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hallo ihr lieben

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  •  mini
2.7. - 5.7.2010
2 Antworten 2
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kennt sich jemand bein o.ö, landesgesetz für kanalbau aus ?
unsere gemeinde verlangt, dass wir alles selber in auftrag geben( das heißt straße aufschneiden,öffentlichen kanalschacht anbohren, asphaltieren usw.)
anschlusskosten werden aber trotzdem verrechnet.
Ist sas rechtskonform?
bitte wer sich auskennt melden!

gruß mini

  •  mikee
  •   Silber-Award
5.7.2010  (#1)
.Also zumindest bei uns im Bgld ist es auch so emoji Die Anschlussgebühren bezahlst du ja nicht dafür, dass sie dein Haus fix fertig an den Kanal anschliessen, sondern dafür, dass DU dich an die fix fertige Kanalinfrastruktur des Ortes anschliessen darfst (die Errichtung kostet ja auch a bissl was emoji)
Gruss
mikee

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
5.7.2010  (#2)
@mikee - ich (OÖ) hatte einen kleinen Stutzen mit ca. 1m auf den Grund reinstehen - von dort hab ich ins Haus reinbaggern müssen und den Anschluss selbst legen - ins Haus und an die Ortsleitung

Das geht aber bei den Baggerarbeiten zum Haus problemlos mit

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