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Grunderwerbssteuer

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  •  velvet202
7.9. - 8.9.2014
7 Antworten 7
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Hallo,

Wir haben vor zwei Monaten den Kaufvertrag (Grundstück) beim RA unterschrieben und Grunderwerbssteuer bei ihm hinterlegt. Nun warten wir auf den Brief vom FA, damit der Grundbucheintrag endlich erfolgen kann. Der RA hat keine Selbstberechnung durchgeführt.
Überall wo ich lese sehe ich, dass kaum jemand so lange warten muss. Ist eine Wartezeit von 2 Monaten+ auf einen Erlagschein (der schon eigentlich bezahlt ist) üblich?
vielen lieben Dank.

  •  velvet202
7.9.2014  (#1)
P.s. Wir wohnen in NOE. FA Wien.

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  •  salu2
7.9.2014  (#2)
Keine Selbstberechnung durchgeführt? - Ich wurde bei einem ähnlichen Fall vom Notar darauf hingewiesen, dass es zeitlich gesehen das optimalste wäre, alles über ein Treuhandkonto laufen zu lassen. d.h. Käufer überweist Kaufsumme + Grunderwerbssteuer und ist damit einverstanden, dass der Notar die Abwicklung organisiert.
Der Verkäufer ist wiederum damit einverstanden, dass der Notar die Immoest berechnet, abführt und die Restsumme nach Verbücherung auszahlt.
Wenn jetzt der Verkäufer darauf besteht (zb. wegen der Spesen beim Notar) die Berechnung und Abwicklung selber zu organisieren dann kann es zu Verzögerungen kommen. Zwischen Unterschrift und Verbücherung sind formalrechtlich einige Wege/Ansuchen/Bescheide/Dokumente/Finanzamtvorschreibung/Überweisungen etc. erforderlich und das kann dauern wenn nicht von einer zentralen Stelle aus gesteuert.
Das ist zumindest mein Kenntnisstand.


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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
7.9.2014  (#3)
beim Finanzamt anrufen und fragen was fehlt - für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und dann den lieben RA

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  •  velvet202
7.9.2014  (#4)
Ich habe vor 3 Wochen beim FA und RA angerufen emoji Angeblich weiss das FA nicht wie lange es dauert, man hat mir aber gesagt, dass alles schon längst erledigt wäre, wenn der RA eine Selbstberechnung durchgeführt hätte. RA wollte natürlich darauf gar nicht angesprochen werden und meinte, er habe zig Jahre Erfahrung und das FA würde sich sehr bald melden. Ich ärgere mich natürlich, das der auf seinem Treuhandkonto in der Zwischenzeit etliches an Zinsen ansammelt und wir können die Pläne nicht einreichen.
Vielen Dank fuer die Tips.
Mycastle2, ich werde morgen nochmals das FA anrufen. Vielleicht bringt das was.
An alle, die diesen Schritt in Zukunft machen: auf eine Selbstberechnung im Voraus bestehen. Wir haben uns leider von positiven Worten beirren lassen.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
8.9.2014  (#5)
Meines Wissens hat der Käufer den Vorgang beim FA für Gebühren und Verkehrssteuern anzuzeigen, wenn der Vertragserrichter von der Selbstberechnung entbunden wird. Wegen deiner Hinterlegung des Geldes beim RA ist aber mM er für diese Anzeige beim FA verantwortlich. Frag ihn doch mal, ob er das für dich erledigt hat (falls du es nicht selbst getan hast). Wenn nicht, brauchst du dich nicht wundern, dass nichts weitergeht.
2 Monate wäre jedenfalls noch im Toleranzbereich. Bei kleineren Gerichten geht es vermutlich schneller.
Wegen der Zinsen auf dem Treuhandkonto kannst du beruhigt sein, denn sie stehen nicht dem Vertragserrichter zu, sondern dem Verkäufer, wenn der Vertrag zustande kommt. Wenn der Vertrag nicht zustande kommt, gehören die Zinseinnahmen dir.

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  •  Shelby
  •   Bronze-Award
8.9.2014  (#6)
Ich als Käufer habe bei meinem Grundstückskauf die Zinsen des treuhandkontos gut geschrieben bekommen. Unser RA hat es in unserem Namen eröffnet.

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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
8.9.2014  (#7)
RA oder Notar haben seit einer Novelle Selbstberechnung durch - zuführen
Aber wenn das FA nicht weiterhilft, dann mal die Kammer,
wollen nicht die Kollegen anpatzen, aber auch den Ruf der RA nicht gefährden

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