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Geteilt genutzte Wasserleitung Nachbar als Servitut [OÖ]

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  •  dajohn
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
25.12. - 26.12.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo Leute,
brauche eure Einschätzung / Expertise zur weiteren Vorgehensweise. 
Folgende Ausgangslage: Wasserleitung läuft vom öffentlichen Grund auf unser Grundstück zu 2 Schiebern, die das eigene Haus und das Haus des Nachbarn versorgen. Aus der gesetzlichen Logik heraus haben wir somit 3 Teilstücke mit unterschiedlicher "Verantwortung" : Erster Teil ist zu beider Hälften, unsere Leitung nach dem Schieber natürlich unser Bier, Leitung zum Nachbarn in seiner Verantwortung (und Duldung unsererseits bei erf. Reparatur). 
Leitung jetzt ca. 60 Jahre alt, Nachbar hatte wohl vor kurzer Zeit schon mal Probleme mit der Leitung (auf seinem Grundstück). Mittlerweile liegt eine Wasserleitung unter der Straße und auch der Nachbar könnte recht einfach direkt anschließen.
Frage1: ich spiele mit dem Gedanken, die gesamte Leitung (vom öffentlichen Raum ins eigene Haus) neu zu machen (und anders zu verlegen). Würde durch die Nicht-Benützung des ersten Teilstücks (gem. Verantwortung) der möglicherweise auftretende Aufwand zu 100% auf den Nachbarn übergehen?
Ich möchte den Nachbarn eigentlich dazu bewegen, sich selbst anzuschließen und das Servitut effektiv kalt stellen (weil ich da mal Troubles erwarte). Natürlich würde ich als Zuckerl anbieten, dass der Bagger gleich bei ihm auch gräbt (die Wasserwerk Kosten aber nicht) - da wäre das Soft-Argument "alte Leitung hängt komplett bei dir" hilfreich.
Frage2: woraus setzen sich die Kosten der Aktion zusammen und wie hoch fallen diese aus? Ich hab bis jetzt selbst vom Wasserwerk keine ausreichende Auskunft bekommen... 

Danke im Voraus, 
John

  •  wern
26.12.2019  (#1)
Die Kosten sind mit den Angaben wohl kaum zu schätzen. Aber evtl. sind es Blei-Leitungen, die man ersetzen will? Das wäre noch ein Argument.

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  •  eggerhau
  •   Gold-Award
26.12.2019  (#2)
Hallo @dajohn
Nur, wenn Du das noch nicht getan hast.
Informier Dich zuerst, bei der örtlichen Wasserversorgung, über die Bedingungen in der  WASSERLEITUNGSORDNUNG.
Es kann gut sein, dass die Anschlussleitung bis und mit Wasserzähler der Wasserversorgung gehört. Und Du darüber nicht einfach verfügen kannst.
Muss nicht - kann aber sein.
Gruss und noch schöne Festtage
HDE

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