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Grundstücksgranze [NÖ]

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  •  MaxM
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.10. - 23.10.2007
4 Antworten 4
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Hallo an alle!
Ich habe mir meinen Plan für EFH mit Keller bereits zeichnen lassen! Mit einer Seite werde ich an das Grundstück meines Nachbarn anbauen! Nun meine Frage: Baue ich mein Haus genau auf die Grundstücksgrenze oder muss ich ein Stück reinrücken? Ich meine wegen der Isolierung aufbringen und so! Da musste ich ja das Nachbargrundstück aufgraben!??
Danke für eure Hilfe
Gruss Max

  •  talamestra
23.10.2007  (#1)
normalerweise - rückt man rein...und das um gute 3 m.

was sagt die gemeinde dazu? ist der plan schon genehmigt? gab es schon eine bauverhandlung?

wenn nein, dann brauchst du die fragen nur bei der bauverhandlung stellen.
ich kann mir nicht vorstellen, dass man dich einfach so an die grundstücksgrenze bauen lässt, außer der nachbar gibt seine schriftliche einwilligung dazu.

in welchem bauabschnitt seid ihr denn? den gezeichnet ist noch nicht genehmigt. die gemeinde kann dir da gewisse bauweisen auch vorschreiben...auch das schon abgeklärt?

lg tal

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  •  chris
23.10.2007  (#2)
"Gekuppelte Bauweise" - @tal: das nennt man "gekuppelte Bauweise" und wenn es im Bebauungsplan vorgesehen ist erfordert es keine Zustimmung des Nachbarn, sondern kann sogar verpflichtend sein.
@Max: Ich würde auf keinen Fall bis zur Bauverhandlung warten, denn das würde u.U. ja bedeuten das die Einreichpläne dann umzuzeichnen sind und neu eingereicht werden muß. Dein Einreichplaner zeichnet hoffentlich nicht das erste Gebäude in gekuppelter Bauweise und er sollte die örtlichen Vorschriften ja kennen und in der Lage sein Dich zu beraten. Wenn Du an die Grundstücksgrenze baust mußt du das idR. so tun, dass der Nachbar anbauen kann und du darfst sein Grundstück für die Bauarbeiten natürlich benützen. Einfach 0,5m neben den Nachbarn bauen geht z.B. in NÖ normalerweise nicht (Bauwich, Brandschutz, Lichteinfall...)
Sonderfälle in denen das anders ist kann es natürlich immer geben...

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  •  talamestra
23.10.2007  (#3)
@chris
das wusste ich nicht, danke für die aufklärung. das würde bedeuten das die häuser wand an wand stehen, aber nicht miteinander verbunden sind so wie beim reihenhaus?

lg tal

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  •  creator
23.10.2007  (#4)
schritt für schritt wäre wohl sinnvoller - soll heißen: erst mal bei der gemeinde nachfragen, ob ein bebauungsplan vorliegt und wenn ja, was der vorsieht - und erst dann plan zeichnen.

da es bekanntlich 9 bauordnungen gibt, die den gemeinden recht viele freiheiten einräumen, wäre bei fragen wie dieser immer auch bundesland und ort anzugeben - sonst ist die unbeantwortbar.

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