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Grundbucheintragungen sollen massiv

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  •  goaspeda
  •   Silber-Award
1.10. - 19.10.2012
13 Antworten 13
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teurer werden:

http://oe1.orf.at/artikel/318622

Zitat:
Zehnfache Eintragungsgebühr

Aktuelles Beispiel ist laut Rupert Wolff die geplante Erhöhung der Gebühr für die Eintragung eines neuen Eigentümernamens für Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung im Grundbuch: "Was dazu führt, dass die Eintragung einer 120-Quadratmeter-Eigentumswohnung in 1040 Wien anstelle von vorher 498 Euro nunmehr 5.28o Euro kostet."

Noch hoffen die Anwälte die geplante Erhöhung der Eintragungsgebühr abwenden zu können, nächste Woche gibt es ein Gespräch im Justizministerium. Wirksam oder eben nicht wirksam wird das Ganze mit dem Bundesbudget 2013.

emoji Die spinnen doch!

  •  ildefonso
  •   Silber-Award
1.10.2012  (#1)
Auch wenn's mich aktuell nicht betrifft.

Habe ich auch am WE gehört.
Das von der Anwaltslobby gestreute Beispiel kam mir jedoch etwas komisch (ich weiß ja schließlich auch wie man Stimmung mit Extrembeispielen macht) vor, weil so detailiert (mit PLZ etc.).

Ist das jetzt generell und immer eine Erhöhung um das 10,5-fache, oder war das bloß ein außergewöhnliches Extrembeispiel um Stimmung in der Bevölkerung zu machen?

Könnte ich jetzt zwar auch nachgoogeln, aber ich muß ja arbeiten auch emoji

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  •  creator
  •   Gold-Award
1.10.2012  (#2)
ist weder übertrieben noch neuund der nächste schritt ist auch schon da:

http://pwc.at/steuernachrichten/2012/vfgh-leitet-gesetzesprufungsverfahren-zur-grunderwerbsteuer-ein/

da von den leuten nix mehr geholt werden kann, wird halt jetzt "vermögen" besteuert... plumper und dümmer geht's eh nimmer. kein wunder, dass sich die typen vor stronach in die hose machen...

http://www.lbg.at/2205p_DE.htm?artid=2941&hash=7f8568adaccf81a40ecc488f0d88a881&alt_start=2210&wt=Verfassungsgerichtshof_kippt_vom_Einheitswert_berechnete_Grundbucheintragungsgebuehr


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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
1.10.2012  (#3)
@goaspeda

Vielleicht hätte der Herr Anwalt noch dazusagen sollen dass es sich hier um eine Wohnung um eine HALBE MILLION EURO handelt (für die so nebenbei noch fast 20.000 Euro Maklergebühr anfallen würden).

Denn das ganze mit einer "Eigentumswohnung mit 120m²" zu verquicken finde ich nicht sehr seriös, das taugt eher für eine headline auf der Österreich-Zeitung.
Denn der Durchschnittsmedienkonsument hat bei "120 m²-Wohnung" keinen Kaufpreis von einer halben Mitte im Gefühl.

Aber klar, die Anwaltskaste fürchtet halt um ihre Protz-Honorare wenn plötzlich auch noch der Staat verstärkt mitnaschen möchte.

Aber wie @creator schon richtig angemerkt hat, ist das eigentlich so neu nicht. Und wenn die 2013-Änderungen gemeint sind, dann ist's mindestens genauso schräg, denn denn das betrifft ja ohnehin nur "schenker", und auch hier nur welche mit einem besonderen Mißverhältnis zwischen EHW und MW.

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.10.2012  (#4)
hier der link zum entwurf - http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c948485398b9b2a0139c3cb20ae03c5.de.html;jsessionid=D6A52EFD53052F30D170454512DF8DFA

der witz ist ja, dass einerseits medienwirksam alles gleichgemacht werden soll

zitat..
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 21. September 2011, Zl. G 34, 35/2011, die Anknüpfung des Gerichtsgebührengesetzes an die Bemessungsgrundlagen des Grunderwerbsteuergesetzes zur Berechnung der Eintragungsgebühren im Grundbuch für verfassungswidrig erklärt und die maßgeblichen Bestimmungen mit Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgehoben. Mit diesem Erkenntnis hat er die ausnahmslose Anknüpfung an den Wert des Rechts (Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage für die Grundbuchseintragungsgebühren ab 1. 1. 2013 herbeigeführt.

