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Hauptkanal auf Privatgrund [NÖ]

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  •  Twenty
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.10. - 25.10.2016
11 Antworten 11
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Halo
haben gestern mit dem Zaun auf der letzten offenen Seite angefangen und da sind wkr drauf gekommen das der Hauptkanal der Gemeinde so um die 40cm auf Privatgrund ist. Prinzipiell ist es mir egal da er nicht im Weg ist bzw (ist am anderen unbebauten Grund) auch nicht im Weg wäre da die Bauflucht weitrr hinten liegt.Möchte nur nicht mal wegen irgendwas ne böse überraschung erleben. Sollte man ds auf irgendwas aufpassen? Bundesland isr Nö
Danke gleich einmal

  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.10.2016  (#1)

zitat..
Twenty schrieb: Prinzipiell ist es mir egal

Sollte dir keinesfalls egal sein. Ist immerhin ein ganz massive Verletzung deines Eigentumsrechtes (und eine bodenlose Frechheit nebenbei, wenn immer wieder Kanäle/Leitungen auf Privatgründen verlegt werden, ohne dass das mit den Eingentümern korrekt geregelt wird)

zitat..
Twenty schrieb: da er nicht im Weg ist

Das ist jetzt wurscht, ob er im Weg ist oder nicht. Lass dich davon nicht zu irgendetwas verleiten.

zitat..
Twenty schrieb: Sollte man ds auf irgendwas aufpassen?

Na, sicher! Grundsätzlich 2 Möglichkeiten (in kurzen Worten):

1. Du gestattest den Kanal auf deinem Grund nicht (was dein gutes und auch formal korrektes Recht ist). Also hin zur Gemeinde und denen freundlich, aber bestimmt mitteilen, dass ihr Kanal auf deinem Grund liegt und du damit nicht einverstanden bist. Wird dann wahrscheinlich in der Folge etwas Schriftliches
von dir brauchen, am Besten von einem Anwalt unterschrieben und im worst case auf eine Besitzstörungsklage hinauslaufen.

2. Variante: du kannst mit dem Kanal auf deinem Grund im Prinzip leben, aber dann nur mit einer Eintragung eines Servitutes im Grundbuch und einer entsprechenden Entschädigung für die Entwertung deines Grundes dr. das Servitut.

Die 3. Möglichkeit - nämlich zu sagen, es sind eh nur ein paar cm, es ist nicht im Weg, es stört eigentlich nicht und daher Schwamm drüber und vergessen wir es, sollte absolut nicht in Frage kommen!!!!

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
24.10.2016  (#2)
Das ist immer so eine Sache, zuerst glaubt man wirklich, es stört nicht! Aber irgendwann mal kommt eine Situation, wo man gerade dort was aufgraben muss, um ein kleines Fundament z. B. einzugraben. Da ist es dann nicht mehr möglich den Kanal zu ändern, weil verjährt ist die Sache.
Mir ging es auch so mit einem Verteilerkasten der Post. Haben miteinander geschaut, wo man diesen Kasten aufstellen kann. Auch einen idealen Platz gefunden, dort wo man glaubt, dort wird er nie stören! Doch jetzt hat sich da auf dieser Stelle allerhand geändert wegen Betriebsaufgabe. Und jetzt steht mutterseelenalleine dieser Beton/Blechkasten da. Im Winter stört er, im Sommer stört er, eigentlich sehr oft. Entsprechend sind jetzt auch jetzt schon etliche Schrammen drauf. Jetzt kann man nichts mehr machen nach 20 Jahren. Frei bleiben muss er auch, manchmal muss was gemacht werden. Ich weiß nicht, ob es möglich wäre, den Kasten um 15 m zu versetzen zu einer Gebäudewand des Wirtschaftsgebäudes. Den Verteilerkasten der EVN haben wir schon klüger platzíert!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.10.2016  (#3)
Was war denn zuerst da? Der Kanal, oder dein Grundstück?

