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Grundsteuerbescheid nach 5 Jahren - Verjährung ??

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  •  Miike
  •   Gold-Award
16.7.2020
11 Antworten | 5 Autoren 11
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Liebes Forum,

wir haben diese Woche einen Bescheid über unsere Grundsteuer erhalten.
Wir besitzen das Grundstück seit 2014 und wohnen in dem darauf errichteten EFH seit 2015.

Offensichtlich - mir war das gar nicht bewusst - haben wir in den letzten 5 Jahren keine Grundsteuer bezahlt. Die öffentliche Hand hat schlichtweg vergessen eine zu verrechnen und uns eine Zahlungsaufforderung zu senden.

Die für die Einhebung zuständige Stelle hat uns nun kommentarlos einen Bescheid per Post zugesendet, in welchem ersichtlich ist, dass die Jahre 2015-2020 aufgerollt wurden. Immerhin ist hier ein 4-stelliger Eurobetrag fällig und (nach)zu zahlen.

Es gab also in den letzten 5 Jahren keine Vorschreibung.

Ist das rechtlich gedeckt? Macht es Sinn vom Recht auf Berufung Gebrauch zu machen?

  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#1)
Das ist sogar im Grundsteuergesetzt geregelt. Verjährungsfrist 5 Jahre :D
https://www.jusline.at/gesetz/grstg/paragraf/28b

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  •  Miike
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#2)
Danke, rabaum! Dann nehme ich zur Kenntnis, dass alles in Ordnung und rechtmäßig ist.

Die Nachforderungen gehen los mit Q1 2016. Somit wäre für diese die Verjährung erst 2021.

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  •  Miike
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#3)
Im Gesetzestext liest man von der Möglichkeit der Befreiung ohne das näheres dazu beschrieben wäre (Länderspezifisch). Nun hab ich für uns in NÖ folgendes Formular gefunden:

http://www.gemeindeserver.net/adminmedia/grundsteuerbefreiung.pdf

Ich weiss nicht ob ich das richtig interpretiere, aber bei Inanspruchnahme einer NÖ Wohnbauförderung, gibt es die Möglichkeit der Befreiung?

edit: mir wurde nun gesagt, diese Möglichkeit gibt es bei uns in NÖ seit 2011 nicht mehr.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#4)

zitat..
Miike schrieb: Die öffentliche Hand hat schlichtweg vergessen eine zu verrechnen und uns eine Zahlungsaufforderung zu senden.

So war das wahrscheinlich nicht.
Die Grundsteuer wird aufgrund eines sogenannten Grundsteuermeßbetrages errechnet. Dieser wird im Einheitswertbescheid des Finanzamtes ausgewiesen. Wann hast du denn den Einheitswertbescheid für dein neu errichtetes Haus bekommen???
Erst mit diesem Zeitpunkt hat auch die Gemeinde den Grundsteuermeßbetrag erhalten und erst von diesem Zeitpunkt an konnten sie überhaupt erst Grundsteuer vorschreiben (bzw. nachträglich aufrollen).
Ich glaube nicht, dass es den Einheitswertbescheid samt Grundteuermeßbetrag schon 5 Jahre lang gibt und die Gemeinde das vergessen hat.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#5)
Ah, hat sich jetzt überschnitten.

Der Paragraf mit der Grundsteuerbefreiung wurde schon ab 2011 gestrichen!!

Siehe auch hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-grundsteuerbefreiung-noe/20730

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  •  Miike
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#6)
Perfekte Antwort, danke Karl10.

Du hast Recht, der Bescheid zum Einheitswert ist irgendwann voriges Jahr gekommen. 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#7)
Wir haben unser Grundstück seit Anfang 2017. Bis jetzt noch nichts vom Finanzamt gehört. Bei Gemeinde haben sie uns aber schon gesagt, dass wir mindestens drei, vier Jahre warten müssen, bis wir den Grundsteuerbescheid kriegen und dann nachreichen sollen (für Befreiung). Also das ist wohl normal, dass das s lange dauert.

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  •  Miike
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#8)

zitat..
chrismo schrieb: ...und dann nachreichen sollen (für Befreiung).


Also gibt es noch Bundesländer mit Befreiungen?

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  •  Supapeda
  •   Bronze-Award
16.7.2020  (#9)
Bei uns in Tirol sollte das noch aktuell sein, dass man sich für 20 Jahre befreien lassen kann, wenn man die Wohnbauförderung in Anspruch genommen hat und kleiner 150qm gebaut hat. 
Hier schmeißt es mich momentan, da man die WBF auch bei 150qm plus abgetrenntem Windfang bekommt. Wir haben also 153,5qm geplant gehabt, es wurde aber durch Wandheizung, schiefe Mauern und dadurch dicken Putz fast exakt 150qm. Nur im Plan sind es noch 153,5qm und ich bekomm die Möglichkeit zur Befreiung erst wenn ich die Änderungen mit der Bauanzeige übermittle und offiziell 150qm habe.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000100

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#10)

zitat..
Miike schrieb: Also gibt es noch Bundesländer mit Befreiungen?

Ja, gibt es. Aber wir haben hier in deinem Fall ja von NÖ gesprochen!!

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  •  Miike
  •   Gold-Award
16.7.2020  (#11)
Ja eh, korrekt. Es hat mich nur trotzdem interessiert.

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