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Genauso aber anders- Klausel - Handhabe? [T]

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  •  Fantipooh12
  •  [T]
  •  [Tirol]
11.8. - 21.8.2012
15 Antworten 15
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Liebe Forumsmitglieder! Sicherlich ein allgemein leidiges Thema, beschäftigt uns gerade sehr! In unserer Bau- und Leistungsbeschreibung werden manche Baustoffe oder Bauteile genau bezeichnet, aber hinten dann die "offenen Worte an den Bauherrn", dass sich der Generalunternehmer grundsätzlich das Recht vorbehält, statt der beschriebenen, "gleichwertige" Baustoffe oder Bauteile zu wählen, wenn sie technisch erforderlich sind oder sonst der Bauablauf aufgehalten würde. Ist das vielleicht sogar sinnvoll und rechtens? Für mich klingst wie "völlig ausgeliefert sein". Ich möchte halt einen SChiedel Kamin mit Thermoluftzug und nicht einen anderen, aber scheinbar gibt man da die KOntrolle über das eigene Haus weit aus der Hand?!? Möchte vermeiden, dass wir wegen einer völlig üblichen Klausel bei der Rechtsberatung aufkreuzen müssen. Habt ihr da Erfahrungen oder einen Tipp, wie man so eine Klausel entkräften kann? Danke!!

  •  max099
  •   Bronze-Award
12.8.2012  (#1)
Grundsätzlich...habt Ihr Euch auf bestimmte Produkte im Vertrag geeinigt. D.h. diese sind auch zu verwenden.
Völlig ausgeliefert bist Du nicht. Es gibt ja auch eine klare Einschränkung für die Verwendung anderer Produkte: "wenn sie technisch erforderlich sind oder sonst der Bauablauf aufgehalten würde".
Möchte der GU also vom Vertrag/Leistungsverzeichnis abweichende Produkte verwenden, so muss es dafür einen triftigen Grund geben, den er auch belegen können muss. Einfach so mal ein anderes (evtl. billigeres) Produkt zu verbauen würde bedeuten, dass er den Vertrag nicht erfüllt und Du zurücktreten bzw. Minderung verlangen kannst.

Du könntest Ihn schriftlich darauf hinweisen, dass Du auf die im LV angeführten Produkte bestehst und nur in Ausnahmefällen und unter rechtzeitiger Ankündigung bzw. mit Deinem Einverständnis andere Produkte verbaut werden dürfen.

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  •  Fantipooh12
12.8.2012  (#2)
Danke! Das wäre sicher eine gute Lösung für uns, denn wir haben uns ja etwas dabei gedacht, dass wir lange überlegt und uns dann auf bestimmte Produkte geeinigt haben... Wir wollten aber sichergehen, dass diese Klausel nicht grundsätzlich gestrichen gehört. Deutliche Klärung hilft sicherlich schon weiter, dann ist vielleicht auch die Hemmschwelle niedriger aus nichtigen Gründen etwas anderes zu verbauen! Vielen Dank für die konkrete Hilfestellung!

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  •  creator
  •   Gold-Award
12.8.2012  (#3)
die klausel ist schon seit jahren gesetzwidrig, - da sie wegen der intransparenz, was wirklich zumutbar und gerechtfertigt ist, gegen §6 abs 2 z 3 kschg verstößt.
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d51/vertragsbestimmungen.pdf - vgl. seite 81

die klausel wäre an sich "nur" benachteiligend und dürfte ausschließlich dann eingesetzt werden, wenn extra vereinbart. da aber die auswahl (unter verschweigung der beweislast der firma), was "technisch gleichwertig" ist, beim unternehmer liegt, ist sie in der form gesetzwidrig, die gilt also nicht, die firma darf sich darauf nicht berufen. eigentlich so skandalös wie erwartbar, dass diese klausel nach wie vor verwendet wird - sch...firma.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462

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  •  Fantipooh12
12.8.2012  (#4)
@creator - ... Leider an sich sehr vertrauenswürdige Firma ... Vielleicht liegts doch am genauen Wortlaut: Also da steht: Offene Worte, wichtige Anmerkungen (recht groß geschrieben):
Anstelle der in dieser Bau- und Leistungsbeschreibung genannten Listungen und Ausstattungsgegenstände können andere, gleichwertige verwendet werden, wenn diese aufgrund der Erkenntnisse und ERfahrungen der fortschreitenden Bautechnik geboten erscheinen oder der schnelleren Bauausführung dienen. Das gilt auch für KOnstruktions- und Ausführungsänderungen, die durch Änderungen der BauvorschriftenÖnormen bedingt sind .... Weiter unten dann:
... und sichern Ihnen schon heute eine optimale und termingerechte Ausführung zu.

