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Grundkauf

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  •  guide
2.3. - 9.3.2010
15 Antworten 15
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Hallo Leute,
ich hab eine Frage (hoffentlich im richtigen Forum)
Wir beabsichtigen einen Grund zu kaufen (685m2).
Jetzt hat uns der Verkäufer (Privat, kein Makler) angeboten den Großteil des Kaufpreises offiziell zu machen und einen Teil unter der Hand. Was ja so nicht schlecht ist da wir uns einen Teil der Gebühren sparen.
Nun meine Frage: Was meint ihr wie dann dieses Grundstück bei der Bonitätsbewärtung bei der Bank dasteht? Mit dem offiziellen Kaufpreis oder wird der Grund geschätzt, oder der tatsächliche Preis?
Ich wäre sehr dankbar für Tipps von euch!
Schönen Tag noch!
LG

  •  Reinhard
  •   Gold-Award
2.3.2010  (#1)
.einmal scharf nachgedacht und du kannst dir die antwort selber geben: da der grund für die bank eine sicherheit darstellt, wird sie wohl nur den eigens ermittelten schätzwert (der sich wiederum aus den ortlichen gegebenheiten herleitet und div. statistiken) hernehmen ... wenn du für den m2 100 euro zahlst, wenn in der gegend aber nur 50 normal sind, dann wirst ein problem haben emoji)

aber der grundwert ist ja nur ein teil der sicherheiten ...

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  •  guide
2.3.2010  (#2)
Hallo Reinhard - Danke für deine rasche Antwort!
Da hast du sicher recht! Es schaut so aus:
Gesamt: €45000
Offiziell: €30000
und den Rest unter der Hand.
Was meinst du? Ich denke das müsste passen.
Danke nochmal!
LG

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
2.3.2010  (#3)
nawenn bei euch 65 euro am m2 ein normaler preis sind, dann wird das die bank auch so bewerten; du kannst ja den grund geschenkt, vererbt, gestohlen emoji), was weiß ich immer woher haben ...
für die bank ist der wert (dh um welchen preis kann man es verkaufen) wichtig ...

ob du steuern hinterziehst oder nicht ist deine entscheidung ... strafbar ist es ...

fraglich ist, ob nicht das finanzamt aufgrund des niedrigen qm-preises von 44 euro (im vergleich zu "normalen" 65) nicht von sich aus vermutet, das da etwas nicht passt ... warum sollte jemand einen grund um über 30% unter dem ortsüblichen preis verkaufen ... kommt aber immer auf die örtlichen gegebenheiten an ...

bei 3,5% grunderwerbssteuer sparst du dir 525 euro ... ist auch ein geld, aber die frage, ob es wert ist, ein finanzstrafverfahren zu riskieren ...
die entscheidung liegt halt bei dir ...

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  •  Noldman
  •   Gold-Award
2.3.2010  (#4)
LOL - wegen 525 € will jemand riskieren sich mit der Finanz anzulegen. Gerade die Finanzler in diesem Land sind meist nicht so blöd wie man meint. Aber nicht wundern wenn dann unterm Bau laufend Kontrollore vorbeischauen ob eh niemand schwarz arbeitet.... Natürlich wird dann auch sonst noch überall genauer hingeschaut. Einen derartigen Unterschied wenn er nicht ortsüblich ist, kriegen sie normalerweise mit.
Steuerhinterziehung ist nichts wo der Staat zuschaut.

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  •  guide
2.3.2010  (#5)
Danke - für die ganzen Antworten!
Ich werde mir das noch mal genau durch den Kopf gehen lassen.
Ihr habt recht, für diese geringe Einsparung lohnt sich das Risiko nicht.
Diese paar Hunderter finden sich sicher noch wo im Eigenkapital emoji
Also Danke noch einmal!!
LG

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  •  larifari1
2.3.2010  (#6)
Hallo Guide - das Grundstück muss mindestens um den 3 fachen Einheitswert verkauft werden. Wenn der 3 fache Einheitswert 30 000€ beträgt wirst du kein Problem haben. Dann steht im offiziell Notariel beglaubigten Kaufvertrag z.b. 30 000€, und den rest begleicht ihr so. Den Einheitswert ermittelt dir der Notar.

Lg

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.3.2010  (#7)
kann noldmann nur beipflichten... ned nur dort, auch bei rückabwicklung und mängeln ein problem. aber dieser schwachsinn hält sich hartnäckig...

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  •  viraghg
2.3.2010  (#8)
Bei uns wars ähnlich, Bank...hat gefrägt;

Wieviel habens laut Vertrag gezahlt? Wir:X

Und in echt? Wir:Y

Bank schlägt Immobilienspiegelpreis Z auf und sagt: Sie haben gut verhandelt: X<Y<Z. Wieviel Kredit wollen wir denn haben?

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  •  viraghg
2.3.2010  (#9)
@ creator...zu noldmann und meinem post: die differenz zwischen X und Y ist dort, wo wir den Grund gekauft haben, wohl ortsüblich. Evidenz durch Grundbucheinsicht (mit Kaufverträgen) und Gesprächen mit Käufern, Verkäufern etc.

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.3.2010  (#10)
das ist mir eh klar, dass es fast alle machen... und ja, das finanzamt spielt in den meisten fällen stillschweigend mit. in den meisten, nicht allen. das ist ein unterschied. ich gehe halt immer davon aus, auf welcher seite der größere vorteil bzw. das größere risiko bei problemen liegt... und die schlechteren karten hat da der käufer.

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  •  salu2
2.3.2010  (#11)
und den größten vorteil - hat möglicherweise sogar der verkäufer wenn er innerhalb der spekulationfrist sein grundstück zum "ek" verkaufen kann - klare empfehlung: den tatsächlichen kaufpreis ansetzen.

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  •  guide
3.3.2010  (#12)
Danke - an alle!
Ich werde mich eher nicht auf so was einlassen.
Da zahl ich lieber die paar Euros mehr an Gebühren.
LG

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  •  albundy
9.3.2010  (#13)
eine kurze Anfrage bei einem SV könnte helfen.. - Ein ortskundiger SV weiss genau, wieviel üblicherweise schwarz geht. Damit kannst Du einen off. KP zahlen, der aus der Vergleichswertliste nicht ausreisst.
Allerdings schmelzen die € 525 Ersparnis dann weiter dahin....
bei diesen Summen alles eher zu vergessen.

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
9.3.2010  (#14)
@albundy - kann mir nicht vorstellen dass ein ortskundiger Schülervertreter da irgendeine Ahnung hat ...

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  •  albundy
9.3.2010  (#15)
@gawan - nein, aber ein ortskundiger Sportverein...

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