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Gewährleistung Steinschlichtung

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  •  stanze12
20.9. - 21.9.2010
2 Antworten 2
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Wir haben vor ca. einem Jahr eine Steinschlichtung (ca. 245m², zw. 1m u. 4m hoch) errichten lassen. Letzten Samstag ist ein Teil der Mauer, ca. 20m², weggerutscht - zum Teil auch auf eine öffentliche Strasse. Die Firma war auch gleich mit einem Bagger zur Stelle und hat alles gesichert. Seit heute wird die Steinschlichtung ausgebessert (in Summe ca. 80m²). Kann mir jemand sagen, wie lange die Gewährleistung oder Garantie für Steinschlichtungen gildet. Wäre es möglich oder sogar notwendig mit der ausführenden Firma eine schriftliche Vereinbarung bezüglich Dauer der Gewährleistung/Garantie abzuschließen.Wer trägt die Schuld wenn z.B. in 15 Jahren wieder etwas wegrutscht und jemand auf der öffentlichen Strasse verletzt wird? Vielen Dank für eure Antworten.

  •  albundy
  •   Bronze-Award
21.9.2010  (#1)
Gewährleistung - gilt 3 Jahre. Eine eventuelle Garantie müsstest Du mit der Firma gesondert und individuell geregelt haben.

Aber da stellen sich andere Fragen:
Gibts für die Steinschlichtung eine Baubewilligung?
Hat die Firma die Steinschlichtung lt. Einreichplan ausgeführt?
Wer hat den Plan gemacht? Ein Profi oder ein Pfuscher?
Wer hat den Plan gestempelt? Ein Bauingenieur? Baumeister? Architekt?

Mich würde es wundern, wenn die Verantwortung bei der ausführenden Firma hängen bleiben würde.

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  •  stanze12
21.9.2010  (#2)
Erstmals vorweg: Die Firma hat die Ausbesserungsarbeiten ohne zu zögern vorgenommen und ist heute damit fertig geworden.
@albundy: Vielen Dank für deine Antwort. Für die Steinschlichtung gab es natürlich eine Baubewilligung. Für die Gemeinde erforderlich war ein Plan eines Statikers sowie ein geologisches Gutachten bezügl. Entwässerung, diese Pläne hat auch die ausführende Firma erhalten. Abgestempelt hat den Plan ein Baumeister. Ob die Ausführung lt. Einreichplan erfolgte kann ich im Detail nicht beurteilen. Drainagierung, Höhe sowie Neigung sind meiner Meinung nach lt. Plan.

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