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·gelöst· Hauptgebäude/Nebengebäude Größe? Nutzung?

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  •  chris20
22.5.2019 - 11.7.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo die Damen und Herren,

wahrscheinlich ein leidiges Thema, jedoch bitte ich trotzdem um eure Hilfe. emoji

Folgender Vorinfo´s:
Ich habe 2016 ein Sternchenhaus gekauft(incl. 2ha Grünland+Wald). Für den geplanten Abriss+Neubau wurde ein Flächenwidmungsplan incl. Bebauungsplan erstellt(Dauer 2,5 Jahre emoji ).
Standort OÖ

Ergebnis:
FWP: 1200m² Dorfgebiet, ca. 90m² davon sind Schutzzone - keine Bebauung, jedoch KEINE GFZ
BPL: Offene Bauweise, FH max 6,5m, Geschoßanzahl max I

Abriss wurde 2018 genehmigt und bereits durchgeführt. Super Therapie nach dem Prozedere.emoji

Stand jetzt:
Ich stehe jetzt vor´m Einreichprozess. Und hier habe ich meine Probleme - was darf ich wirklich alles machen???

Ich möchte insgesamt ein Gebäude erstellen. Dieses Gebäude beinhaltet ganz grob 3 Abschnitte:
-Gerade Zeile, Satteldach, 36x13m
-Wohnraum ca. 180m² netto
-Garage 49m² netto
-Technik + Lager für Landwirtschaftliche Geräte 170m² netto
-Brutto Geschoßfläche knappe 470m² -> habe auch nur einen Stock.
Abstandbestimmungen für Offene Bauweise wird eingehalten(3m), Schutzzone wird nicht bebaut.
Natürlich sind die Abschnitte Brandschutztechnisch getrennt uws...

Ich habe jetzt folgende Aussagen der Gemeinde am Tisch:
-Das Gebäude ist zu groß - so groß darf ich nicht bauen
-Garage + Technik + Lager für Landwirtschaftliche Geräte darf max. 100m² groß sein -> 100m² Nebengebäude sind erlaubt
naja - und wo soll ich meinen Traktor incl. Zubehör hinstellen?! Holzlagerraum?! usw?!emoji


Ich verstehe das nicht ganz - dachte ein Nebengebäude ist ein separates Gebäude, nicht für Wohnzwecke, darf max. 100m² groß sein(incl. Höhenbestimmungen) und muss dafür nicht die Abstände(3m) zur Grundstücksgrenze einhalten.
Nur das habe ich ja nicht - Ich baue nur ein Hauptgebäude, mit Räumen die ich nicht nur für Wohnzwecke nutze.
GFZ gibt´s keine. Somit dürfte ich ja meiner Meinung fast den ganzen Bauplatz(bis auf die 3m Abstand zur Grundgrenze + Schutzzone) zubetonieren?! Egal was ich darin mache..

Bitte hier um euer Fachwissen. Leider komme ich mit der gebündelten Kompetzenz der Gemeinde nicht weiter.
Vl kann mir hier ja jemand diese Behauptungen der Gemeinde wiederlegen. 
Ich finde leider keine ordentliche Niederschrift wo ich einhaken kann.

Vielen Dank für eure Hilfe bereits im Voraus! emoji

LG Chris

  •  leopueh
27.5.2019  (#1)
Hallo Chris,

hatte ein ähnliches Problem - ebenfalls in OÖ.
Wir haben ein gut 1200m² Grundstück > Dorfgebiet mit Sternchensig. seit Ewigkeiten. (wir haben allerdings keinen Bebauungsplan.)
Aktuell bauen wir unser neues Haus auf diesem Grunstück und werden erst danach das alte bestehende Haus "retour" bauen.

Nebenfläche ist es bei uns so gewesen :

100m² Nebengebäude generell wenn die Auptbebauung Wohnzwecken dient - da hat der Gemeindemitarbeiter auch super genau geachtet drauf.
Bei uns waren es dann von der Garage (knappe 54m² abschlägig 16m² Pflichtstellplätze für 2 PKW) >>> 38m².
Nebengebäude durfte dann bei uns lt. Plan (!) tatsächlich nur mehr 62m² haben.
Gespielt haben wir uns dann einfach mit Mauern in der Garage welche dann dem Wohnraum zugeordnet wurden - also künstlich die Nebengebäudefläche reduziert mit Mauern die ggf nie kommen werdenemoji,... Uns fehlten aber "nur" 8m² damit sich alles mit 100m² ausging.

Das war wenn ich mich richtig erinnere aber sehr genau im oö Raumordnungsgesetz und im OÖ BauTG (§42) geregelt.
OÖ BauTG: § 42 Haupt- und Nebengebäude "...Nebengebäude dürfen die Bebauung des Bauplatzes oder des zu bebauenden Grundstücks mit dem Hauptgebäude nicht hindern. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, darf das Ausmaß der mit Nebengebäuden bebauten Fläche des Bauplatzes oder des zu bebauenden Grundstücks 10 % dessen Gesamtfläche nicht übersteigen und – wenn die Hauptbebauung Wohnzwecken dient – insgesamt höchstens 100 m² betragen; dies gilt nicht für Garagen für Stellplätze gemäß § 43..."


