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Grund geschenkt bekommen

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  •  scheibi37
7.3. - 10.3.2010
5 Antworten 5
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Hallo Leute!
Mein Opa hat mir ein Grundstück geschenkt.
Die Frage ist jetzt, wie ich am günstigsten zu meinem Grund komme.
Hat jemand Erfahrungen ob man am besten wegkommt wenns geschenkt, geerbt oder wenns zum Beispiel um 1000€ "gekauft" wird.
Wir reden hier von einem Grund in Oberösterreich mit 890m² mit einem Wert von ca. 50k€.

Jetzt schon danke für eure Hilfe!

  •  Reinhard
  •   Gold-Award
7.3.2010  (#1)
was - willst du damit machen? selber bauen, vielleicht irgendwann mal bauen oder eigentlich relativ bald wieder verkaufen ?? ... ist deswegen nicht uninteressant, da der gewinn von immobilien, die erworben und innerhalb von 10 jahren wieder verkauft werden, spekulationssteuer ausslöst und damit einkommenssteuer-pflichtig ist ...

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  •  creator
  •   Gold-Award
7.3.2010  (#2)
da es zur zeit weder erbschafts- noch schenkungssteuer - gibt, brauchst du keinen kaufvertrag zum witzpreis, weil auch der als "gemischte schenkung" für den teil, der nicht dem gemeinen wert entspricht (also 49k) gelten würde - grunderwerbssteuer zahlst sowieso.

der punkt liegt eher woanders: beim schenken kann der opa nix mehr widerrufen, bei verkaufen (und verzicht auf zahlung) schon...

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  •  scheibi37
7.3.2010  (#3)
Ich will - nächstes jahr darauf bauen.

Also machts eh keinen großen unterschied wie man es nennt!?
An dem Notar und der Grunderwerbssteuer kommt man eh nicht vorbei?


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  •  insis
  •   Bronze-Award
7.3.2010  (#4)
-Für was den Notar?

In der Familie (und wenn es passt) geht das mit einfachem
Kauf-/Schenkungsvertrag und Beglaubigung der Unterschriften bei Gericht - Fertig - und wieder ein paar Hundert Euro gespart.

fg

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  •  Patrick
  •   Gold-Award
10.3.2010  (#5)
GrESt - ist bei unentgeltichen Vorgängen der 3 fache Einheitswert. Beim Erwerb der tatsächliche Kaufpreis. Wenn du jetzt um 1.000,- kaufst obwohl er ca. 50k Wert ist, dann ist das eine gemischte Schenkung...(hat creator schon geschrieben).
Kurz gesagt, bleib beim Schenken. Meldepflichtig nach dem Schenkungsmeldegesetz ist der Vorgang auch nicht, falls diese Frage als nächstes auftaucht.
Dadurch dass das Grundstück vom Opa ist zahlst übrigends nur 2% GrESt statt 3,5.

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