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Grundbuchauszug [OÖ]

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  •  coisarica
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
20.9. - 14.10.2010
8 Antworten 8
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Hallo,
wir haben uns einen Grundbuchauszug von dem Grundstück das wir kaufen möchten besorgt. Darin folgende Eintragungen under C:
a) xxx/1932 xxx/1955 Dienstbarkeit der Wasserfassung hins Gst (dieses Grundstück) und Dienstbarkeit der Wasserleitung hins Gst (dieses Grundstück)
gem. Pkt 2 Dienstbarkeitsvertrag 1932-xx-xx für Gst (nahegelegenes Grundstück aber nicht angrenzend)
b)xxx/1990 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 177.

Unsere Fragen hierzu:
- Was bedeutet hier genau Wasserfassung?
- Bzgl. Wasserleitung nehmen wir an, dass eine solche durch das Gst verläuft. Wo kann man erfahren wo genau diese verläuft?
- Mit Punkt b) können soweit nichts anfangen. Was ist da gemeint? Punkt a)?
- Gibt es witers noch Bücher/Datenbanken in denen etw. Dienstbarkeiten festgelegt sind?

lg

  •  MajorDomus
21.9.2010  (#1)
Kataster - Ich bin vor dem Kauf auf das Gemeindeamt gegangen und man hat mir einen Ausdruck aus dem Grenzkataster mit eingezeichneten Anschlüssen (Strom, Wassser, Kanal) mitgegeben. Es war aber eine Neuaufschließung. Ob es vergleichbare Daten aus dem Jahr 1932 gibt ist natürlich fraglich... Versuch's mal.

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  •  Letti
21.9.2010  (#2)
Wasserbuch - Ich würde eventuell bei der Wasserrechtsbehörde nachfragen ob dieses Grundstück "belastet" ist. (Müsste eventuell im Wasserbuch etwas drin stehen)
Die können dir wahrscheinlich auch zur Frage a) behilflich sein.

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
21.9.2010  (#3)
also.. - Grundsätzlich kannst Du die bezughabenden Dokumente (zB Verträge und Pläne) der Eintragungen mit der Tagebuchzahl (TZ; xxx/1932 xxx/1955) beim Grundbuchsgericht ausheben.

ad 1 Mit Wasserfassung wird schlicht eine gefasste Quelle gemeint sein, sprich, das Wasser rinnt nicht einfach so aus dem Hang, sondern es besteht ein kleines Bauwerk (ober- oder unterirdisch), zu dessen Duldung ihr verpflichtet seid.
ad 2 Die Lage der Wasserleitung sollte im Lageplan zum Servitutsvertrag (s.o.) dargestellt sein. Auch sollte das Wasser-VU (Gemeinde, Wasserverband etc.) einen aktuellen Leitungsplan haben.
ad 3 Die Übertragung aus einer anderen EZ bedeutet, dass es im Zuge einer Grundstückszusammenlegung bzw. -Teilung oder eines Grundstücksverkaufes erforderlich war, diese Eintragung der anderen EZ auch in Eurer EZ einzutragen (zB könnte Euer Gst zuvor Teil der EZ 177 gewesen sein).
ad 4 Es könnten bei den historischen Daten im GB noch alte, nicht mehr aktuelle Dienstbarkeiten gefunden werden. Oder ggf. bestehen auch außerbücherliche Belastungen, die sind dann aber nirgends eingetragen. Der Verkäufer sollte solche außerbücherliche Belastungen im Kaufvertrag ausschließen. Wenn Euer Gst. nicht mit der Eisenbahn zu tun hat(te) oder früher mal dem Adel gehört hat, gibts keine weiteren öff. Bücher.

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  •  harmon123
29.9.2010  (#4)
Grundbuchauszug anfordern - ich habe meinen Auszug auf http://www.grundbuchauszug-online.at bekommen. dort gab es auch alle erläuterungen dazu


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  •  whitesheep
7.10.2010  (#5)
Grundbuchauszug anfordern - geht am einfachsten beim Bankbeamten deines Vertrauens.
@harmon123: der Dienst ist zwar sicherlich hilfreich aber mit 15,99€ und 1€ extra wenns per mail verschickt wird wucher...*hüstel*

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  •  coisarica
10.10.2010  (#6)
Dienstbarkeit - an der grundstuecksgrenze befindet sich ein brunnen ca. 1x1m, die leitung verlauft gem. verkaeufer entlang der grenze.
wo kann ich mir verbindliche auskunft geben lassen, mit welchen einschraenkungen ich zu rechnen habe!? dass ich den brunnen und die leitung nicht ueberbauen kann ist klar, aber gibts da noch weitere einschraenkungen wie zb. abstand zu brunnen und leitung, nutzung erdwaerme (tiefenbohrung?), beeintraechtigung der qual. u. quant. des wasser durch erdarbeiten und hausbau, und keine ahnung was es da sonst noch geben koennte.

bitte um info

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  •  coisarica
13.10.2010  (#7)
hat jemand eine idee?

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
14.10.2010  (#8)
Wie ich schon oben geschrieben habe:
Du musst zum Grundbuch gehen (Bezirksgericht) und den Servitutsvertrag ausheben, der dort unter der Tagebuchzahl (xxx/1955 etc.) aufliegt. In diesem Vertrag sollte das alles geregelt sein. Dinge, die nicht geregelt sind (zB vielleicht der Abstand zu einem künftigen Bauwerk), wirst Du dann so berücksichtigen müssen, dass nix passiert und die Dienstbarkeit nicht eingeschränkt wird. Wie das geht, sagt Euch Euer Planer. In dem Fall ist eine Planung mit Stempel und Siegel von Vorteil (Haftung).

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