Ich kann mich noch erinnern dass mein Gemeinde-Mitarbeiter kein Problem hatte mit der Gebäudegröße ansich. (wir haben aktuell auch gute 200m² Wohnfläche auf 2 Etagen + Keller genehmigt)
Mir hat de MA der Gemeinde mal gesagt: alles was nicht zur Wohnfläche genutzt wird ist ein Nebengebäude. (ich habe z.b die zusätzlichen 8m² in der Garage als "Schmutzschleuse" deklariert und schon war es keine Nebengebäudefläche mehr).
> Achtung: gilt aber nur wenn du keine Landwirtschaft mehr betreibst! Wenn doch gilt ein anderer § für dich im OÖRoG >>> siehe §30 OÖRoG Absatz 5
(".... Jedenfalls zulässig sind das Wohnumfeld land- und forstwirtschaftlicher Gebäude ergänzende infrastrukturelle Bauwerke und Anlagen (wie Carports, Garten- und Gerätehütten, Schwimmbecken) mit jeweils höchstens 50 m² bebauter Fläche, insgesamt jedoch höchstens 100 m² bebauter Fläche, sofern ein solcher Bedarf zweckmäßigerweise nicht im Bestand sichergestellt werden kann....")

Leider liegt dann die Größe am Ende am Gemeindemitarbeiter und dessen Auffassung von Gesetzen und Recht,...

Hoffe das hilft ein wenig weiter

Leo

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  •  chris20
11.7.2020  (#2)

zitat..
leopueh schrieb: Hallo Chris,

hatte ein ähnliches Problem - ebenfalls in OÖ.
Wir haben ein gut 1200m² Grundstück > Dorfgebiet mit Sternchensig. seit Ewigkeiten. (wir haben allerdings keinen Bebauungsplan.)
Aktuell bauen wir unser neues Haus auf diesem Grunstück und werden erst danach das alte bestehende Haus "retour" bauen.

Nebenfläche ist es bei uns so gewesen :

100m² Nebengebäude generell wenn die Auptbebauung Wohnzwecken dient - da hat der Gemeindemitarbeiter auch super genau geachtet drauf.
Bei uns waren es dann von der Garage (knappe 54m² abschlägig 16m² Pflichtstellplätze für 2 PKW) >>> 38m².
Nebengebäude durfte dann bei uns lt. Plan (!) tatsächlich nur mehr 62m² haben.
Gespielt haben wir uns dann einfach mit Mauern in der Garage welche dann dem Wohnraum zugeordnet wurden - also künstlich die Nebengebäudefläche reduziert mit Mauern die ggf nie kommen werden,... Uns fehlten aber "nur" 8m² damit sich alles mit 100m² ausging.

Das war wenn ich mich richtig erinnere aber sehr genau im oö Raumordnungsgesetz und im OÖ BauTG (§42) geregelt.
OÖ BauTG: § 42 Haupt- und Nebengebäude "...Nebengebäude dürfen die Bebauung des Bauplatzes oder des zu bebauenden Grundstücks mit dem Hauptgebäude nicht hindern. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, darf das Ausmaß der mit Nebengebäuden bebauten Fläche des Bauplatzes oder des zu bebauenden Grundstücks 10 % dessen Gesamtfläche nicht übersteigen und – wenn die Hauptbebauung Wohnzwecken dient – insgesamt höchstens 100 m² betragen; dies gilt nicht für Garagen für Stellplätze gemäß § 43..."

Ich kann mich noch erinnern dass mein Gemeinde-Mitarbeiter kein Problem hatte mit der Gebäudegröße ansich. (wir haben aktuell auch gute 200m² Wohnfläche auf 2 Etagen + Keller genehmigt)
Mir hat de MA der Gemeinde mal gesagt: alles was nicht zur Wohnfläche genutzt wird ist ein Nebengebäude. (ich habe z.b die zusätzlichen 8m² in der Garage als "Schmutzschleuse" deklariert und schon war es keine Nebengebäudefläche mehr).
> Achtung: gilt aber nur wenn du keine Landwirtschaft mehr betreibst! Wenn doch gilt ein anderer § für dich im OÖRoG >>> siehe §30 OÖRoG Absatz 5
(".... Jedenfalls zulässig sind das Wohnumfeld land- und forstwirtschaftlicher Gebäude ergänzende infrastrukturelle Bauwerke und Anlagen (wie Carports, Garten- und Gerätehütten, Schwimmbecken) mit jeweils höchstens 50 m² bebauter Fläche, insgesamt jedoch höchstens 100 m² bebauter Fläche, sofern ein solcher Bedarf zweckmäßigerweise nicht im Bestand sichergestellt werden kann....")

Leider liegt dann die Größe am Ende am Gemeindemitarbeiter und dessen Auffassung von Gesetzen und Recht,...

Hoffe das hilft ein wenig weiter

Leo

 
Hallo Leo,
nach langem hin und her mit allen Beteiligten wars bei uns jetzt auch so. Zusätzlich mit den Auflagen des Bebauungsplans. 
Nach 3 Jahren dürfen wir jetzt endlich loslegen. 
Danke für dein Hilfe! :)
LG Chris


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