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Gewendelte Treppe - Breite Lauflinie

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  •  Casemodder
30.5.2017
12 Antworten | 6 Autoren 12
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Servus,

hab eine Frage zur Lauflinie einer gewendelten Treppe.
Grundsätzlich haben die Treppen eine Breite von 25 und eine Höhe von 18.5cm. Im Bereich wo die Wendelung beginnt hat die 4. Treppe folgende Maße:


2017/20170530362377.jpg

Sieht jetzt natürlich recht komisch aus. Meinem Verständnis nach müsste die Breite in der Mitte jeder Stufe gleich sein. Auch die der gewendelten Stufen. Die nächsten gewendelten Stufen sehen ebenfalls nicht so aus, also ob sie in der Mitte 25cm breit wären.

Zumindest würde das in der OIB 4 auch so stehen:

----------
3.2.1 In einem Treppenlauf müssen die Stufen in dessen gesamten Verlauf gleich hoch und in der Lauflinie gleich tief sein. Die Stufenhöhe und der Stufenauftritt von Treppen müssen der Tabelle 3 entsprechen.
----------

Die Frage ist ob das auch für gewendelte Treppen gilt?! Zumindest wäre die Treppe auch so im Einreichplan geplant gewesen, dass die Lauflinie immer 25cm Breit ist.

Allerdings wurde folgender Punkt der OIB 4 eingehalten:

----------
3.2.3 Haupttreppen mit gekrümmter Lauflinie müssen im Abstand von 20 cm von der inneren Begrenzung des Treppenlaufes (Absturzsicherung oder Wand ohne Berücksichtigung der Handläufe) einen Stufenauftritt von mindestens 15 cm aufweisen, bei Wohnungstreppen genügen 12 cm. In Gebäuden oder Gebäudeteilen, die barrierefrei zu gestalten sind, müssen Haupttreppen (ausgenommen Wohnungstreppen) geradläufig sein.
----------

"Overrult" somit Punkt 3.2.3 den Punkt 3.2.1?

Reklamieren? Oder kann der Tischler noch etwas optimieren bzw. arbeitet der dann "genau" - Breiter werden die Auftritte ja grundsätzlich noch wegen dem Überstand des Holzbelags.

lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.5.2017  (#1)
Du kommst doch aus NÖ, oder?

Da gibts in der derzeit gültigen OIB RL RL [Rücklauf] 4 gar keinen Punkt 3.2.3.!!!!

Zum Foto:
Der Mittelwert von 13 und 24 ist 18,5 und nicht 20. Was bzw. wie hast da gemessen??

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  •  Casemodder
30.5.2017  (#2)
Ja, NÖ.

In der Ausgabe vom März2015 gibt es die Punkte. Die Ausgabe ist auch auf www.oib.or.at verlinkt, deshalb gehe ich davon aus, dass das die derzeit gültige ist:

https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_4_26.03.15.pdf

Hab nicht sehr genau gemessen. Ich denke aber man kann trotzdem beurteilen ob das so OK ist oder eben nicht.

Werde aber heute nochmal alle Stufen genau nachmessen - gehört sowieso dokumentiert.

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  •  wolfgangpue
  •   Silber-Award
30.5.2017  (#3)
18,5cm Höhe ist ja auch schon sportlich. Durch die Höhe kann auch die Auftrittbreite kleiner sein. (Goldene Regel)

Wieviel Platz wurde den eingerechnet für halbgewendelte Stiege? Dann kann man ausrechnen, welche Auftrittsbreite überhaupt möglich ist. Normal geht man bei diesen Stiegen auch weiter außen, also mehr Auftrittsfläche.

Der Tischler macht auch einen Überstand dazu. Dann gewinnt man noch 1-2 cm.

Habe bei mir die Treppe selbst ausgerechnet und auch angezeichnet. Der Maurer war leider nicht in der Lage dazu :)




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  •  peterT1
  •   Bronze-Award
30.5.2017  (#4)
In NÖ gilt bei der RL RL [Rücklauf] 4 noch die Version 2011
https://www.oib.or.at/de/inkrafttreten-2015

Ganz abgesehen von den rechtlichen Rahmenbedingungen kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendjemand so einen "Käse" als Stiege haben möchte.
So wie die Stiege jetzt ist, ist sie eine Stolperfalle par excellence.

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  •  wig117a
  •   Bronze-Award
30.5.2017  (#5)
@Casemodder - Hauptstiegen müssen auf der Gehlinie mind. 27cm haben.
Die Gehlinie ist 45cm gemessen von außen.

