Geschossanzahl - Hanglage - Steiermark
22.5.2019
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Hi Harry, hatte auch schon das Vergnügen mich mit dem stmk Baurecht herumzuschlagen. Meinem laienhaften Verständnis nach zählt der Keller nicht als Geschoss, wohl aber die beiden Obergeschosse. Du hast mMn also ein zweigeschossiges Haus (unterkellert). Ich würde dir aber empfehlen ein paar Anrufe zu tätigen, am besten in der Gemeinde wo ihr bauen wollt, einem entsprechenden Anwalt oder Baumeister. Liebe Grüße |
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