Es geht hoffentlich positiv gemünzt darum, dass der Fixtermin eingehalten werden kann, wenn ein Baustoff z.B: nicht zu beschaffen ist, oder? Aber es liegt mir negativ im Magen ohne Ende. Habe mich von der Bauausführungsqualität schon mehrfach überzeugen können und bin auch von der bis ins kleineste Detail ausgeführten Detailplanung angetan, aber irgendwie brauchen wir jetzt eine ganz konkrete Lösung für diese Klausel (oder leider einen anderen Baumeister emoji Fixtermin spielt in unserem Fall außerdem keine entscheidende Rolle ... Also was denkt ihr? Auf die Löschung der Klausel bestehen, Rechtsberatung ´dazuholen, Firma fallen lassen, Klausel drin lassen, aber detailierten Bericht über die Begründungen verlangen?
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  •  max099
  •   Bronze-Award
12.8.2012  (#5)
Wusste nicht, dass der Vertrag noch gar nicht unterschrieben ist.
In diesem Fall einfach die Klausel ersatzlos aus dem Vertrag streichen und gut ists.
Es gibt für den GU keinen Grund, diese Klausel unbedingt im Vertrag stehen haben zu wollen. Sollte er sich darauf festlegen, was ich nicht vermute, müsst Ihr ihm klarmachen, dass Ihr in dem Fall den Auftrag anderweitig vergeben werdet.

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  •  Fantipooh12
12.8.2012  (#6)
Danke für Eure klaren Worte und Einschätzungen, ich wollte nur nicht mit "Kanonen auf Spatzen" schießen, aber man muss es halt wirklich so sehen. Wir müssen das verbaute "Zeug" ja teuer bezahlen und haben uns aus gutem Grunde auf bestimmte Produkte zu diesem Preis geeinigt..... Auf in den weiteren Preiskampf beim nächsten GU Gespräch .... (Ohne Klausel) sonst suchen wir uns eben auch einen gleichwertigen GU emoji Zeit haben wir ja noch ein wenig

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  •  creator
  •   Gold-Award
13.8.2012  (#7)
meine einschätzung bleibt.der gu weiß genz genau, warum er das als "offene worte" tituliert: damit möchte er beweisen, dass er diese "textlich herausgestellte" - immer noch rechtswidrige - klausel schön ausdrücklich vereinbart hat.

merke: der weiß genau, was das heißt und verpackt die sch... marketingmäßig so schön wie möglich.

zitat..
Anstelle der in dieser Bau- und Leistungsbeschreibung genannten Listungen und Ausstattungsgegenstände können andere, gleichwertige verwendet werden, wenn diese aufgrund der Erkenntnisse und ERfahrungen der fortschreitenden Bautechnik geboten erscheinen oder der schnelleren Bauausführung dienen. Das gilt auch für KOnstruktions- und Ausführungsänderungen, die durch Änderungen der BauvorschriftenÖnormen bedingt sind .... Weiter unten dann:
... und sichern Ihnen schon heute eine optimale und termingerechte Ausführung zu.


blöd hinterfragt: wenn's doch so geboten "erscheint" (was soll das heißen, wer legt das fest? de facto ist von der für unternehmer ungünstigsten formulierung auszugehen, von unklarer agb ganz zu schweigen), wäre doch ein "müssen" statt dem "können" zu erwarten - ist doch spaßig, wenn was geboten ist, aber - weil's teurer ist - wird's ned gemacht, weil das eine "kann oder kann ned"-klausel ist, wenn er sich zeit erspart, musst das aber schlucken.

soviel zur unverständlichkeit und intransparenz isd §6abs 3 kschg:

zitat..
(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung ist unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefaßt ist.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462

hoffe, mit etwas klauselkunde geholfen zu haben.

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  •  Fantipooh12
13.8.2012  (#8)
... deine Hinweise bringen uns in eine sehr souveräne Verhandlungsposition, danke für Deine Mühe!!! Empfunden haben wirs ja von Anfang an so, aber die richtigen Worte fürs Gefühl mussten halt auch noch her ... Hoffentlich lesen auch andere in unserer Lage Deinen Beitrag ... Lustigerweise sind wir mit der Baufirma schon öfter auch im Gespräch über "verdächtige" Formulierungen gestolpert. Z.B. Wir stehen für absolute Tranparenz des Bauablaufs (wohl ausweniggelernt) und dann: " wir sagen den Bauherren immer warum wir was GEMACHT HABEN (soviel zum Mitspracherecht des Bauherren nach Vertragsunterzeichnung). Wenn sich in den weiteren Gesprächen noch mehr von dieser "Arroganz" offenbart, müssen wir tatsächlich die Vergabe noch einmal überdenken ... (das kleine Wort "müssen" ist eben auch schon wieder so ein "Versprecher", der die "wahre Wahrheit" offenbart). Offene Worte stehen auch bei uns übermorgen an ....

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  •  Fantipooh12
13.8.2012  (#9)
... ich meinte natürlich das Wort "können" Danke!!

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  •  creator
  •   Gold-Award
13.8.2012  (#10)
bitte, gernelustig ist für mich anders...

zitat..
Lustigerweise sind wir mit der Baufirma schon öfter auch im Gespräch über "verdächtige" Formulierungen gestolpert


woher dann der gu "vertrauenswürdig" wird, bleibt mir ein rätsel, insbesondere bei gehäuften verdachtsmomenten.
ich kann euch nur raten, dden vertrag vor unterzeichnung im sinne der o.a. studie prüfen zu lassen - wobei ich generell davon ausgehe, dass eine firma, die solche agb durchzusetzen versucht, nicht vertrauenswürdig ist. auch das weglassen der klauseln ist dann nach "erfolgreicher" reklamation kein grund zur freude. wer einmal lügt... denn de facto ist es ein täuschen über tatsachen, nämlich über die unwirksamkeit der klausel.

