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Gemeinschaftsweg Reihenhausanlage! [Sbg]

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  •  gesander11
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
22.6. - 24.6.2015
12 Antworten 12
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Hallo!
Habe eine rechtliche Frage. Meine Eltern bewohnen eine 3er Reihenhausanlage und besitzen dabei das letzte Haus. Es besteht eine gemeinsame Zufahrt, welche zu je 3 Teilen den Eigentümern gehört. Wie es oft so ist, wurden die ersten beiden Häuser bereits verkauft. Der Haus 1 Besitzer benötigt natürlich nur das erste Stück der Einfahrt um zu seinem Parkplatz zu gelangen. Meine Eltern müssen über die gesamte Zufahrt fahren, um an ihr Haus zu gelangen.
Lt. Plan wurde die Zufahrt von der Hausmauer weg 4,5 Meter eingezeichnet. Es befinden auch Zugangstreppen zu den Häusern auf der Zufahrt. Dies wurde damals so vereinbart und stellt auch kein Problem bei der Zufahrt dar. Es bleiben immer noch ca. 3 Meter Zufahrt über. Hausbesitzer 1 stellte jedoch immer riesige Topfpflazen vor sein Haus auf die Zufahrt, welche meist noch ca. 1 Meter weiter als die Treppen in die Zufahrt ragen. Somit wird die Zufahrt mit dem PKW für Hausbesitzer 2 und 3 deutlich erschwert. Beim rückwärtigen Ausfahren mit dem PKW geht es oft sehr knapp her. Mit dem Wohnwagen ist es so nicht mehr möglich, normal aus der Zu- bzw. Ausfahrt zu fahren. Wir müssen also immer die Pflanzen zurückschieben, um normal ausfahren zu können. Sobald wir wieder zurückkommen, stehen die Pflanzen natürlich wieder in der Zufahrt. Es ist deutlich ersichtlich, da die Pflanzen direkt in der Spurrinne (Reihenhausanlage ist 23 Jahre) stehen.

Dies ist seit ca. 1 Jahr so Standard. Ein Gespräch mit dem Nachbarn ist nicht möglich bzw. bringt so gut wie gar nichts.
Hätte jemand einen Tipp für uns, wie wir weiter vorgehen sollen?

MfG
GeSander

  •  Electronics
  •   Gold-Award
23.6.2015  (#1)

zitat..
gesander11 schrieb: Hätte jemand einen Tipp für uns, wie wir weiter vorgehen sollen?


Ab zum RA und Besitzstörungsklage nach § 339 ABGB einbringen lassen und gleichzeitig auf Unterlassung klagen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.6.2015  (#2)
stehen die Pflanzen noch auf seinem Grund (grudbücherlich gesehen) oder auf dem Allgemeingut der Zufahrtsstraße?

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  •  gesander11
23.6.2015  (#3)
Die Pflanzen stehen grundbücherlich auf der Zufahrtsstraße (also Gemeinschaftsgrund).

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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.6.2015  (#4)
und jeder hausbesitzer hat ein geh und fahrtrecht grundbücherlich auf dieser zufahrtsstraße?

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  •  Richard3007
23.6.2015  (#5)
Bei einem 21 jährigem Reihenhaus braucht es nicht mal mehr im GB stehen. Ab 7 Jahren gilt das Wegerecht als Rechtmäßig und muss ohne Einschränkungen gewährt werden.

Immer toll wenn man so einen "Nachbarn" bekommt.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.6.2015  (#6)
hast ein altes auto???? dann würd ich mal in so ne blume reinkrachen.*G*

nei scherz..
es wird wohl nixig über eine rechtsbertung führen

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  •  gesander11
24.6.2015  (#7)
OK. Vielen Dank für die Tipps! Werden uns wohl mit dem Rechtsanwalt zusammensetzen müssen.
LG

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
24.6.2015  (#8)
Roundup als Erstmaßnahme?

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  •  kalki80
  •   Gold-Award
24.6.2015  (#9)
@sir_rws - Ned immer gleich des giftige Zeug nehmen --> Sprühflasche mit Essig reicht in diesem Fall!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.6.2015  (#10)
nachbarschaftstreffen auch mit den anderen hausbesitzer wäre natürlich der erstbeste weg um zu erfahren was den hausherrn über die leber gelaufen ist

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  •  barneyb
24.6.2015  (#11)

zitat..
nachbarschaftstreffen auch mit den anderen hausbesitzer wäre natürlich der erstbeste weg um zu erfahren was den hausherrn über die leber gelaufen ist


Viel zu einfältig... emoji

Da hör ich schon das "Pumpgun-Ladegeräusch"...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.6.2015  (#12)
stimmt.. wer redet denn heutzutage noch miteinander.. ist ja wirklich ausser mode

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