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Grundstück mit Bauzwang kaufen

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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
18.5. - 20.5.2021
12 Antworten | 10 Autoren 12
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Nö:

Mein Nachbar hat vor 3 Jahren ein Grundstück mit 5 jährigen Bauzwang erworben.
Nun möchte er es verkaufen.

Meine Frage:
Wenn ich dieses Grundstück kaufe, muss ich diesen Bauzwang innerhalb von 2 Jahren erfüllen?
Oder habe ich als neuer Eigentümer wieder eine Frist von 5 Jahren.
 

  •  grofi
  •   Bronze-Award
18.5.2021  (#1)
Hallo! Bei uns in Oberösterreich bei unserem Grundstück hätte der Bauzwang nicht von vorne begonnen, das würde ja das System ad absurdum führen... Eventuell kommt die Gemeinde mit einer Verlängerung entgegen, aber ist vermutlich ja nicht im Interesse der Gemeinde sonst gäbe es ja keinen Bauzwang. Gerade bei Neubaugebieten will man ja verhindern, dass sich jeder zwei Grundstücke kauft und nur eines davon bebaut...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.5.2021  (#2)
Ich glaub, da müsste man den kompletten, vollständigen Vertragstext kennen, um da was antworten zu können.

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  •  Tomlinz
19.5.2021  (#3)
Rein als Erfahrungsbericht, kenn mich selbst nicht damit aus:
Bekannte von uns haben in NÖ so ein Grundstück gekauft bei dem nur mehr 3 oder 2 Jahre übrig waren vom Bauzwang.
Rechtlich hätten sie nichts machen können und damit leben müssen, aber sie haben der Gemeinde plausibel erklärt, dass sie es (im Gegensatz zum vorherigen Single-Vorbesitzer mit Job und Hauptwohnsitz in der weit entfernten Hauptstadt) ernst meinen mit dem Hausbauen (Heirat, Kind, neuer Job in der Nähe). Und die Gemeinde hat daraufhin alles in die Wege geleitet damit sie jetzt die vollen 5 Jahre Zeit haben.

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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
19.5.2021  (#4)
Ich hatte auch ein Grundstück in OÖ erworben, wo Bauzwang drauf war (5 Jahre). Dieses Gundstück musste ich nach 2 Jahren leider aus persönlichen Gründen wieder verkaufen. Die Käufer und neuen Eigentümer haben den Bauzwang "übernommen" und hatten somit noch 3 Jahre offen.
Stand schon so in meinem Kaufvertrag und ich gab es auch so weiter.

Ich denke, bei  Kauf eines Grundstücks, wo nicht mehr viel Zeit offen ist, kann man sicher bei der Gemeinde um Aufschub bzw. Verlängerung bitten. Es ist ja auch im Interesse der Gemeinde, dass diese Grundstücke bebaut werden.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.5.2021  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Ich glaub, da müsste man den kompletten, vollständigen Vertragstext kennen, um da was antworten zu können

So wird es wohl sein. Hier im Forum kam das Thema Bauzwang ja immer wieder, z.B. was passiert wenn Frist verstrichen ist, oder womit der Bauzwang erfüllt ist. Und die einzelnen Regelungen waren sehr unterschiedlich. Mit der Fristenregelung wird es nicht anders sein.

Also Kaufvertrag zeigen lassen bzw. bei Gemeinde nachfragen.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.5.2021  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb:

Ich glaub, da müsste man den kompletten, vollständigen Vertragstext kennen, um da was antworten zu können.

Genau. Der Bauzwang ist ein privatrechtlicher Vertrag, da gibt es keine allgemeingültigen Aussagen. 


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  •  vusbeh
19.5.2021  (#7)
Am Besten bei der Gemeinde nachfragen.
Wir haben 2020 ein Grundstück (in OÖ) gekauft. Es waren noch 2 Jahre der Frist übrig, 3 Jahre verstrichen. Nach Rücksprache bei der Gemeinde wurde ohne Diskussion die Frist wieder auf 5 Jahre gesetzt.

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  •  23dg
  •   Gold-Award
19.5.2021  (#8)
Abgesehen davon ist meist im Vertrag, dass die Gemeinde ein "Rückkaufrecht" hat bei Bauzwanggründen (falls der jetzige Besitzer es von der Gemeinde gekauft hat).

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  •  querty
  •   Gold-Award
19.5.2021  (#9)

zitat..
New_Projekt schrieb: Wenn ich dieses Grundstück kaufe, muss ich diesen Bauzwang innerhalb von 2 Jahren erfüllen

Das musst du sowieso auch mit der Gemeinde klären, weil diese üblicherweise ein Vorkaufsrecht hat - in diesem Zuge kannst du dann auch gleich fragen, ob man den Bauzwang verlängern kann. Ich vermute dann kommt es drauf an, ob es sehr viele andere Interessenten gibt oder nicht, ob die Gemeinde das Grundstück selbst zurückkaufen möchte oder dir überlassen.


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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
19.5.2021  (#10)
Also sollte ich warten bis die Gemeinde das Grundstück zurückkauft.
Und es dann von der Gemeinde erwerben.

Mehrere Interessenten gibt es hier bei uns nicht.

Eine Anschlussfrage habe ich noch.
Das betreffende Grundstück ist bereits aufgeschlossen und es befindet sich auch ein Gewerk darauf.
Nennen wir es mal einen "Hühnerstall", der den Bauzwang nicht erfüllt.
Wenn die Gemeinde diese Grundstück auf Grund des nichterfüllen des Bauzwang zurückkauft, muss dieser "Hühnerstall" dann rückgebaut werden?
Oder kauft die Gemeinde das Grundstück mit Hühnerstall und verkauft es dann an mich mit höherem Preis, weil ja bereits ein "Hühnerstall" darauf steht.
Oder noch schlimmer, ich muss die Rückbauung finanzieren.



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  •  querty
  •   Gold-Award
19.5.2021  (#11)

zitat..
New_Projekt schrieb: Also sollte ich warten bis die Gemeinde das Grundstück zurückkauft

So hatte ich das nicht gemeint, die Gemeinde hat üblicherweise ein Vorkaufsreicht.
Das heißt nicht, dass es hier so sein muss und weiters auch nicht, dass der Eigentümer es nicht ev. jemand anderem - mit Absprache der Gemeinde - verkaufen kann und dann wäre es weg.

Ich wollte damit sagen: Du solltest mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen und  dein Kaufinteresse kundtun und fragen wie es mit Vorkaufsreicht aussieht und ggf. dann auch gleich mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen und dein Interesse anmelden.

Jemand hat hier Bauland mit Bauzwang erworben und einen Hühnerstall drauf aufgestellt? ;) Sehr kreativ... 


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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
20.5.2021  (#12)
Er war halt der Meinung, sobald was draufsteht ist der Bauzwang erfüllt.
Dem ist ja nicht so.

Da es bei uns noch genug Bauplätze gibt dürfte es nicht so viele Kaufinteressenten geben.
Du hast natürlich Recht damit, das er das Grundstück jemand anderem ohne mein Wissen verkaufen könnte.
Ich habe jetzt mal die Gemeinde informiert, dass ich Kaufinteresse habe.

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