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Grundstücke zusammenlegen?

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  •  McKenzie1983
16.5. - 14.6.2017
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo,
wir sind im Begriff unser Dachgeschoß abzutragen und neu aufzustocken;
im Zuge dessen wurde uns von der Gemeinde Bescheid gegeben dass wir im Zuge der Einreichung unsere Grundstücke neu teilen oder zusammenlegen müssen. Zusammen etwa 1500 m², NÖ, Wiener Neustadt Bezirk.

Dies hat damit zu tun, dass unser Haus tlw. auf beiden Grundstücken steht. Scheinbar war das früher kein großes Thema, solange einem beide Gründe gehören.

Der Geometer, bei den ich bzgl. den Grenzkataster angefragt habe (da wg. der Einreichung eine Grundgrenze neu vermessen werden muss - juhu...) meinte es würde Sinn machen die Grundstücke neu zu teilen; sprich das Hauptgrundstück entsprechend großzügig zu gestalten, dass der Bauwich bei der Einreichung keine Probleme macht und ein Fahnengrundtück zu erstellen.
Mit dem Gedanken dass später (von unseren Kindern) auf diesem gebaut werden könnte oder wir es mal verkaufen können. Für eine spätere (erneute Teilung) käme ansonsten eine Ergänzungsabgabe hinzu.

Preislich macht es nat. auch unterschiede:

Zusammenlegung:
- etwa 100 € Gebühren

Neue Aufteilung:
- zus. Aufwand beim Geometer 700 €
Wie sieht es in der späteren Nutzung aus? Welche Vor- bzw. Nachteile hätten 2 Grundstücke im Vergleich zu einem Großen?

Wäre es nicht auch möglich auf einem großen Grund ein 2. Haus für die Kinder zu erstellen? Gibt es bei der Grundsteuer vor- und Nachteile? Kann es sein, dass die Gemeinde Aufschließungsgebühren verlangt wenn am Fahnengrundstück mal gebaut wird? Gibt es div. Bestimmungen wg. Nebengebäude und dgl?

  •  ptelea
20.5.2017  (#1)
Als wir unser Grundstück gekauft haben, mussten wir es vermessen lassen, um einen Teil für die Straße an die Gemeinde abzutreten. Dabei haben wir uns auch überlegt, ob wir es nicht gleich teilen lassen und vielleicht später einen Teil verkaufen. Dagegen hat dann gesprochen, dass dann von der Gemeinde für beide Grundstücke sofort Aufschließungsabgabe verlangt worden wäre und nicht gerade wenig (jetzt mit dem ganzen Grundstück müssen wir keine Abgabe zahlen, da dort ein altes Haus war). Zusätzlich würde uns das bei der Hausplanung jetzt einschränken, daher sind wir froh, dass es nicht gemacht wurde. Ist aber durch Hanglage auch nicht ganz einfach zu bebauen, teilen wäre wohl nicht so einfach möglich, Fahnengrundstück quasi unmöglich.
Unsere Gemeinde verlangt eine Mindestgröße für neu geteilte Grundstücke, vielleicht fragst du mal nach, ob es sowas bei euch gibt. Dort können sie dir auch sagen, ob du mehr als eine Wohneinheit pro Grundstück haben darfst.

Für eine Teilung spricht halt, wenn ihr mal den Kindern den Teil zum Bauen gebt, dass sie auf das Grundstück Pfandrecht eintragen lassen können, ohne euer Grundstück zu belasten. Und wenn ihr - oder eure Erben - die zwei Häuser mal verkaufen wollt, ist es viel einfacher in der Abwicklung, wenn jede Partei allein im Grundbuch steht. Auch sind die Besitzverhältnisse schon geklärt (wo fängt mein Garten an wo hört dein Garten auf?), das führt öfter zu Konflikten als man meint. Eine Teilung kann also durchaus sinnvoll sein.
Liebe Grüße!

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  •  McKenzie1983
14.6.2017  (#2)
Danke für Deine Antwort, ptelea!

Ich habe mittlerweile einen Geometer beauftragt die Grundgrenzen zu vermessen.
Grundsätzlich geht es darum Eventualitäten gegen finanziellen Aufwand abzuwägen.

Variante Teilung:
- Kosten aktuell: Geometer +700€
- Kosten aktuell: Notar lt. Geometer mind. 1.500 €, eher +2.000 €

Variante Zusammenlegung:
- Kosten aktuell: Etwa 60 € beim Vermessungsamt.

Ggf. könnten wir auf einem großen Grundstück (wären in Summe ca. 1.550 m²) auch mal ein 2. Haus für die Kinder aufstellen lt. Gemeinde.

Bei einer erneuten Teilung müsste dann mit einer Ergänzungsabgabe an die Gemeinde (ca. 9.000 €) gerechnet werden.

Sollten wir tatsächlich eines Tages in die Verlegenheit kommen einen Teil des Grundes verkaufen zu wollen/müssen, wird der Käufer mit den Ergänzungsabgaben leben müssen. Bzw. sollte eine Änderung seitens der Gemeinde erfolgen, dass ein 2. Haus nicht möglich ist, wird man diese Kosten wohl oder übel in Kauf müssen. Aber nur aufgrund dieser Eventualität werden wir die AKTUELLEN Kosten nicht tragen.

FAZIT: Wir werden die Grundstücke zusammenlegen lassen.

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  •  ptelea
14.6.2017  (#3)

zitat..
McKenzie1983 schrieb: FAZIT: Wir werden die Grundstücke zusammenlegen lassen.


Das klingt vernünftig! emoji Liebe Grüße!

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  •  streicher
  •   Gold-Award
14.6.2017  (#4)
http://www.energiesparhaus.at/forum/40459

Hmmm
Beim zusammenlegen hast du nur die Kosten von ca. 60 Euro?


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  •  McKenzie1983
14.6.2017  (#5)
ja... so um den Dreh... bin da mal über ein Formular des bev.at gestolpert...
auf die Schnelle finde ich das nicht. Da wir es aber im nächsten Monat wohl angehen werden, kann ich Dir dann mehr sagen.

Grundsätzlich gibt es auch eine Gebührenverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_320/BGBLA_2016_II_320.html

Sollte mMn folgende Position betreffen:

TARIF B
Grundstücksvereinigung gemäß § 12 VermG

Post Nr. 03 Grundaufwand je Antrag (zwei Grundstücke)

29,00 Euro


ggf. kommt dann noch eine Gebühr für den neuen Grundbuchauszug und den Plan in digitaler Form, etc. dazu.

Jedenfalls sollte der finanzielle Aufwand im Gegensatz zu einer neuen Grundteilung im Rahmen bleiben. Allein schon weil kein teurer Notar von Nöten ist.

Klar... für den Grenzkataster benötige ich leider so oder so den Geometer.
Den habe ich noch nicht angeführt. Kostenpunkt rund 2.000 €. Die +600 € wären nur der Fall für dessen Zusatzleistung gewesen die Grundstücke neu zu teilen.

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