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  •  Twenty
  •   Bronze-Award
24.10.2016  (#4)
@karl10: danke für deine Antworten, muss das ganze einmal mit meinen Bruder besprechen wie wir damit umgehen. Ich benutze ihn, ihm gehört er gg. Werden aber sicher noch ein wenig warten mit dem zur Gemeinde gehen (muss vorher noch den Zaun legalisieren emoji ) bzw werde ich noch vorher die Fertigstellung vom NG abgeben.
@rk515: gute Frage. viele Jahre zuvor war das ein großer Spitzacker bis es Parzelliert und auf alle Beteiligten aufgeteilt wurde
danke euch allen für die Antworten


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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.10.2016  (#5)
und aus dem Grundbuch war auf der Parzelle kein Servitut zu sehen? Also als ihr den gekauft habt, oder übergeben bekommen habt, oder wie auch immer?

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  •  Twenty
  •   Bronze-Award
24.10.2016  (#6)
Nein nein nix drauf, schon immer in familienbesitz
Jetzt noch ne frage an den Karl. Hab heute erfahren das der Kanal 1975 dort gebaut wurde. Ändert das was (sind ja doch schon über 40 Jahre)


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.10.2016  (#7)

zitat..
Twenty schrieb: Hab heute erfahren das der Kanal 1975 dort gebaut wurde. Ändert das was (sind ja doch schon über 40 Jahre)

Ja, ändert sich ganz wesentlich: dann hat die Gemeinde dieses Recht für den Kanal auf bzw. in deinem Grund nämlich ersessen!!!! (die Frist ist übrigens 30 Jahre und nicht 40)

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  •  Twenty
  •   Bronze-Award
24.10.2016  (#8)
Na dann hat sich das auch erledigt
Danke
Ps: hat sich f die Gemeinde ausgezahlt das der Schachtdeckel 10cm unter der Erde "versteckt" hat

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.10.2016  (#9)

zitat..
Twenty schrieb: Ps: hat sich f die Gemeinde ausgezahlt das der Schachtdeckel 10cm unter der Erde "versteckt" hat

Wart, da muss ich jetzt nochmal nachfragen: Haben die (damaligen) Grundeigentümer vom Kanalbau auf ihrem Grundstück gewusst?? Oder es aus irgendwelchen Gründen wissen müssen (sich aber nicht weiter darum gekümmert)? Oder war der Kanaleinbau eine - ich sag mal - "Nacht und Nebelaktion", von der niemand was mitbekommen hat?? In diesem Fall kann´s nämlich keine Ersitzung geben. Einfach ausgedrückt: Es vergräbt mir jemand etwas auf meinem Grundstück, ohne dass ich das weiss oder erkennen kann und kommt dann nach 30 AJhren und sagt: so, das hab ich jetzt ersessen - sowas geht natürlich nicht. Voraussetzung für die Ersitzung ist, dass du bzw. deine Vorbesitzer diesen Kanal wissentlich geduldet haben!


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  •  Twenty
  •   Bronze-Award
25.10.2016  (#10)
Nein das kann man nicht behaupten, war zwar vor meinem dasein aber wenn 300m Kanal gemacht werden (in einen kleinen Nest) fällt es auf. Es wurde halt nicht kontrolliert ob da was im privaten Grund liegt weils niemanden interessiert hat bzw als Acker verpachtet wurde


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  •  kech
  •   Silber-Award
25.10.2016  (#11)
Sanierungsfall Kanal - Ähnliches hat sich in meinem Umfeld ereignet.
Der Kanal war zu sanieren. Der betreffende Grund musste vor Jahrzehnten wegen eines geplanten Straßenbaus abgetreten werden. Danach wurde der öffentliche Kanal auf dem geplanten Straßenstück gebaut. Die Straße wurde aber letztlich nicht gebaut, weshalb das abgetretene Grundstück dem früheren Besitzer rückübereignet wurde (samt Kanal). Diese Übertragung erfolgte erst vor wenigen Jahren
Zwischenzeitlich stand eine Kanalsanierung an. Die Gemeinde wollte zunächst den Grundbesitzer in die Pflicht nehmen und bei der Sanierung mitzahlen lassen.
Nach langem Hin und Her übernahm die Gemeinde dann doch die Kosten der Sanierung. Der betroffene Grundbesitzer wird nicht einmal über diesen Kanalstrang versorgt, sondern nur die Nachbarn.

Damit es bei einer eventuellen Sanierung zu keinen ähnlichen Schwierigkeiten kommt, solltest du dich diesbezüglich absichern.


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