« Baurecht  |

Grundkauf Böse Überraschung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  tomnet
7.11. - 10.12.2008
13 Antworten 13
13
Wir haben vor ca. 6 Monaten ein Grundstück erworben.
Das Grundstück ist eines von insgesamt 7 Parzellen, welche nach der Widmung als Bauland eingeteilt wurden. Alle Parzellen sind in etwa gleich groß und sind zur Bebauung von Einfamilienhäusern (BD 02 - 04) vorgesehen. Einschließlich unseres Grundstücks sind insgesamt 3 verkauft. Es sollte eigentlich eine schmucke kleine Siedlung entstehen.
Vor einigen Tagen mussten wir leider erfahren, dass zwei dieser Parzellen zusammengelegt werden und ein Wohnblock geplant ist. Leider geht durch dieses Projekt der Siedlungscharakter gänzlich verloren. Naturgemäß werden zusätzlich zu diesem Komplex großzügige Autoabstellflächen errichtet. Weiters wäre eine Zusammenlegung der restlichen 2 Parzellen nicht ausgeschlossen, da sich diese durch diesen Bau sicher schwerer verkaufen lassen.

Zum einen wollen wir mit diesem Beitrag all jenen die beabsichtigen ein Grundstück zu kaufen auf diesem Weg empfehlen alle auch noch so unwahrscheinlichen Möglichkeiten einzukalkulieren. Zum anderen ersuchen wir um Tipps oder Vorschläge. Kann man so einfach die Raumplanung ändern? Müssen in so einem Fall nicht die Nachbarn verständigt werden?.......

Danke im Voraus!

  •  creator
8.11.2008  (#1)
was sagt der bürgermeister als baubehhörde dazu? - und wie ist die aktuelle widmung? natürlich gibt's nachbarrechte, aber die raumordnung samt bebauungsplan muss eh jederzeit einsehbar sein, änderungen müssten zumindest auf der homepage der gemeinde oder per anschlag kundgemacht werden..

1
  •  tomnet
9.11.2008  (#2)
Der Gemeinde ist das anscheinend egal!?! - Gewidmet ist es auf Bauland mit einer Dichte von 0,2 bis 0,4.
In ca. einem Monat ist die Bauverhandlung für dieses Bauvorhaben. Nach unseren Informationen
besteht für die Gemeinde kein Einwand, es wurden auch schon Gutachten eingeholt.
Die Wohneinheiten werden auch schon zum Verkauf angeboten. Haben bis jetzt noch nicht erfahren
ob überhaupt eine Einspruch unsererseits möglich ist und ob dieser auch etwas bewirken würde.
Schön wäre eine Einigung auf eine kleinere Bauweise bzw. weniger Wohneinheiten.

Danke, fG


1
  •  masimo74
10.11.2008  (#3)
Wie groß sind die angesprochenen Grundstücke? - Welche Bauklasse ist in dem Siedlungsgebiet vorgegeben - (ist für die Gebäudehöhe maßgeblich) ?
Diese Bestimmungen zuerst bei der Baubehörde (Gemeinde) abklären.
Wenn diese Parameter (Bauklasse, Bebauungsdichte und Bauform(offen, geschlossen,..)) durch die Wohnblocks eingehalten werden, ist der Bebauungs- bzw. Flächenwidmungsplan nicht zu ändern und daher auch nicht öffentlich aufzulegen und vom Land und Gemeinderat zu beschließen.

1


  •  cc9966
11.11.2008  (#4)
neuer bebauungsplan? - wird ein neuer bebauungsplan gezeichnet? ich nehme an ja. dann hast du einspruchsrecht oder recht auf stellungnahmen. sprich freundlich mit dem bürgermeister dass du von diesem recht gebrauch machen wirst, er ist vermutlich genauso in kontakt mit dem bauträger des wohnblockes und evtl. werden die das projekt absagen (eher unwahrscheinlich ausser sie nutzen jetzt schon rechtlich wackelige lücken).
empfehle dieses einspruchsrecht unter beratschlagung eines anwaltes auszuüben. da musst du besonders nachvollziehbar argumentieren, das argument verlorener siedlungscharakter zählt nicht. evtl. kannst du durchbringen dass zuviel schatten entsteht und eine traufenhöhe von 6 meter erreichen, somit wäre jeder wohnblockbau abgeblasen. rede auch mit allen gemeinderatsmitglieder die du kennst, die müssen ja auch den bebauungsplan mitentschließen.

1
  •  lize
12.11.2008  (#5)
Also ich glaub... da kannst du wenig bis gar nix machen dagegen. Es werden ja schließlich Wohneinheiten gebaut, und kein Industriebetrieb in Betrieb genommen.

1
  •  tomnet
14.11.2008  (#6)
Beeinträchtigung der Nachbarn......Erstmal ein Dankeschön für eure Meldungen.
Beide Grundstücke haben eine Größe von ca. 750m². Es gibt für diese Grundstücke eine Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4 und die Widmung läuft auf Wohnraum. Was bedeutet Bebauungsklasse?? Eine Information an die Nachbarn gibt es nur wenn ein Bebauungsplan geändert wird, falls kein Bebauungsplan erstellt wurde, gibt es auch nichts zu ändern. Selbst wenn alle diese baurechtlichen Fragen von Seiten der Bauwerber bzw. Gemeinde geklärt werden können, ändert es nichts an der Tatsache, dass zu diesen geplanten Wohneinheiten auch Parkplätze gebaut werden. Und da man davon ausgehen kann, dass zwei Parkplätze je Wohneinheit kommen, und diese womöglich alle an einer Stelle direkt an der Grundgrenze gebaut werden, kann man schon von einer Beeinträchtigung der Nachbarn sprechen, auch trotz Einhaltung der Baudichte und Grenzen, oder?!?!?


