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Haftung

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  •  wulfo
26.4. - 7.5.2006
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Wer übernimmt die Haftung für ein Passivhaus.Der Planer, der dafür viel Geld bekommt und die Ausschreibung samt Materialbestimmung macht, samt Bauaufsicht und Energieberechnung, ODER die ausführende Firma, die nach den Vorgaben des Planers arbeitet. Denn wenn man sich dann nicht wohlfühlt, weil es einfach zu kühl im Haus ist, an wen kann man sich wenden? Wer muss da gerade stehen??

  •  stg
26.4.2006  (#1)
Naja - Das wird darauf ankommmen wo das Problem liegt. Wird die geforderte Temeperatur nicht erreicht, weil das auf grund der gewählten Dämmstärke oder Fenster gar nicht möglich ist ist es ein Planungsfehler. Liegt es an Ausführungsfehlern sind die Firmen dran. Darum am besten alles vertraglich absichern!

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  •  M H
26.4.2006  (#2)
Vertrag - Wenn im Vertrag steht, daß eine gewisse Temp unter allen Wetterbedingungen erreicht werden muß, dann haftet der Planer. Der wird dir aber dann zusätzlich zur Sicherheit im vorhinein eine E-Heizung dazuplanen.

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  •  wulfo
1.5.2006  (#3)
super, und das is dann ein PH - Es gibt Regionen, da sind Passivhäuser einfach nicht machbar,Aufgrund des Nebels usw!Wird das alles ignoriert und ich als Kunde bin dann der blöde?Ich habe mitlerweile einige Refenrenzen von einen der bekanntesten PH-Planer kennen gelernt,trifft man die alleine an, dann teilen Sie einen schon mit,dass es nicht so behaglich ist,wenn mal ein paar Tage nicht die Sonne scheint(wie heuer)obwohl Ried und Wels da nicht so anfällig ist.Nun wischt sich der Planer ab,das ist nicht sein Problem!

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  •  Josef
1.5.2006  (#4)
PH-Planer .. ich habe nach ein paar Gesprächen keinem so ganz richtig über den Weg getraut, vor allem weil die meisten gerne architektonische und energietechnische Ambition vermengen. Noch dazu haben wir einem im Winter stark verschatteten Standort. Schlussendlich hab´ ich mir das PHPP mit viel Mühe uns sorgsam zusammengestelltem lokalen (Mikro..-)Klima selbst gerechnet. Jetzt hilft halt ein Holzoferl über die kältesten, düstersten Tage und ich kann damit die Hütte jederzeit in eine Sauna verwandeln.

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  •  baumasta007
7.5.2006  (#5)
Verantwortung - Im Schadensfall ist es eine haarige Sache, den Verantwortlichen zu finden und dann auch noch zur Mängelbeseitigung heranzuziehen (Anordnungsbefugnis, kein wesentlicher Mangel, Aufwand zur Mängelbeseitigung nicht zumutbar, etc). Die sinnvollste Variante ist dem Josef seine Vorgangsweise. Wenn man das nicht will/kann, so wäre es auch denkbar einen Planer dafür zu bezahlen einem die Berechnung zu erklären und in eine nachvollziehbare Form zu bringen. Das ist gar nicht so schwierig.

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