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Grund mit Teilbauland

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  •  Gotti84
20.3.2016
3 Antworten 3
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Hallo,

ich habe mal eine Frage an die Experten. Ich habe ein Grundstück in NÖ mit ca. 1900m² (eine Parzelle) wovon ca. 1100m² Bauland sind und die restlichen 800m² Grünland welches mal als Garten dient.

Jetzt meine Frage: Muss ich mit meinem Haus von der Baulandgrenze auch 3m reinrücken, oder kann ich auf die Bau/Grünlandgrenze bauen, da es ja ein Grundstück ist und muss nur die 3m von der Grundstücksgrenze reinrücken?

MFG

  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
20.3.2016  (#1)
Hallo,

bin jetzt zwar nicht der Experte darin aber folgendes gilt hier wohl:

Bei dir handelt es sich ja um ein Grundstück mit zwei Teilen verschiedener Widmung. Einmal Bauland - einmal Grünland. Zwischen Widmungsgrenzen musst du keinen Abstand einhalten. Zu Grundgrenzen natürlich schon. Solltest du einen so schmalen Streifen Grünland haben, dass durch das Anbauen an die Widmungsgrenze der Abstand zur Grundgrenze unterschritten wird, darfst du das natürlich nicht. Ansonsten schon.

lg

EDIT: Zu 99,9% wird das für dich nicht zutreffen aber es könnte ein Problem geben, sofern es einen Bebauungsplan für dein Grünland gibt, was aber sehr selten der Fall ist.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.3.2016  (#2)
wie schon gesagt wurde: du darfst an die Widmungsgrenze bauen; die diversen Abstandsvorschriften gelten immer nur zu GRUNDGRENZEN.
Falls es einen Bebauungsplan geben sollte (für das Bauland) sind möglicherweise Baufluchtlinien zu beachten! Mit allfälligen Bebauungsvorschriften für das Grünland hat das nichts zu tun!!

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  •  Gotti84
20.3.2016  (#3)
Danke für die infos

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