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Hauptgebäude #1 + #2, optisch gestalten [Stmk]

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  •  zotter1980
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
27.8. - 29.8.2018
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo, ich wir sind gerade dabei unser Haus zu realisieren und hängen das erste mal bereits an den Gesprächen mit der Gemeinde bzw. dem Bebauungsplan.
Wir möchten unbedingt einen L-form realisieren (Wohnbereich gegen W & Bachseite) lt. dem Bild anbei. Nun schreibt uns die Gemeinde im Bebauungsplan allerdings folgendes vor "Hauptgebäude sind im Grundriss längsgestreckt, d.h. mit einem deutlichen Unterschied zw Länge und Breite, ausgeführt werden, wobei das Seitenverhältnis zw Länge und Breite min 1/1.5 oder mehr zu betragen hat."
Mit der gesamten L-form geht sich das kaum aus - die sind allerdings bereit dazu die L-form zu splitten in zwei Teile - sogenannte Hauptgebaude #1 und #2. Allerdings muss #1 dann visuell sich entsprechend von #2 abheben, heisst in Höhe oder ähnliches um es im Raumbild klar als Hauptgebäude entsprechend Vorgaben erkennen zu können.
Nun wurde uns ebenfalls als Vorschlag eine Kombo Pultdach bei #1 und unser Wunsch Flachdach für #2 angetragen, allerdings möchten wir ebenfalls Flachdächer für beide Teile.
Bisher konnten wir lediglich einen Höhenunterschied von 20-60cm vorschlagen der auf taube Ohren gestossen ist.
Gibt es Ideen oder ähnliche Erfahrungen die uns weitere Vorschläge geben könnten?! 

Danke im Voraus!
Wolfram

  •  ptelea
  •   Silber-Award
27.8.2018  (#1)
Bitte noch das Bild!

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  •  zotter1980
28.8.2018  (#2)
Danke und Sorry, anbei das Bild vom angedachten Grundriss
Gruesse,
Wolfram


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  •  zotter1980
29.8.2018  (#3)


2018/20180829127546.png

Aber das sollte es gewesen sein, habe es anscheinend noch ohne bildliche Anleitung geschafft ;)


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  •  NicoleK
29.8.2018  (#4)
Bei uns war in den Bebauungsrichtlinien auch ein Breiten:Längenverhältnis von 1:1,5 vorgegeben. Überdies war die Firstrichtung vorgeschrieben und die Dachformen samt zulässigen Gebäudehöhen.

Wortlaut im Bebauungsplan:
§ 11 (2) Die Längserstreckung der Gebäude ist durch die Firstrichtung festgelegt. L- und T-förmige Grundrisse (Quergiebel) sowie Vorbauten (Windfänge u. dgl) sind zulässig, soferne die Firstrichtung des Hauptkörpers der festgelegten Längserstreckung entspricht.
§ 11 (3) Das Verhältnis von Länge zu Breite der Hauptgebäude soll (ohne Einrechnung von Quergiebeln) nicht weniger als 1,5 : 1 betragen.

Es wäre wirklich interessant, wie der genaue Wortlaut im Bebauungsplan lautet. Bei uns war beispielsweise sehr entscheidend, dass Quergiebel beim Längen:Breitenverhältnis nicht eingerechnet werden mussten. Welche Bebauungsweise ist zugelassen - offen oder geschlossen? Bebauungsdichte und Bebauungsgrad? Wie siehts mit Baugrenzlinien aus?

Liege ich richtig, dass in der Steiermark gebaut werden soll?

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