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Grundsteuerbefreiung NÖ [W]

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  •  nelly
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  •  [Wien]
7.10. - 4.12.2010
5 Antworten 5
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Hallo,

angeblich hat der NÖ-Landtag beschlossen, dass es ab 1.1.2011 keine Grundsteuerbefreiung für Häuser gibt, die eine Wohnbauförderung erhalten haben.
Schade ...

  •  MajorDomus
7.10.2010  (#1)
nicht nur angeblich - http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Aktuelles-zur-Wohnbaufoerderung.html

"III. Durch eine Änderung des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005 entfällt ab 1.1.2011 die Befreiung von der Grundsteuer.

Für diese kann ab 2011 nur dann angesucht werden, wenn eine Zusicherung des Wohnbauförderungsdarlehens vorliegt und für das Eigenheim bis zum 31.12.2010 die Fertigstellungsmeldung von der Gemeinde gegeben ist."

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  •  wis
9.10.2010  (#2)
das sparen hat begonnenNa toll, und diese Woche hat mir der Baumeister erst gesagt, dass sich heuer der Außenputz nicht mehr ausgeht emoji Pech gehabt.

Sind dies die ersten Sparmaßnahmen der Landesregierung? Setzen wir wieder einmal bei den Häuslbauern an.

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  •  wodo01
3.12.2010  (#3)
Grundsteuerbefreiung NÖ - Wisst ihr wie es nun ausschaut, wenn sich die Fertigstellungsmeldung heuer nicht mehr ausgeht. Gibt es weiterhin eine Befreiung? Mein Baumeister hat gemeint, die Befreiung wäre nur kürzer und nicht mehr die 20 Jahre.


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  •  MajorDomus
4.12.2010  (#4)
@wodo01 - Die aktuelle Rechtslage: lt. Beschluss des NÖ-Landtags vom 1.7.2010 wurde §17 "Grundsteuerbefreiung" im NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 per 1.1.2011 ersatzlos gestrichen. Grundsteuerbefreiungen, die bis zum 31. Dezember 2010 mit Bescheid erteilt wurden, bleiben weiterhin
gültig.

"Um Grundsteuerbefreiung kann ab 2011 nur mehr angesucht werden, wenn bis 31.12.2010 eine Zusicherung des Wohnbauförderungsdarlehens vorliegt und die Benützung des Wohnhauses bis 31.12.2010 baubehördlich zulässig ist. (§ 30 NÖ Bauordnung; Fertigstellungsmeldung)"

http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Aktuelles-zur-Wohnbaufoerderung.html

Vielleicht ändert sich daran noch etwas, aber wäre interessant, wie dein BM zu dieser Meinung kommt.

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  •  HannesM
4.12.2010  (#5)
Was wenn Bauunternehmer Fertigstellung verweigert? - Was mache ich mit der Befreiung, wenn mein Bauunternehmer mir die Fertigstellung nicht ausstellt (obwohl fertig und eingezogen)?

Vordergruendig will er noch Geld fuer eine Planaenderung (hatte er eigentlich nie vor einzureichen und hat schriftlich versichert, dass uns fuer die Aenderung keine weiteren Kosten entstehen; jetzt will er auf einmal die vollstaendige Endrate und nimmt diesen Punkt als Vorwand, die Fertigstellung noch nicht auszustellen).

Hintergruendig geht es um einen massiven Baumangel (undichter Keller) und damit verbunden unterschiedliche Auffassungen wann/wieviel von der Endrate bereits jetzt zu zahlen ist. Sprich ich habe den Eindruck, die Fertigstellung wird als Druckmittel eingesetzt, die vollstaendige Endrate trotz undichtem Keller sofort zu bekommen.

Was kann/sollte man da machen?

Danke fuer die Hilfe.

Hannes

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