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Hausbau des Nachbarns

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  •  Gast aw80
9.1. - 15.1.2009
4 Antworten 4
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Hallo Freunde!
Mein Nachbar hat letztes Jahr zu bauen begonnen und zwar einen Wohnkeller mit Garage und darüber einen Pultdachbungalow. Da wir eine leichte Hanglage haben und der Keller usw. des Nachbarn an der unteren Grundstücksgrenze komplett aus der Erde ist (meine Nachbarsseite),ist der Bau sehr hoch und die Anschüttung, die Keilförmig von der Terrasse (das heisst die Terrasse über den herausragenden Keller)des Bungalows weg geht auch sehr hoch ist, mache ich mir sorgen das da mal was zu mir von der Anschüttung herunter kommt und das die komplette Aussicht nach oben weg ist kommt noch dazu, von der Optik im allgemeinen brauchen wir da gar nicht reden! Wir Nachbarn waren zwar bei der Bauverhandlung, nur leider hat das am Plan kein "normaler" Mensch gesehen, was da rauskommt! Kann ich mich jetzt noch wo schlau machen, ob da alles Rechtens ist ausser bei der Gemeinde selbst?
Mfg

  •  AndiBru
9.1.2009  (#1)
Hallo - Du kannst höchstens einen "befreundeten" Baumeister, Bausachverständigen auf die Gemeinde schicken und dass er sich die Einreichpläne ansehen tut, auch die Höhenkoten, und es dann mit dem tatsächlich gebauten Haus vergleichen. Wenn du keinen kennst, musst halt wem beauftragen ...

Wenn der Nachbar aber korrekt eingereicht hat, und der Einreichplan stimmt, nur Ihr habt es nicht gemerkt, dann habt ihr "leider zu 99% Pech".

Die einzigen Angriffspunkte wären dann nur:
Überschreitung der Bauhöhe (es misst ja keiner mehr nach, da es keine "Kollerdierung mehr gibt")
ÜBerschreitung der genehmigten Anschütthöhe
Schattenwurf auf dein Grundstück, Insbesondere die Südseite des Hauses (wobei ich das auch nicht glauben kann, weil das wird meistens bei den Baubauungsplänen berücksichtigt.

Ansonnsten fällt mir leider nix ein.

Zur Statik: Also seine Anschüttung muss so gemacht sein, dass du keiner Gefahr ausgesetz wirst.

Da gibt es bei Mauern: ein statisches Gutachten insbesondere wenn diese höher als 2m sind.

Beim Erdreich: ein Bodengutachten.

Es kommt schon einmal vor, dass ein "normaler" Mensch nicht alles erkennt, oder etwas übersieht.

Nur wenn der Bescheid rechtskräftig ist, ist es zu spät.

lg!



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  •  oldtimersammler
9.1.2009  (#2)
Hallo - Also wie schon erwähnt wenn da etwas verpasst wurde hast du keine Chance mehr,dazu sind ja die Bauverhandlungen da im Nachhinein geht da nichts mehr.
Einen Plan der das von einem normalen Menschen wie du sagst nicht erkennen läßt gibt es nicht,an einem Einreichplan muß alles angeführt werden.
Daß das jemand der keine Zeichung lesen kann mitunter nicht versteht ist verständlich da hättest du bei der Bauverhandlung nur fragen können.
Das wird dir nun leider nicht mehr viel nützen aber wenn alle Vorschriften eingehalten wurden hättest du auch wenn du das vorher erkann hast nichgts dagegen tun können.
Bauhöhe usw ist alles in der Bauordnung je nach Bauklasse eventuell Ortsbild usw festgelegt.
Die Einsprüche wie sie früher mal waren sind ohnedies schon eingeschränkt in Vergleich wie es vor 20Jahren war,einerseits gut da mache Nachbarn bei Bauvorhaben aus Gehässigkeit das Leben schwer machten.
Das diese Dinge wie gesagt auch fallweise vom Verbauungsplan abhängen und die Bauhöhe nicht überall gleich ist würde ich auf die Gemeinde gehen und mal mit dem Bürgermeister reden.
Er hat alle Pläne aufliegen.
Aber auch wenn nicht alles stimmt hast du nicht allzu großé Chancen,Daß Objekte abgerissen werden müße4n ist sehr sehr selten der Fall und wenn dann zieht sich das oft über zig Jahre hinweg.
Meist ists dann so daß er eine Geldstrafe bekommt die nicht sehr hoch ist und das wars.
Ich kenne einen Fall in meiner früheren Nachbarschaft das zog sich über 15 Jahre hinweg,mittlerweire war der dritte Bürgermeister im Amt und jeder versuchte das unangehehme Thema rauszuschieben,ging bis zum Volksnwalt der auch nichts erreichte.
viele Grüße Gerhard


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  •  creator
9.1.2009  (#3)
im nachhinein sekkieren kann man immer noch... eine der "schönsten" möglichkeiten ist z.b. eine bauverborsklage beim bezirksgericht gem. §§340ff abgb. da braucht man nur behaupten, dass man durch die bauführung/aufschüttung gefährdet wäre...

das gibt dann einen tollen krieg, weil man dann hübsch viele sachverständige braucht, um die sachlage zu klären... und man die im zuge des prozesses als kläger vorfinanzieren muss. zudem steht dann der vorwurf im raum, der baureferent bzw. der bürgermeister wäre ein idiot, weil er gefährliches bewilligt hat...
als kläger ist man zudem beweispflichtig und wenn der beweis nicht gelingt (kommt auf den gerichts-sv an) bzw. der nachbar im rahmen seiner gültigen baubewilligung gebaut hat, wird es überhaupt lustig, denn dann kann er dich bis zum st. nimmerleinstag niederklagen... oder den bürgermeister... so was kommt echt gut und dauert schön lange - besonders durch alle instanzen. dass ihr die pläne eingesehen und nichts gesagt habt, kommt natürlich in so einem verfahren als besonders schlau rüber...

im übrigen gibt es in den meisten bauordnungen nur noch objektive kriterien zur beurteilung eines bauwerks, schönheit ist - weil subjektiv - dann völlig egal.


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  •  aw80
15.1.2009  (#4)
Danke ...für Eure Hilfe! Ich werd mal beim Bürgermeister vorbei fahren und mit ihm das besprechen, auf Gericht usw. habe ich natürlich keine Lust. Vielleicht lässt sich ein Mittelweg finden, damit mein Haus und Grund "geschützt" ist?!

Mfg

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