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Benötigst du keine eigene Wand (Brandschutz) an der Grundgrenze? (Auf alle Fälle kannst du deine Konstruktion nicht am Nachbargebäude befestigen). --> falls nicht, was mich allerdings wundern würde, wirst du zumindest eine Frostschürze/Fundament brauchen --> dieses würde ich an die Wand des Nachbarn betonieren (z.B. eine Drainageplatte (XPS-Platte mit Rillen vertikal) zwischen der Nachbarwand und deiner Frostschürze) ... Die Fundamentierung wird man sich aber auch genauer ansehen müssen, denn wenn der Nachbar unterkellert hat und du nicht, wird sich das Material mit Garantie noch setzen --> Ableitende Fundamente quer zur Grundgrenze würde ich vermutlich empfehlen. Viel einfacher für alle wäre es halt, wenn du zumindest Skizzen und/oder Fotos einstellen könntest, ansonsten ist alles großes Rätselraten und Glaskugellesen. |
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Ich hätte da jetzt einfach Punktfundamente gesetzt, ein paar Steher und ein Dach drauf... Im Carport dann mit Kies/Schotter auffüllen, verdichten und pflastern. Keine geschlossene Garage, sondern ein offener Carport.
Das Nachbarhaus wurde schon vor 30 Jahren gebaut... Da sollte sich nicht mehr all zu viel setzen. Außerdem kann ich die Punktfundamente ja sehr tief machen. Fotos hab ich gerade keine. |
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... diese Frage gilt es als erstes zu klären. Irgendwer wird das ja wohl hoffentlich planen und bewilligen. Ich kenne deine Bauordnung (vermutlich) nicht, ich gehe aber davon aus, daß OIB 2 Pkt 4 und evt OIB 2.2 Pkt 2 anzuwenden ist --> Wand mit Brandschutzqualifikation an der Grundgrenze ... egal ob Carport, Garage oder Schuppen etc. |
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