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Gemeinschaftsweg Kostenbeteiligung [Stmk]

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  •  tororosso
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
24.4. - 25.4.2013
7 Antworten 7
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Hi,

Hab eine Frage an alle Rechtsexperten.
Wir haben ein Grundstück gekauft, dessen Zufahrt ist ein privater Gemeinschaftsweg aller Anrainer. Jeder ist zu einem gewissen Teil Besitzer.
Jetzt möchten 3 Teilbesitzer den ganzen Weg asphaltieren was natürlich heißt dass sich alle Teilbesitzer an den Kosten beteiligen müssten.
Wir aber möchten jetzt eigentlich noch nicht asphaltieren.

Müssen wir uns zwingend an den Kosten beteiligen?
Was passiert wenn wir uns nicht freiwillig beteiligen?

Danke für eure Hilfe

LG TR

  •  creator
  •   Gold-Award
24.4.2013  (#1)
ohne den vertrag zu kennen, kann man da nix sagende facto müsste es einen vertrag geben, der eure rechte und pflichten regelt, vgl. §361ff ivm §825ff abgb. einen kommentar zum abgb findest du hier: http://books.google.at/books?id=j74lVFf_wMAC&pg=PA321&lpg=PA321&dq=Gesamthandeigentum+Weg+ABGB&source=bl&ots=70YKnRRYKp&sig=c9eOSrjfiZxy7iq2ooQZv0ILRc8&hl=de&sa=X&ei=67F3Ud3vL_Hn4QSM1oCwBA&ved=0CD4Q6AEwAw#v=onepage&q=Gesamthandeigentum%20Weg%20ABGB&f=false

grundsätzlich kann kein anteilseigentümer ohne einvernehmen mit allen anderen was ändern - es sei denn, der vertrag regelt beschlussquoren a la weg.
die qualifikation des weges (agrarweg, privatstraße, etc.) kann da auch eine rolle spielen.

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  •  tororosso
24.4.2013  (#2)
vertrag gibt es keinen - es gibt keinen vertrag. es handelt sich hierbei um ein grundstück, welches als bauland ausgwiesen ist aber als weg deklariert ist. alle grundstücksbesitzer entlang des weges sind zu einem gewissen teil (1/7 od. 1/14) grundstücksbesitzer.

heißt das also dass es einer einstimmigkeit bedarf damit etwas unternommen werden kann?

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  •  mabu
24.4.2013  (#3)
Steht da was im Kaufvertrag schon vll? Bei uns steht da eine Passage dazu ( hab ich aktuell nicht im Kopf )

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.4.2013  (#4)
das scheint mit komisch - wenn's wo mehrere - eigentümer gibt, muss es auch eine regelung geben, zumindest im grundbuch, wenn schon nicht im konkreten kaufvertrag. daraus lässt sich ableiten, ob ein gesamthandeigentum vorliegt oder nicht.
ich würde ja eher auf eine weg-konforme regelung wetten, dass da die mehrheit nach köpfen entscheidet, aber ohne unterlagen kann man nur spekulieren...

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  •  tororosso
24.4.2013  (#5)
hmm - also im Grundbuch hab ich geschaut. Da steht nix. Im Kaufvertrag auch nicht. Wir sind einfach zu 1/7 Eigentümer. Naja es ist ja ohnehin keine lustige Situation weil ich ja nicht schon vor dem Hausbau mit den Nachbarn streiten möchte aber ich dachte ich kann mich auf irgendein Recht berufen. Auf jeden Fall muß ich nicht mehr zahlen als 1/7 der Gesamtkosten. Nur würde ich derzeit auf diese Kosten gerne verzichten weil das Kapital natürlich für den Hausbau geplant war.

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  •  creator
  •   Gold-Award
25.4.2013  (#6)
woher weißt du, dass du 1/7-eigentümer bist, wennst das - nirgends schriftlich hast und ned amal im grundbuch was steht?

ansonsten kannst dich wie o.a. schon mal auf §361 ivm §825 abgb berufen und schauen, welche nasenlöcher die nachbarn da machen. aber bevor du was zahlst, würde ich schon mal genauer nachfragen, wofür und warum... wennst vielleicht gar ned eigentümer, sondrn ggf. nur nutzungsberechtigter bis...

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  •  tororosso
25.4.2013  (#7)
die eigentumsverhältnisse - sind im Grundbuch schon ersichtlich.
Ich und meine Lebensgefährtin sind jeweils zu 1/14 Eigentümer. Ansonsten gibt es keine Infos im GB ausser dass es eine Straße ist...

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