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=3

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  •  Fantipooh12
13.8.2012  (#11)
Stimmt natülich völlig. Wir müssen uns nach Alternative umsehen, aber arg rosig sieht es in der Umgabung nicht aus. Ein Gespräch haben wir am Donnerstag. ... mit lustig meinte ich übrigens mehr, wie ungeschickt die "Mauerkünstler" hier versuchen als Generalunternehmer auf den Fertighaussektor aufzuspringen. Natürlich sind wir nicht belustigt, sondern handfest verärgert. Aber andererseits: Wir haben keinen Rohbau gefunden, der bei dieser Firma nicht absolut korrekt über die Bühne gebracht worden wäre. Für uns stellt sich halt auch die Frage, ob die Firma nicht auch einfach viel zu teuer ist. Die Motivation, mehr Geld auszugeben schwindet, wenn dann doch noch mit Methoden "aus der untersten" Schublade gearbeitet wird. Wir hatten das nur bei Fertighäusern billigster Machart vermutet. Vertrauen dahin ...... Schade!!! Mal sehen, wie die Firma auf unser Konfrontation reagiert.... Vielleicht bekommen wir für den Rohbau eine Einigung hin. Aber natürlich stimmt auch das Sprichwort: "Wie im Kleinen so auch im Großen".

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  •  halfway
17.8.2012  (#12)
Wie war das Gespräch?

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  •  Fantipooh12
21.8.2012  (#13)
@halfway ... Im Gespräch kam deutlich heraus: "Ihr müsst halt die Unternehmersicht auch verstehen! ... Bei solchen Klauseln verstehen wir natürlich überhaupt keinen Spaß. "aber wißt ihr, andere lesen doch so was gar nicht, ihr seid halt da auch sehr genau...". Die Klausel wurde sofort gestrichen und wird von unseren Vertragsprüfenden Rechtsanwalt gegebenfalls durch eine eindeutige Regelung ersetzt.Aber wie gesagt das Vertrauen in die Baufirma ist in diesem Punkt massiv verletzt. Wir suchen jetzt intensiv nach Alternativen ...

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.8.2012  (#14)
will jetzt ned den advocatus diaboli geben, aber zur - verteidigung ist zu sagen, dass viele firmen klauseln laut empfehlung der wirtschaftskammer als musterklauseln ungeschaut übernehmen und selbst nicht wissen, was das konkret für sie selbst und kunden bedeutet. die qualität des arguments (denn sie wissen nicht, was sie tun) bitte ned hinterfragen - es ist praxis. ob es eine wk-empfehlung für "offene worte" wegen der judikatur zu versteckten klauseln gibt, weiß ich nicht, ist aber wahrscheinlich.
da es musterklauseln sind, haben das auch fast alle so in ihren verträgen. jetzt kommt's nur darauf an, wie sich die anbieter überzeugen lassen, einen sinnvollen modus vivendi zu finden. ist de facto ja nur eine verpflichtung zum nachfragen... aber klar, das ist mühsam, birgt das risiko der falschberatung und kostet zeit - mach' ma ned.
als ich noch glaubte, eine etw in wien zu sinnvollen vertragskondis zu bekommen, habe ich den ersten anbieter mit so einem vertragsmuster auch vom affen bis zum zebra alles geheißen. der hat auch komisch geschaut und ned gewusst, wie ihm geschieht. erst nachdem ich seinen vertrag mit anderen vorgehensweisen und verträgen verglich, kam er mir im vergleich wie ein engel vor...
de facto brauchst auch ned groß anwälte pecken - ich würde denen vermitteln, dass du die klauseln sehr wohl verstanden hast und ihnen erklären, dass du zwar die firma verstehst, das aber so unter wahrung deiner rechte ned akzeptierst, sondern eben gefragt werden willst, weil das sonst ein freibrief für leger wird. strenge rechnung, gute freunde.

schlaue firmen lernen von kritischen kunden - die durchschnittlichen haben halt angst und wollen "ärger vermeiden"...



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  •  zuhoererKB
21.8.2012  (#15)
das sehe ich genauso wie creator...
Nicht aus einer Maus einen Elefanten machen. Habt ihr alle so schlechte Erfahrungen mit diversen Firmen gemacht? Also bei uns lief das eher freundschaftlich ab. Na gut wir haben auch nicht immer den günstigsten gesucht und denn nochmals runtergedrückt und sich dann unbeliebt gemacht. Wir haben mit denen gebaut die wir schon seit langen kennen und auch schon andere Gewerke bei uns und Freunden/Bekannten gebaut haben! Da wär gar keiner auf die Idee gekommen Verträge mit Anwälten zu besprechen/überprüfen zu lassen.

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