heim gehen.
Als der jedoch wieder da war, haben sie mich wieder an jemand weiter geleitet, aber der war leider gerade zu der zeit Krank.

Dieses Spiel hatten wir 4 mal.

Aber du scheinst entweder das System zu verstehen, dann bitte erleuchte mich.
Oder du bist einer von den Typen die mich dort erlebt haben, und versuchst mich nun zu überzeugen, dass es ein System dahinter gibt.

zitat..
Karl10 schrieb: Keine Frage, diese Materie ist - auch rechtlich - da und dort durchaus komplex.


Nichts ist kompliziert, wenn es jemand erklären kann.
Nichts kann so komplex sein, dass man es nicht erklären kann.
Alles was für komplex und kompliziert erklärt wird, ist für mich nicht existent.

Außer du willst andeuten, dass sehr viele hier im Forum zu dumm sind um eine Formel, oder Berechnung zu verstehen.
Vergiss bitte nicht, dass hier im Forum Leute herumlaufen, die Mathematik unterrichten und so weiter.

Zeig mir bitte Formeln, Berechnungsgrundlagen, etc. wie ich zum Einheitswert komme.
Ich habe gesucht, nur am Ende sind bei den Unterlagen vom BMF (auf deren Seite) die Verlinkungen hatten und du kommst auf eine 404-Seite.
Da geht es nicht weiter.

Warum ein Mysterium aufbauen um etwas, das angeblich rechtlich und rechtens funktioniert?

Verzeih mir bitte, wenn ich leichte Skepsis an den Tag lege, nachdem ich diese Blamagen in unserem Finanz-System gesehen habe.
Außerdem zahlen Millionen von Menschen bei uns die Grundsteuer und es hinterfragt keine/r, wie die Finanz auf diese Werte kommt.

Alles konnte ich vorausberechnen an Steuern und Abgaben, nur die Grundsteuer nicht, da der Einheitswert mir als einzige Variable fehlt.

Hat nichts mit Emotionen zu tun, lieber Karl.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
11.8.2016  (#18)

zitat..
BoZm schrieb: Ehmm... was?
Habt ihr noch diese Grundsteuer-Reduzierung bekommen?


ich hab echt keine Ahnung, ich denke das sind noch die 8 Euro weil noch nichts bewertet wurde und hoffe das bleibt noch länger so emoji

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
11.8.2016  (#19)
Ich kann das nur bestätigen, was BoZm schreibt!
Man hat den Eindruck, dass man immer auf eine Mauer des Schweigens stößt, wenn man im FA nachfragt! Es wird nur vertröstet mit "Referent/in ist im Urlaub/Krankenstand oder zurzeit in einem anderen FA" Es müsste in der heutigen Zeit leicht möglich sein von jedem FA aus via PC Einsicht in die Bewertungsakte zu machen! Und jeder FA-Mitarbeiter müsste das zusammen bringen wenn eh alles so transparent ist, wie es hier Karl 10 erklärt!
Wo sind die Bewertungsrichtlinien einsichtbar?
Karl beschreibt die rechtliche Situation eh recht gut, nur in der Praxis schauts dann ganz anders aus!
Theoretisch müsste es auch möglich sein, über finanzonline in die Bewertungsgrundlagen Einsicht zu nehmen!

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  •  Richard3007
11.8.2016  (#20)

zitat..
webdesigne schrieb: ich hab echt keine Ahnung, ich denke das sind noch die 8 Euro weil noch nichts bewertet wurde und hoffe das bleibt noch länger so


Mach dir keine Hoffnungen, die verrechnen es nach.....
Bei mir waren Sie schneller, die Grundsteuer ist schon 2 Monate nach Fertigstellungsbescheid neu berechnet worden emoji

Vorher waren es auch um die 12€ im Jahr oder so ähnlich. Jetzt sind es halt 53,- wenn ich mich richtig erinnere.
Bei mir stand sogar dabei, bei den 12€ dass diese jetzt nicht zu bezahlen sind, sondern sie warten, bis 40€ überschritten sind.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
11.8.2016  (#21)
bei mir dito, das alte Haus war für 38,-/a euronen abgegolten, das neue, nur zwei mal so groß wie das alte aber gleich 210,-/a !
kann mir bitte jemand sagen, dass es nicht normal ist? ;)
meine Nachfragen beim FA waren ähnlich wie oben beschrieben, ich habs irgendwann aufgegeben und für später wenn die Geduld + Zeit da sind "aufgewahrt"...


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