1
  •  RobRob
16.11.2008  (#7)
Bauklasse - Es wird wohl Bauklasse II sein (da steht meist I,II in diesen Gebieten.), was dann eine Gebäudehöhe von 8 Metern an der Traufe bedeutet. (NÖ - Du hast leider, wie so viele hier nicht geschrieben, in welchem Bundesland das ist)

Bei der angegebenen Bebauungsdichte könnte man etwa 12 Wohnungen hineinpressen. Maßgeblich sind dabei aber die Parkplätze. In manchen Bundesländern werden 2 je Wohneinheit verlangt, dann müsste ja eine Tiefgarage her, denn 24 Stellplätze kriegt man sicherlich nicht unter. Aber auch hier gibt es Auswege (Ablösung in Geldform - und die Gemeinde hat gern viel Geld im Säckel)

Ich denke für Euch wäre es sehr sinnvoll, dass Ihr die positiven Seiten der Sache seht. Denn wirklich was dagegen tun werdet ihr nicht können. (Ihr habt das Grundstück gekauft um zu bauen. Wenn ein Nachbar nun nur Gemüse anbauen will, werdet ihr auch nicht sagen: ja dann bauen wir halt nicht. Genauso hat dort ein Bauträger das Grundstück gekauft, um im Rahmen der Gestze Wohnungen zu bauen. Dass ihr das nicht erwartet habt, ändert nichts daran, dass er dazu berechtigt ist.)

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo RobRob, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  tomnet
17.11.2008  (#8)
Steiermark - Natürlich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch in der Steiermark einzuhalten………. Das klingt sehr theoretisch, aber letztlich kommt es auch auf die Lage, auf das Ortbild und das persönliche Empfinden an. Und wir sind mit diesen Ansichten nicht alleine, auch die Nachbarschaft hat bereits Ihren Unmut über dieses Bauvorhaben kundgetan. Es ist natürlich immer wieder dasselbe Spiel, der Bauträger reizt alle Grenzen aus und denkt an natürlich Vordergründung an den Profit. Mit der Situation leben müssen ohnehin andere.

1
  •  RobRob
17.11.2008  (#9)
An Profit denken - Das klingt da jetzt so, als wäre es was schurkenhaftes. Grundsätzlich kann niemand nur von Verlust leben.

Und persönliches Empfinden, und Unmut kundtun ... das sind Dinge, die im Gesetz kaum Berücksichtigung finden. Wie auch? Herr A hat das persönliche Empfinden und Herr B das genaue Gegenteil. Wer kriegt jetzt Recht? Im Gesetz kann doch nur von einigermaßen objektiven Rechten ausgegangen werden.
Finde einen Raumplaner, der auch gerichtlich beeideter Sachverständiger ist und der ein Gutachten schreibt, dass das neue Gebäude das Ortsbild stören wird. Das wird aber schwierig sein und ob es hilft ist fraglich.

1
  •  tomnet
2.12.2008  (#10)
Persönliches Empfinden… - Ja, nur dann darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Denn sämtliche Anforderungen wie z.B. Ortsbild, max. befestigte Flächen der Einfahrt usw…. werden einem Häuslbauer auferlegt. Alle diese Dinge werden natürlich überaus objektiv und sehr unabhängig behandelt, der einzige Unterschied ist, dass Herr A im Unterschied zu Herrn B ein Bauträger ist. Da sind das Ortsbild und die befestigten Parkflächen selbstverständlich subjektiv zu beurteilen, denn Herr A kann natürlich nicht vom Verlust leben.
Ich denke dieses Verhalten kann durchaus als schurkenhaft bezeichnet werden, und dabei handelt es sicher nicht um einen Einzelfall.


1
  •  rpg
2.12.2008  (#11)
ich lebe in wien,wo die grundstückspreise im gegensatz zu dort astronomisch sind.dennoch habe ich jetzt ein lokal als nachbar,darf sogar bis zur grundstücksgrenze anbauen.
was soll ich da sagen?
einfach hinnehmen.....ist halt der siedlungscharakter dahin.......ist vielleicht gar nicht so schlecht;)

1
  •  eschi
6.12.2008  (#12)
Grundkauf böse Überraschung - .. und was lernen wir daraus ?
Kaufe möglichst eines der letzten freien Grundstücke - wenn es dir gefällt.
Ich habe es so gemacht - ein Traumgrundstück - aber dafür auch mit (kleinen) Boden-Tücken.
eschi


1
  •  lize
10.12.2008  (#13)
Ich kann euren... Unmut ja verstehen, aber versucht es mal von der Seite aus zu sehen, dass dort ein Mehrparteienhaus entsteht, wo auch nur normale Leute leben werden... Ihr bekommt doch kein Gefägnis, Asylantenheim, Irrrenanstalt oder sonst was als Nachbarn... Dann würde ich die Aufregung ja noch verstehen... aber so? Hast du den Plan für das Haus schon gesehen... also ich kenne einige Mehrparteienhäuser, die ihre Anlagen VIEL SCHÖNER angelegt haben (inkl Parkplätze evtl. Tiefgarage) als die meisten Häuslebauer...

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Wohnungskäufer gefunden. Vorvertrag?