« Baurecht  |

Grundgrenze TBO Mindestabstandsfläche

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  daniel71178
8.3. - 26.3.2011 1
1
Hallo. Ich besitze einen Grund mit 714 m². Habe momentan eine Wohnhaus (ca. 80 Jahre alt) auf diesem Grundstück zur Grundstücksgrenze (rechte Seite vom Plan). Das Haus wird abgerissen und neu errichtet. jetzt meine Frage. Wir verbauen mit dem aktuellen Bestand 105 m² der Mindestabstandfläche von 4 metern zu den Nachbarn. Würde jetzt gerne aber noch einen Technikraum von ca. 23 m² dazubauen und die Garage verlängern um ca. 8m²). ebenfalls an die Grundstücksgrenze. Der Nachbar an den ich jetzt grenze, hat einen Einspruch gemacht, das er damit nicht einverstanden ist, wenn wir mehr als 15% der Mindestabstandsfläche verbauen. Es gibt keinen Bebauungsplan. Auch keine Schriftliche einigung, das der Nachbar irgendwann an mich bauen kann. Die Gemeinde kennt sich leider nicht aus, oder will sich nicht äussern, und meinte zu mir ich soll einfach umplanen und den technikraum und die Garage weglassen. Das will ich leider nicht so hinnehmen. kann mir jemand eine auskunft geben, wie das mit dieser Flächte ist, bzw ob das Haupgebäude an der Grundstücksgrenze dazugerechnet wir oder nicht an diese Mindestabstandsfläche. danke
Habe auch den Grundriss mit eingefügt, wo man sieht was ich jetzt dazuhaben möchte. (Schwarz eingezeichnet, Technickraum (1. Nachbar hat eingestimmt, das ich mehr als 50 % verbauen darf)(Garage verlängern: 2 Nachbar hat einen einspruch gemacht und fängt jetzt an mit den 15% Mindestabstandsläche, sodass ich jetzt auf beides anscheindend verzichten muß.
danke für eure hilfe


2011/2011030887389772.JPG

  •  kech
26.3.2011  (#1)
Mindestabstand - Wenn ich das richtig verstehe, muss bei Euch ein Mindestabstand von 4m eingehalten werden. Das ist aber dann auch zwingend einzuhalten, d.h. du kannst keinen Deal mit dem Nachbarn machen.
Üblicherweise regelt das ein Bebauungsplan. Wenn es keinen gibt, gilt das jeweilige Gesetz des betreffenden Bundeslandes. Für OÖ ist das §5 Bautechnikgesetz.

Du schreibst von einer Mindestabstandsfläche. Was meinst du damit?
Wenn der Nachbar rechtlich begründete Einwendungen erhoben hat, wirst du jedenfalls keine Chance haben.

Viel Erfolg!



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: carport mit Sektionaltor