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Grundstück anfüllen - Grenzbebauung

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  •  helloween
  •   Gold-Award
21.6.2017
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo,
hab mal eine kleine Frage wegen einer unterschiedlichen Meinung mit meinem Nachbarn:

Situation:
Grundstücke vom Nachbar und von mir fallen von der Straße her zum Garten etwas ab, ca. 60cm-80cm
Auch steigt das Gelände vom Nachbar zu mir etwas an, die Straße geht leicht bergauf, meine Einfahrt liegt somit ein klein wenig höher - vielleicht 20cm.

Der Nachbar hat schon länger gebaut, seine 9m lange unterkellerte Garage direkt an die Grenze, ca. 10m von der Straße weg. Ebene Zufahrt von der Straße in die Garage, Hof wurde entsprechend aufgefüllt.

Bei uns gehts aktuell kurz nach der Straße 45° nach unten und dann fällt das Gelände weniger steil zum Garten hin ab. So war das natürliche Gelände früher mal bei allen anderen auch bzw. wurde die Straße beim Bau eben damals so aufgeschüttet.

Wir möchten direkt an die 9m Garage des Nachbarn einen 9m Carport und angeschlossene Hütte für Brennholz, Gartengeräte usw bauen.

Nun sagt der Nachbar, wir können nicht auf sein Niveau auffüllen, weil er seine Garage ja aussen bis zum aktuellen Erdreich verputzt hat und im hinteren Bereich (2,5m) geht noch eine Podesttreppe in den Garagenkeller, da ist der obere Bereich mit Ziegeln gemauert, kein Beton. Wenn ich jetzt hier komplett auf das Fussbodenniveau seiner Garage anfülle, zieht sein Putz Feuchtigkeit und die Ziegel hinten auch.

Nun meine Frage: Ich würde mich mit der selben Höhe wie die Nachbargarage begnügen, dann hab ich ein leichtes Gefälle von der Straße zum Carport, da wir etwas höher als er liegen. Aber ich will natürlich nicht auf 10m Länge 60-80cm runter zum Carport fahren müssen. Bei Starkregen kommt immer viel Wasser den Berg herunter.

Wie schaut das aus? Kann man das nicht abdichten? Wer müsste sich darum kümmern/bezahlen? Ich oder der Nachbar?

Darf ich einfach so dran bauen, wenn es dem Nachbarn nicht passt? Von der Baubehörde her gibt es keine Probleme. 9m Grenzbebauung sind ok, noch dazu hat der Nachbar ja das selbe gemacht. Er ist auch nicht beeinträchtigt, weil unser Dach nicht so hoch wie seines werden soll. Ihm gehts lediglich um den Feuchtigkeitsschutz seines Gebäudes.

Ich will nicht streiten, komme mit dem Nachbarn gut aus, vielleicht gibts ja hier eine ganz einfache - für beide Seiten befriedigende - Lösung, auf die ich bisher noch nicht gekommen bin.

  •  ap99
  •   Gold-Award
21.6.2017  (#1)

zitat..
helloween schrieb: Wir möchten direkt an die 9m Garage des Nachbarn einen 9m Carport und angeschlossene Hütte für Brennholz, Gartengeräte usw bauen.


Benötigst du keine eigene Wand (Brandschutz) an der Grundgrenze? (Auf alle Fälle kannst du deine Konstruktion nicht am Nachbargebäude befestigen).

--> falls nicht, was mich allerdings wundern würde, wirst du zumindest eine Frostschürze/Fundament brauchen --> dieses würde ich an die Wand des Nachbarn betonieren (z.B. eine Drainageplatte (XPS-Platte mit Rillen vertikal) zwischen der Nachbarwand und deiner Frostschürze) ... Die Fundamentierung wird man sich aber auch genauer ansehen müssen, denn wenn der Nachbar unterkellert hat und du nicht, wird sich das Material mit Garantie noch setzen --> Ableitende Fundamente quer zur Grundgrenze würde ich vermutlich empfehlen.

Viel einfacher für alle wäre es halt, wenn du zumindest Skizzen und/oder Fotos einstellen könntest, ansonsten ist alles großes Rätselraten und Glaskugellesen.

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  •  helloween
  •   Gold-Award
21.6.2017  (#2)
Ich hätte da jetzt einfach Punktfundamente gesetzt, ein paar Steher und ein Dach drauf... Im Carport dann mit Kies/Schotter auffüllen, verdichten und pflastern. Keine geschlossene Garage, sondern ein offener Carport.

Das Nachbarhaus wurde schon vor 30 Jahren gebaut... Da sollte sich nicht mehr all zu viel setzen. Außerdem kann ich die Punktfundamente ja sehr tief machen.

Fotos hab ich gerade keine.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
21.6.2017  (#3)

zitat..
ap99 schrieb: Benötigst du keine eigene Wand (Brandschutz) an der Grundgrenze?


... diese Frage gilt es als erstes zu klären. Irgendwer wird das ja wohl hoffentlich planen und bewilligen.

Ich kenne deine Bauordnung (vermutlich) nicht, ich gehe aber davon aus, daß OIB 2 Pkt 4 und evt OIB 2.2 Pkt 2 anzuwenden ist --> Wand mit Brandschutzqualifikation an der Grundgrenze ... egal ob Carport, Garage oder Schuppen etc.

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