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Grundbucheintrag Haus [Stmk]

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  •  samoth
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
31.5. - 10.6.2011
7 Antworten 7
7
Hi,

ist vielleicht eine blöde Frage, aber wie wird das Haus ins Grundbuch eingetragen?

Wenn ich den Grund kaufe, klar, gehe ich zum Notar, kostet mich die 1,1% vom Kaufpreis und der macht dann die Eintragung.

Wie kommt dann aber das Haus, das dann auf´s Grundbstück gebaut wird ins Grundbuch?? Muss ich da wieder zum Notar? Fallen da dann wieder Kosten an? Wann wird das Haus eingetragen? Bei Bezug, oder...?

lg
tom

  •  ARCHITEKTUR
31.5.2011  (#1)
grundbucheintrag - hallo tom, das haus als verbaute fläche wird unmittelbar nach der fertigstellung eingetragen.
lg

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  •  ARCHITEKTUR
31.5.2011  (#2)
korrektur - korrigiere: nach der fertigstellungsmeldung des bauführeres.

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
31.5.2011  (#3)
..@samoth:
Im Grundbuch sind Grundstücke erfasst und nicht Bauwerke. Mit anderen Worten: Dein Haus kommt gar nicht ins Grundbuch. Es kann sich lediglich die Benützungsart deines Grundstückes ändern, z.B. auf "Baufläche", wenn es bebaut ist. Die Benützungsarten der Grundstücke im Grundbuch sind allerdings fast nie aktuell, da es keinen Automatismus zu deren Anpassung gibt. Die im Grundbuch festgehaltene Benützungsart eines Grundstückes hat auch keine Bedeutung, daher ists auch jedem egal, was da drinnen steht und ob sich was ändert.
Zusammengefasst: deine Frage stellt sich nicht; im Grundbuch sind nur Grundstücke und keine Häuser (auf Ausnahmen davon geh ich jetzt nicht ein).

@architektur:
Deine Aussage stimmt so nicht.
Erstens wird ein Haus nicht im Grundbuch eingetragen (siehe oben)
Zweitens hat das schon gar nichts mit dem Bauführer oder der Fertigstellungsmeldung zu tun. Weder die Fertigstellungsanzeige, noch die Bauführerbescheinigung werden an das Bezirksgericht (dort wird das Grundbuch geführt)geschickt.

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  •  samoth
1.6.2011  (#4)
@Karl10,
danke für die Aufklärung.

Wie ist das aber wennst ein Grundstück mit bestehendem Haus kaufst? Dann zahlst ja die 1,1% vom vollen Kaufpreis, oder? Ist da dann das Haus im Grundbuch eingetragen, oder sind die 1,1% vom Mehrwert (=Wert des Hauses) dann nur a schönes Körberlgeld für Vater Staat?

lg
tom

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  •  creator
  •   Gold-Award
1.6.2011  (#5)
ein haus folgt dem grundstück - vgl. §§417ff - http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12018145&ResultFunctionToken=51ac5b2c-4163-4dcb-978c-a1a2b27d724a&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ABGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=417&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=01.06.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001941

daher kann nur dann, wenn jemand anteile oder sonstige rechte geltend macht, dies nach ansuchen eingetragen werden.

der bestand wird im grundbuchsauszug meist unter "baufläche" geführt.

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
1.6.2011  (#6)
..@samoth:
Die 1,1% haben nichts mit dem zu tun, was im Grundbuch eingetragen ist, sondern berechnen sich vom Kaufwert, der im Kaufvertrag steht. Wie schon gesagt, du musst diese Dinge auseinanderhalten!

@creator:
§ 417 hat aber mit der konkreten Fragestellung von samoth nichts zu tun, oder? Er will wissen, wie und wodurch sein (auf eigenem Grund mit eigenen bzw. zugekauften Materialien) neu errichtetes Wohngebäude ins Grundbuch eingetragen wird? Ich sage: gar nicht, weil das im grundbuch gar nicht vorgesehen ist - lediglich ein Indiz für ein Gebäude ist die Benützungsart "Baufläche", wobei diese Benützungsart im Grundbuch nur Informationscharakter hat und keine Verbindlichkeit.
Hinweis auf § 5 Abs. 1 GBG: "Ein Grundbuchskörper kann aus einem oder mehreren Grundstücken bestehen. Grundstücke im Sinne dieses Bundesgesetzes sind jene Teile einer Katastralgemeinde, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermessungsgesetzes als solche im Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind oder später durch Grundbuchsbeschluß neu gebildet werden." Lassen wir einmal das Wohnungseigentum weg (was bei Samoth ja auch nicht zutrifft), dann heißt das, dass im Grundbuch nur Grundstücke erfasst sind und nicht das, was auf ihnen errichtet ist! Liege ich da richtig?


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  •  ARCHITEKTUR
10.6.2011  (#7)
Grundbucheintrag Haus - Für alle, dies wirklich interressiert:
Wenn du einen Bauplatz gekauft hast, steht in der Spalte A des Grundbuchauszg z.B. Baufläche 700 m2. Wenn du auf diesem Grundstück ein Haus errichtest, muß der Bauführer mit der Bauführerbestätigung einen Lageplan übermitteln. Dieser geht an das zuständige Vermessungsamt, um das Gebäude in den Kataster einzutragen und auf dem Wege der Automatisierung an das zuständige grundbuchgericht. Nach 3 Wochen steht in deinem aktuellen Grundbuchauszug z.B: Baufläche Gebäude 200 m2, Baufläche begrünt 500 m2, Gesamtfläche 700 m2, dieser Eintrag ist kostenlos und automatisiert.

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