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Grundbucheintragungsgebühr Befreiung agl

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  •  Littlebo
1.12.2015 - 4.1.2016
9 Antworten 9
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Hallo,

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Grundbucheintragungsgebühr Befreiung beim Bezirksgericht.

Wir haben unser Finanzierung sowie die Planung dahingehend ausgerichtet, dass ich von der Gebührenbefreiung gebrauch machen kann.

Das heißt wir haben unter 130m² gebaut und auch die Förderzusage vom Land erhaltern. Wir bekamen Jungfamilie, Siedlungsschwerpunkt und Holzbau zugesagt - sprich € 17.000.- einmalig - nicht rückzahlbare Förderung.

Jetzt hat das Bezirksgericht die Befreiung abgelehnt weil die Förderung im Vergleich zur Kreditsumme (280000,-) zu niedrig ist ?!

Ich kann aber nicht mehr Förderung bekommen - oder?

Hat schon jemand Erfahrung damit?

Bitte um Hilfe !
LG

  •  rk515
  •   Gold-Award
1.12.2015  (#1)
Bundesland?

zitat..



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  •  Littlebo
1.12.2015  (#2)
Steiermark

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  •  rk515
  •   Gold-Award
1.12.2015  (#3)
ok.. kenn ich mich nciht aus damit., *G* sorry

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.12.2015  (#4)
Hat glaube ich nichts mit dem Bundesland zu tun. Grundbuchseintragungsgebühr ist eine Bundessache. Die Befreiung ist im Wohnbauförderungsgesetz verankert; das ist ebenfalls ein Bundesgesetz. Maßgeblich ist der § 53 Abs. 3. Dort steht nichts, was auf das Problem von littlebo hindeutet. Hab allerdings mit diesem gesetz keine Erfahrung.

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  •  Littlebo
1.12.2015  (#5)
Hier der Gesetzestext:

Gebührenbefreiung

§ 53. (1) Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Schriften und Rechtsgeschäfte, die Beglaubigung der Unterschriften auf den zur pfandrechtlichen Sicherstellung der Darlehen gemäß den §§ 22 und 30 errichteten Urkunden und die nach dem Finanzierungsplan zur Finanzierung eines nach diesem Bundesgesetz geförderten Bauvorhabens zusätzlich erforderlichen Darlehens- und Kreditverträge sind von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit.

(2) Ohne Rücksicht auf eine Förderung nach diesem Bundesgesetz sind Darlehens- und Kreditverträge, die zur Finanzierung der in § 1 Abs. 2 vorgesehenen Zwecke mit Gebietskörperschaften, mit Fonds von Gebietskörperschaften, die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, oder mit gemeinnützigen Bauvereinigungen abgeschlossen werden, von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit, sofern der begünstigte Zweck nachgewiesen wird.

(3) Eingaben, Amtshandlungen und Rechtsgeschäfte, die durch die Finanzierung von Objekten veranlasst sind, die im Rahmen einer auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften vorgenommenen Wohnbauförderungsmaßnahme gefördert werden, sind von den Gerichtsgebühren befreit. Bei Wohnungen ist zur Inanspruchnahme der Gebührenbefreiung überdies Voraussetzung, dass die Nutzfläche 130 m2, bei mehr als fünf in gemeinsamem Haushalt lebenden Personen 150 m2 nicht übersteigt.

(4) Für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung nach Abs. 3 ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem gemäß § 2 des Gerichtsgebührengesetzes die Gebührenpflicht begründet würde. Fällt aber eine dieser Voraussetzungen innerhalb von fünf Jahren ab diesem Zeitpunkt weg, so entfällt damit auch die Gebührenbefreiung nach Abs. 3.

Quelle:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40023402

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  •  Littlebo
1.12.2015  (#6)
Der Bearbeiter hat zu mir gesagt, dass die Förderung (17.000,-) zu den vom Land festgelegten Kosten für die Errichtung des Hauses (117m² x 2000.- = 236.000,-) zu niedrig ist.
Die Bank möchte mit 280.000,- ins Grundbuch.

Mit dem Rest habe ich sicher Einrichtung gekauft ?!
Das hat er gesagt...

Die Gesamtbaukosten liegen ohnehin bei 340.000,-
In den angenommen m2 vom Land - sprich angegebene Wohnnutzfläche - ist der gesamte Keller + Garage nicht berücksichtigt...
Diese Zahl ist also für die Baukosten ohne Aussagekraft.

Jetzt kann nur von der Bank Rechtsmitteleinspruch beim Landesgericht erhoben werden.
Da meinte der Bearbeiter nur belächelnd dass sowieso da nix rauskommt...

Hat das schon jemand erlebt?!

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  •  heislplaner
  •   Silber-Award
8.12.2015  (#7)
Gilt die grundbucheintragungsgebührenbefreiung eigentlich nur für ein gefördertes darlehen? Wir kaufen ein reihenhaus und finanzieren rein über die bank - 110m2 wohnfläche (55m2 keller unbeheizt) - kann ich hier auch eine befreiung beantragen?

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  •  brink
8.12.2015  (#8)
Ja, die gb befreiung ist nur für geförderten wohnbau. Die bank muss dir einen "wohnbaudarlehen" geben. Bei uns wars ein wohnbaukredit und somit ging es nicht. Lustig, nicht?

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  •  dawa
4.1.2016  (#9)
Dh. Wenn ich die Eigenheimförderung in Anspruch nehme und 130m2 Wohnfläche bleibe erspar ich mir jetzt welche Gebühren?

Grundbucheintragung?
Pfandgebühr?

Warum is in der Steiermark ALLES was mit Förderung zu tun hat kompliziert?
Wir haben noch keine Finanzierung unterschrieben wäre also sehr froh wenn mir jemand helfen könnte :)

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