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Grundentwässerung öffentliches Gut [OÖ]

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  •  mouli
  •   Bronze-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
10.1. - 13.1.2012
7 Antworten 7
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Wenn das Regenwasser der Strasse auf unser Grundstück läuft. Die STrasse ist öffentlich aber noch nicht fertig (geschottert)
Muss die Gemeinde dafür sorgen, dass sie das Regenwasser wegbringt?
Momentan ist es so, das es entlang unser Grundstück in die Nachbarsgarage läuft und die nicht sehr zufrieden sindemoji
Aber die Gemeinde ist selbst für ihre STrassen zuständig oder?

  •  whitesheep
  •   Silber-Award
11.1.2012  (#1)
hallo - da ist imho die gemeinde dafür zuständig...entweder dauerhaft durch setzen eines abflusses/kanal,...bzw ein brauchbares provisorium..wenn die fertige strasse dann eine lösung bringt...

grundsätzlich ist es ja nicht mal dein problem, weil du ja nicht verursacher bist...wennst mit den nachbarn aber ein gutes verhältnis pflegst..dann kannst ja anbieten das mitsammen zu regeln bei der gemeinde...

so long
sheep

btw...mouli ist OÖ wenn sich wieder wer nach dem bundesland fragt..

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  •  mouli
  •   Bronze-Award
11.1.2012  (#2)
@whitesheep - Danke, das vergesse ich immer dazuzuschreiben.

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  •  creator
  •   Gold-Award
11.1.2012  (#3)
abgesehen von der grundsätzlichen klärung, wem - die "straße" "gehört" bzw. wen die erhaltungspflichten treffen (bund, land, gemeinde, privatstraße, güterweg), ist klar, dass niemand künstlich geschaffene immissionen (z.b. regenwasser, das erst durch die straße im natürlichen ablauf geändert wurde) dulden muss. da gibt's besitzstörungs- bzw. eigentumsfreiheitsklagen - hab' ich eh schon zig mal erwähnt.
ansonsten gibt's auch für straßenbau und -erhaltung standards: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-47688AC3-10594731/ooe/BauE_Standards_Strassenerhaltung.pdf - einfach mit "entwässerung" suchen, ab s 53

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  •  mouli
  •   Bronze-Award
13.1.2012  (#4)
@creator: Gemeindestrasse - Dh. Gemeindestrasse muss von der Gemeinde entwässert werden, sie können nicht das Wasser über unser Grundstück zum NAchbarn laufen lassen, und wir müssen dann dafür sorgen, dass dies nicht passiert, weil der Nachbar den Keller voll hat?
Wir liegen ein bisschen tief und somit läuft sehr viel wasser bei uns zusammen von der ganzen Strasse.
Vor Baubeginn haben wir bei der Gemeinde schon bzgl. Oberflächenkanal gefragt, Antwort sie wissen es noch nicht. Kann es sein, dass sie dies auf uns schieben und wir das Wasser entwässern müssen (Gemeinde würde sich hier sicher einiges sparen..

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  •  insis
  •   Bronze-Award
13.1.2012  (#5)
Wasserableitung von Straßen - OÖ - Hallo,

da es sich um OÖ handelt:

Auszug aus OÖ Straßengesetz:

§ 21 Abs. 3:
"3) Die Eigentümer von Grundstücken, die in einem Abstand bis zu 50 Meter neben einer öffentlichen Straße liegen, sind verpflichtet, den freien, nicht gesammelten Abfluß des Wassers von der Straße und die Ablagerung des im Zuge der Schneeräumung von der Straße entlang ihrer Grundstücke entfernten Schneeräumgutes auf ihrem Grund ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden."

Es tellt sich hier im behandelten Fall somit nur die Frage, ob der Wasserabfluß von der Straße "frei" oder "gesammelt" erfolgt.
Je nach Sachverhalt trägt entweder die Gemeinde oder der anrainende Grundbesitzer die Last.

fg



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  •  mouli
  •   Bronze-Award
13.1.2012  (#6)
@Insis: Gilt dies nur für Wasser aus Schnee oder auch Regen - Dh. wenn die Gemeinde gar keinen Oberflächenkanal macht und ich der letzte bin in der STrasse und am Tiefsten, bin ich für
das entfernen des Wassers verantwortlich?

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  •  insis
  •   Bronze-Award
13.1.2012  (#7)
@mouli:

Gilt generell für OberflächenWASSER von Straßen, egal ob direkter Regen oder Schneeschmelze. Die Duldungspflicht für Schneeablagerung gilt separat.

Für die "Entfernung" des anfallenden Wasser bist du nicht verantwortlich. Im Regelfall wird wohl ein Großteil am Eigengrund versickern.

Anders ist es mit jenen Grundeigentümern, welche Grundstücke außerhalb der 50m Grenze haben. Sollten derartige Abwässer von der Straße indirekt (d.h. über Zwischengrundstücke wie deins) auf selbige gelangen, besteht keine Duldungspflicht bzw. eine Unterlassungspflicht der Straßenverwaltung (Schadenersatz, ...)
Grundsätzlich ist hier zu sagen, dass die Handlungsweise der Gemeinden eine große Bandbreite aufweist.

Als Idealfall gilt wohl, wenn die Gemeinde ein Straßenprojekt fix und fertig plant und auch umsetzt, hier gehört zweifellos immer auch die Frage der Entsorgung der Straßenoberflächenwässer.

Bei kleineren Gemeinden ist zum einen wohl nicht die technische/sachliche Kompetenz in ausreichendem Maße vorhanden bzw. wird es wohl oft auch am Geld fehlen.

In deinem Fall würde ich mit der Gemeinde den Sachverhalt nochmal darlegen und dieser empfehlen, am Straßenende einen Gully einzubauen, welcher ins Kanalnetz entwässert.

Dies ist für die Gemeinde eine einmalige Ausgabe (überschaubar) und verursacht keine weiteren Kosten mehr, da die Gemeinde für die Oberflächenentwässerung von Straßen im Regelfall keine Kanalgebühren zahlen muss.
Würde dabei darauf hinweisen, dass derart viel Oberflächenwasser anfällt, das nicht vollständig auf deinen Grund versickert, sondern beim unteren Nachbarn Schäden verursacht.

fg



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