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  •  Casemodder
30.5.2017  (#6)

zitat..
wolfgangpue schrieb: 18,5cm Höhe ist ja auch schon sportlich. Durch die Höhe kann auch die Auftrittbreite kleiner sein. (Goldene Regel)


Die Höhe find ich OK. Wirklich anders wärs auch nicht zu lösen gewesen. Gewendelte Treppen sind hald etwas schwieriger bzw. nicht optimal. Aber wenn wir genug Platz hätten wärs natürlich eine Podesttreppe geworden - klar. Da ich aber sowieso eine gewendelte Treppe gewohnt bin ist das schon OK.

zitat..
wolfgangpue schrieb: Habe bei mir die Treppe selbst ausgerechnet und auch angezeichnet. Der Maurer war leider nicht in der Lage dazu :)


Na gut, ich hoff schon, dass der BM eine Treppe besser anzeichnen kann als ein Laie.

zitat..
P**** schrieb: In NÖ gilt bei der RL RL [Rücklauf] 4 noch die Version 2011


Danke! Guter Hinweis. In der alten Version sind gewendelte Treppen nichtmal aufgeführt...
Nur hier im Bezug auf Treppen außerhalb der Wohnung.
------
2.2.7 Haupttreppen außerhalb von Wohnungen müssen geradläufig sein. Sofern keine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung gestellt werden, können Haupttreppen auch eine gekrümmte Lauflinie aufweisen, die jedoch im Abstand von 20 cm vom inneren Rand der lichten Treppenlaufbreite einen Stufenauftritt von mindestens 15 cm, bei Wohnungstreppen von mindestens 12 cm einzuhalten haben.
-----

zitat..
P**** schrieb: Ganz abgesehen von den rechtlichen Rahmenbedingungen kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendjemand so einen "Käse" als Stiege haben möchte.
So wie die Stiege jetzt ist, ist sie eine Stolperfalle par excellence.


Meinst du an sich eine gewendelte Treppe oder die Ausführung? Dass bei der irgendwas schief gegangen ist, ist mir klar...

zitat..
@Casemodder
Hauptstiegen müssen auf der Gehlinie mind. 27cm haben.
Die Gehlinie ist 45cm gemessen von außen.


Quelle?


Hier noch eine Skizze...die Maße hab ich eingefügt. Die 25cm Stufenbreite ist aber nicht in der Mitte der Stufe sondern willkürlich in Bezug auf die einzelnen Stufen (kann auch garnicht anders sein). Im gesamten siehts dann stimmig aus. Aber dass die schwierig umzusetzen ist kann ich auch verstehen. Wenn mehr Platz gewesen wäre und die Stiegenanzahl gerade wäre, wärs sicher schöner gewesen...wenn das Wörtchen wenn nicht wäre...



2017/2017053086514.png


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  •  wig117a
  •   Bronze-Award
30.5.2017  (#7)
@Quelle - Berufsschule 3.LJ 1980
Ist bis heute noch so.
Kannst jetzt glauben oder nicht.

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  •  Casemodder
30.5.2017  (#8)
GENIALE ANTWORT ;) Danke dafür! Werds dem BM auch so verkaufen emoji

Aber ich miss mal nach.

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  •  wolfgangpue
  •   Silber-Award
30.5.2017  (#9)
Also die schrägen Treppenstufen sollten bereits mit der 2-3 Stufe beginnen, nicht kurz vor der Wende. Dann ist klar, dass die Abstände nicht so hinkommen können.

Ungefähr so sollte das aussehen:

http://www.treppenmeister.com/globalimages/halbgewendelte_Treppen.jpgBildquelle: http://www.treppenmeister.com/globalimages/halbgewendelte_Treppen.jpg

Habe auch eine halbgewendelte Treppe mit 230cm. Stufen sind aber 118cm mit einem 25er Auge so wie bei dir.

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  •  peterT1
  •   Bronze-Award
30.5.2017  (#10)

zitat..
Casemodder schrieb: Meinst du an sich eine gewendelte Treppe oder die Ausführung?


Im Besonderen diese Ausführung emoji

Aber wie du selbst weißt, ist eine zweiläufige Podeststiege besser. Bei der gewendelten Treppe muss dann jedenfalls die Ausführung passen. Der Schwiegeropa hat eine gewendelte Treppe, die man eigentlich nicht begehen kann. Also bitte um Vorsicht.

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  •  hoth
  •   Bronze-Award
30.5.2017  (#11)
also Meine Treppe fängt auch schon früher an sich zu wendeln.

zitat..
wig117a schrieb: Hauptstiegen müssen auf der Gehlinie mind. 27cm haben.
Die Gehlinie ist 45cm gemessen von außen.


Dachte immer ist Mitte Stiege.
so sieht meine aus:

2017/20170530432901.jpg
hoffe es hilft weiter...

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  •  Casemodder
30.5.2017  (#12)
Hilft auf jedenfall.

Anscheinend hätte ich mich auch um eine Detailzeichnung der Treppe kümmern sollen...Schade. Mal sehen obs eine brauchbare Lösung gibt.

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