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·gelöst· GFZ berechnen - zählt Loggia mit?

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  •  albertan
28.12. - 29.12.2020
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Hallihallo!
Ich finde dazu leider nix im SBG  ROG2009 ... zählt bei der Berechnung der GFZ  eine Loggia mit?
Ich weiß nur, dass bei der NUTZ-Fläche eine Loggia höher bewertet wird als ein Balkon.
Unser 12m langer Balkon ist links u rechts tw (1m von 1,5m Tiefe) von der "verlängerten" Hausmauer geschützt u der Dachvorsprung reicht darüber. Zählt die Fläche (12 x 1,5m) komplett zur GFZ?  Und die darunterliegende Terasse auch??
Danke euch!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.12.2020  (#1)
Also die für deine Frage maßgebliche Gesetzesstelle zu finden, ist da aber jetzt nicht schwer! Ich kenn als Niederösterreicher keinerlei Details aus dem Salzburger Baurecht. Musste ich halt auf die Suche gehen und war auf Anhieb nach kaum 10 Sekunden fündig. Schon mal "Geschoßflächenzahl Salzburg" gegoogelt?? Dann bist punktgenau dort, wo deine Frage geregelt ist.

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  •  albertan
29.12.2020  (#2)
@Karl10: Sorry für Deine Mühe.. ich war unsicher, weil in §56 ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] eine Loggia weder unter (2) noch (4) steht und es ja kein allseits umschlossener Raum ist.
Hab nach längerer Suche meine Antwort im "Handbuch Raumordnung" gefunden (ja, Loggia zählt dazu)
Ein Detail ist trotzdem unklar - ob die 50cm ohne Seitenwände dann dazuzählen oder nicht (beim Nutzwert zählt dieser Streifen dann als Balkon). Die paar m² sind prinzipiell egal, ich wollt es nur wissen, damit die Baubehörde nicht wieder den Bau-Antrag wegen formaler Fehler (vom Baumeister!) zurückschmeisst...(der BM hat die GFZ komplett ignoriert)
Happy 2021!!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.12.2020  (#3)
Steht eigentlich alles im §56, oder nicht?
Es geht um die Berechnung der "Geschoßfläche". Lt. §56 ist das jene Fläche, die bei lotrechter Projektion des Geschoßes nach unten auf eine Waagrechte bedeckt wird. Oder einfach gesagt: Jene Fläche, die bei lotrechter Lichteinwirkung von oben dann unterhalb beschattet ist.
Und dann sind 6 Punkte im § 56 für solche Flächen aufgelistet, die zwar bei der oben gegannten "Gesamtprojektion"  unterhalb anfallen, aber dennoch nicht zur Geschoßfläche zählen sollen. Einer dieser 6 Punkte sind "freie Balkone". Loggien sind hier nicht als Ausnahme angeführt. Also zählen sie zur Geschoßfläche. Und ist somit eine eindeutige und klare Antwort auf deine ursprünglich Frage, die da lautete:

zitat..
albertan schrieb: zählt bei der Berechnung der GFZ eine Loggia mit?

Somit liefert allein der § 56 ( da brauchts kein Handbuch Raumordnung oder sonst was dazu) die eindeutige Antwort: Balkon zählt nicht (weil als Ausnahme angeführt), Loggia sehr wohl (weil nicht als Ausnahme angeführt)!
Das hab ich gemeint, was relativ einfach herauszufinden war.

PS: Warum sprichst du immer wieder vom "Nutzwert". Was meinst damit eigentlich? Hat ja mit der Frage der Geschoßfläche und Geschoßflächenzahl nichts zu tun.
Solltest du aber "Wohnnutzfläche" meinen (was auch nichts mit der GFZ zu tun hat), dann ist dort halt gesetzlich anders geregelt, dass weder Loggien noch Balkone dazu zählen. Aber wie gesagt: hat nichts mit der GFZ zu tun.

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  •  albertan
29.12.2020  (#4)
@Karl10:  "Nutzwert" hab ich deshalb angeführt, weil im Nutzwertgutachten Balkone u Loggien unterschiedlich behandelt/bewertet werden und mir eben nicht ganz klar war, ob das bei der GFZ auch so ist.  Jetzt hab ich es eh kapiert.

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