Hallo!
Ist ein Möbelhaus berechtigt bei schon reduzierter Ware Gutscheine für die Anzahlung und Restzahlung nicht anzunehmen. Bzw gibt es eine Richtlinie für die Verwendung von Gutscheinen.
Grundsätzlich würd ich sagen, dass sies annehmen müssten, weil sie für den Gutschein ja auch Geld bekommen haben.
Oft passierts aber, dass sie anstelle von Rabatt auch Gutscheine austeilen und das dann beim nächsten grösseren Einkauf, wenn man schon entsprechend verhandelt hat, dann nicht so gerne sehen, wenn man dann bei der Rechnungslegung grinsend den Gutschein zückt..
Ich würd mich da nicht vollabern lassen und nachgeben, kannst ihnen ja den Vorschlag machen, bei der Konkurrenz einzukaufen
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Hallo gdfde, schau mal hier im Shop nach,
da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
Es kommt darauf an, was das für ein Gutschein ist - Manche Gutscheine werden 1:1 abgegolten, d.h. Du zahlst für Gutscheine im Wert von €100 genau €100 - diese Gutscheine sind gleich wie Bargeld und können in der Regel auch bei Aktionen usw. verwendet werden.
Andere Gutscheine bezieht man schon verbilligt (bei mir in der Firma bekomme ich solche Gutscheine), z.B. um 10% billiger. Solche Gutscheine nimmt nicht jede Firma bei Aktionen, reduzierter Ware oder in Kombination mit anderen Vergünstigungen (z.B. meine Baumaxx Gutscheine, die ich um 10% billiger beziehe, gelten nicht am 10%-Tag)...