« Baurecht  |

Gemeinde will Wasserzähler nicht mehr vor dem Winterfrost ausbauen [Sbg]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Draghetto
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
28.12. - 29.12.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Liebe Forumsleser, 

unser Sommerferienhaus im Bundesland Salzburg ist über eine 30m lange Zuleitung (verzinktes Stahlrohr) über den Nachbargrund (asphaltierte Zufahrt) an die Ortswasserleitung angeschlossen. An unserer Grundgrenze ist ein Schacht für den Wasserzähler gesetzt, damit das Wasserwerk jederzeit Zugang hat.
Die Wasserzuleitung endet dort aber in nur 60cm Tiefe. (Die Frosttiefe liegt in der Region bei 1,30m.) Die Leitung wurde daher von Mitarbeitern der Gemeinde vor dem ersten Frost mit dem Wasserschieber auf der Gemeindestraße abgesperrt und entleert. Der Wasserzähler wurde von ihnen ausgebaut und gelagert. Im späten Frühjahr wurde die Leitung gespült und der Zähler wieder von ihnen eingebaut. Das hat seit dem Bau über zumindest 4 Jahrzehnte gut funktioniert, aber es gibt -soweit mir bekannt- keine schriftliche Vereinbarung darüber.

Nun hat mir der Wassermeister gesagt, dass laut Bürgermeister der Wasserzähler eigentlich nicht regelmäßig aus- und eingebaut werden darf und sie das zukünftig - auch gegen Bezahlung - nicht mehr machen können.
Ein Telefongespräch mit dem Bürgermeister war nicht zielführend. Er konnte mir die Rechtsbasis dafür nicht sagen und ich solle ihm doch bitte glauben, dass das seine Richtigkeit hat. 
Mir ist schon klar, dass das keine zeitgemäße Wasserversorgung ist, aber eigentlich wollte ich eine neue Wasserleitung mit einem Hausneubau mit erledigen, weshalb ich hier im Forum schon lange mitlese.

Nach dieser Einleitung und für weitere Diskussionen gerüstet zu sein komme ich zu meinen Fragen:

- Ist es gemäß irgendeiner rechtlichen Bestimmung nicht (mehr) zulässig eine Wasserzuleitung für die Winterzeit stillzulegen (Leitung entleeren, Zähler ausbauen)?
- Hätte die Gemeinde diese Zuleitung - wenn sie nicht frostsicher verlegt ist - überhaupt in Betrieb nehmen dürfen?
- Kann ich darüber einen Bescheid verlangen, den ich dann bekämpfen kann? Wie wäre die Vorgangsweise?
- Darf ich das Haus dann überhaupt bewohnen?

Danke für Eure Hilfe im Voraus und lg

  •  MrCrabs
29.12.2020  (#1)
Lese mal unter folgendem Link nach.....
Gesetz vom 7. Juli 1976 über die Wasserversorgung aus
Gemeindewasserleitungen (Salzburger
Gemeindewasserleitungsgesetz).
StF: LGBl. Nr. 78/1976
Im Detail Paragraph 3 und 4.

Der Gemeinde gehört die Leitung bis inkl. Wasserzähler. Ab Wasserzähler bis ins Haus gehört die Leitung dir.
Da wäre mein Vorgehen folgendes:

1. Schieber hausseitig nach der Wasseruhr schließen und meine Leitung entleeren
2. die Gemeinde schriftlich darauf hinweisen, dass Frostgefahr besteht und die Gemeinde der Erhalter bis inkl. Wasserzähler ist.

Und alles weitere entscheidet der liebe Gott wie kalt es wird...... dann ist die Leitung eben abgefroren und es wird endlich der Mangel beseitigt.
Lt. Salzburger Gemeindewasserleitungsgesetz hättest du sogar ganzjährig Anspruch auf die Wasserversorgung.

Ist deine Leitung ab Wasserzähler in frostfreier Tiefe verlegt?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000255

1
  •  Draghetto
29.12.2020  (#2)
Danke für den Link, ich werde den Bürgermeister damit konfrontieren.

Die Leitung ab dem Wasserzähler verläßt den Schacht auf gleicher Ebene, aber der Grund steigt steil an und die Wasserleitung hat damit rasch die frostfreie Tiefe erreicht.




1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: [Gelöst] GFZ berechnen - zählt Loggia mit?