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Haus auf Grenze zwischen zwei Parzellen

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  •  yeahright
1.4. - 21.4.2009
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Hallo!

Wir besitzen zwei nebeneinanderliegende, jeweils etwa quadratische Bauparzellen (jeweils mit Bauplatzbewilligung) und möchten voraussichtlich das Haus genau in der Mitte des Gesamtgrundes, also auf der Grenze zwischen den beiden Parzellen bauen. 3m-Abstände zu den anderen Nachbarn werden eingehalten. Laut Aussage des Baureferenten der Gemeinde reicht es dafür, eine Bauplatzbewilligung über beide Parzellen zu beantragen, was ca. EUR 300,- kosten soll. Nun stellen sich mir ein paar Fragen:

1.) Stimmt diese Aussage, oder muß man die Grundstücke zusammenlegen lassen zu einem neuen Grundstück?
2.) Wenn man eine Bauplatzbewilligung für das Gesamtgrundstück bekommt, erlöschen dann die Bewilligungen für die Einzelgrundstücke?
3.) Für die beiden Grundstücke wurden bereits jeweils Kanalanschlußgebühr und Verkehrsflächenbeitrag entrichtet (Mindestanschlußgebühr). Wenn man jetzt nur ein Haus baut, kann man sich da was zurückholen oder z.B. später auf die laufende Kanalgebühr gegenrechnen? Oder hängt das vom guten Willen der Gemeinde ab?
4.) In welches Grundstück trägt sich dann die Wohnbauförderung bzw. Darlehensgeber ein? In beide jeweils zu einem gewissen Anteil? Wird das dann teurer als hätte man nur ein großes Grundstück statt zwei kleinerer?
5.) Gibt es sonstige Punkte, die man in so einem Fall unbedingt beachten sollte?

Vielen Dank,

Markus

  •  Dobs
20.4.2009  (#1)
2 Parzellen - In unserem schönen Österreich liegt die Allmacht des Bauens beim Bürgermeister (aus Wahlgründenzwar selten praktiziert, aber er kann alles erlauben verbieten und auch wieder abreissen lassen)
was alles in deiner gemeinde und deinem baureferenten möglich ist, ist eine sache, eine andere ist ein blick in die zukunkt: verkauf trennung, scheidung, ... ich würde vor baubeginn unbedingt die grundstücke zusammenlegen lassen - sollte kein problem sein ...
bezüglich der anschlusskosten kann man höflich anfragen, aber die antwort wird ebenso höflich sein emoji
baust du auf zwei grundstücken hälst du ja die bauwich (3m) zum nachbarn nicht ein, auch wenn du es selber bist.

Dobs

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  •  yeahright
20.4.2009  (#2)
Aber nach erteilter Baugenehmigung - kann da dann noch was sein? Wenn man jetzt die Grundstücke nicht zusammenlegen läßt, man aber dann eine Baubewilligung erhält, baut, und irgendwann will man wieder verkaufen - wo können dann noch Probleme auftreten? Mit der Baubewilligung ist doch die Sache gegessen, oder?

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  •  creator
21.4.2009  (#3)
baureferentenwort = bibelwort... das man am besten schriftlich kurz festhält. generell ist es sinnvoll, sich mit dem baureferenten gut zu stellen - der legt ja dem bgm. den bescheidentwurf ja nur noch zum abnicken vor...

je nach bauordnung wird die "gekoppelte bauweise" mehr oder weniger bevorzugt - daher kein problem, die ez müssen nicht unbedingt bereinigt werden, wenn irgendwann mal wer draufkommt, kannst du es immer noch machen... beim verkauf kein problem, steht eh im kaufvertrag, was wer kauft. inwieweit es sinnvoll ist, für 1 haus 2 grundstücke zu "verbrauchen", hängt von der individuellen entscheidung ab.

das ist dann eine bauplatzbewilligung über 2 grundstücke, die bilden kein "gesamtgrundstück", weil die verschiedenen parzellennummern und ez ja weiter aufrecht bleiben und der grundbuchstand zählt.
daher wird's mit den gebühren de jure nicht anders, verhandeln kannst das aber immer - und die meisten referenten sind durchaus verhandlungsbereit, wenn neue hauptwohnsitz-gemeindebürger was wollen... ist bei förderungen auch so.

wahrscheinlich wird's eine simultanhypothek auf beide grundstücke...

hausnummern sollten kein problem sein, gebühren sind verhandlungssache, max. anschlüsse besonders planen (kanal, telefon, zu- und ableitungen, drainagen).

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