- und es dann auf einmal "begünstigte erwerbsvorgänge" nach §26a - also klarerweise ausnahmen, die doch der vfgh gerade aufgehoben hat - geben soll.

dann noch groß vor "panikmache" warnen, ist eher unseriös...

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  •  cpue
  •   Silber-Award
13.10.2012  (#5)
handelt - Es sich hier nicht um Schenkungen?

Anders gefragt:
Ein normaler zb Grundstückskauf ist nach wievor mit den 1, 1%
zu bezahlen?

Danke

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  •  creator
  •   Gold-Award
13.10.2012  (#6)
@cpue: kommt halt auf die bemessungsgrundlage an1,1% vom x-fachen - nämlich dem "beim gewöhnlichen geschäftsverkehr" laut §26 abs 1 letzter satz des entwurfs zum ggg erzielbaren preises statt dem einheitswert braucht die frau bmj ned blöd rumlügen - äh - natürlich vor "panikmache" warnen... genau deswegen gibt's ja auch § 26a, weil sonst bei allen betrieben und grundbuchsgerichten die alarmglocken schrillen würden.
netterweise - und weil der staat so sehr den bürgern vertraut - hat man ja vorsorglich mit dem stabilitätsgesetz 2012 auch noch die selbstberechnung abgeschafft und die notare zu kontrolloren ernannt...emoji

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  •  cpue
  •   Silber-Award
13.10.2012  (#7)
@creator - Danke, dass Du versuchst mir das zu erklären ;)
Mit den Paragraphen hab ich's nicht so..

Hab nur die Panik, dass ich viel mehr zahlen muss
für unsere Eigentumswohnung.

Haben im Juni unterschrieben..
Vor 2 Wochen die Grundererbssteuer bezahlt..
Wir sind noch nicht im Grundbuch.
Noch steht der Notar drin..

Es wäre jetzt nunmehr die Grundbucheintragung fällig.
(Hoffe das Magistrat für die Förderung in Wien ist schon fertig...)

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  •  cpue
  •   Silber-Award
15.10.2012  (#8)
lt info Anwalt - geht es wirklich um Schenkungen..

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.10.2012  (#9)
ist ja bislang erst im entwurfstadium... keine ahnung, was dann wirklich im gesetz stehen wird. rückwirkend mit juni wird's wohl wegen dem administrationsaufwand ned in kraft gesetzt werden...

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.10.2012  (#10)
und noch lange ned durch - http://www.orf.at/#/stories/2146408/

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  •  Stefan86
19.10.2012  (#11)
Hallo,
Möchte das kurz hochziehen da es grad auf orf 2 eco läuft, nur reden die von erben und schenken, und das dies jetzt so kommen soll.
Zu meiner frage

Meine schwester hat vor jahren geheiratet und ist zu ihrem mann auf den hof gezogen. Jetzt würde sie dort gerne ins grundbuch zur absicherung ihres gemeinsamen sohnes, das sie wenn im schlimmsten fall zb tod ihres mannes nicht probleme bekommt weil dann vieleicht der erste sohn mit der der exfreundin ( nie verheiratet) das recht auf den hof bekommt.

Soll sie das jetzt noch machen weil das dann auch mit höheren kosten verbunden ist oder hat sie noch zeit?

Fg

zitat..



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  •  creator
  •   Gold-Award
19.10.2012  (#12)
... der gollum rudert gerade zurückhttp://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c948485398b9b2a013a78d9cd9e088f.de.html

nix da mit "mein schaaatz"...emoji

wie gesagt: noch lange ned durch oder fix.

derzeit schaut's so aus, als hätte die schwester noch zeit...

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  •  Stefan86
19.10.2012  (#13)
Thx :)

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