« Baurecht  |

Gemeinde genehmigt nicht [B]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  alfa2
  •  [B]
  •  [Burgenland]
3.6. - 7.6.2011
10 Antworten 10
10
Hallo liebe Forumsgemeinde!
die Vorgeschichte zu meiner Frage kann unter folgendem Thread nachgelesen werden: http://www.energiesparhaus.at/forum/22683
damals gings um etwaige Servitute und creator und Karl10 haben mir empfohlen doch mal die Bauplatzeignung laut NÖ-Bauordnung für dieses Grundstück zu prüfen. Das war auch gut so. Danke!

Mittlererweile gabs einen Termin auf der Gemeinde, der keine 15 Minuten gedauert hat. Bürgermeister, Obersekretär und Bausachverständiger waren anwesend. Die Situation wurde geschildert und der Bürgermeister ist der Meinung, dass er in den Hinterhof-Bereichen (dort liegt das Grundstück) keine neuen Gebäude will und auch nicht vorhat es zu genehmigen, da dort eine überwiegend landwirtschaftliche Nutzung vorliegt und ein neues Siedlungsgebiet dort in den nächsten Jahren nicht geplant ist. Das ist eben die Position des Bürgermeisters.
Der Bausachverständige sagte, dass er erstmal keine Probleme sieht in Bezug auf die Bauordnung. Bebauungsplan gibt es keinen in der Gemeinde, hier würde der berühmte §54 zur Anwendung kommen. Genügend Bauwerke in der Umgebung gibt es um hier Bauklassen, Höhe, ... etc ableiten zu können.
Der Bürgermeister meint hier auch, dass es eben aufgrund §54 nicht möglich wäre ein Haus zu bewilligen, abgesehen dass er dort keine Neubauten wünscht.

Kann der Bürgermeister ein der Bauordnung entsprechendes Gebäude einfach nicht genehmigen?
Wie ist hier in NÖ die weitere Vorgehensweise? immerhin muss sich die Gemeinde auch an Gesetze halten und informelle Gespräche mit einem Architekten und Baumeister haben auch gezeigt, dass dort gebaut werden dürfe.

Hatte schon wer ähnliche Probleme mit seiner Gemeinde?

vg
alfa2

  •  Karl10
  •   Silber-Award
4.6.2011  (#1)
"Kann der Bürgermeister ein der Bauordnung entsprechendes Gebäude einfach nicht genehmigen?"
Kann er grundsätzlich - er ist ja die Baubehörde.
Wenn alles passt, dürfte er allerdings nicht ablehnen. Tut er es trotzdem, dann musst du halt gegen den Bescheid berufen.

Daher: Willst du wirklich den Bau dort umsetzen, dann lass ein gescheites Projekt machen und beantrage die Baubewilligung. Dann hat der Bürgermeister 3 Monate Zeit zu entscheiden. Dann wirst ja sehen, was er wirklich macht....

Es sollten allerdings vorher die im alten Thread diskutierten Probleme mit der Bauplatzeigenschaft eindeutig geklärt sein.

Übrigens: Beim § 54 gilt seit Kurzem eine neue Novelle. Jetzt ist offene Bebauungsweise und Bauklasse I oder II in jedem Fall zulässig und man braucht dafür keine Erhebung in der Umgebung. Nur wenn man anders bauen will muss man die Mehrheit in der Umgebung feststellen.

1
  •  alfa2
4.6.2011  (#2)
Danke für den Hinweis, habe mir die 13. Novelle noch gar nicht angesehen gehabt.

Mein Problem ist nicht, dass ich es nicht riskieren würde trotzdem einzureichen, sondern dass mir das Grundstück noch nicht gehört und ich deshalb keine Baubewilligung beantragen kann. Nun will ich es aber auch nicht kaufen, bevor ich nicht weiß dass ich dort auch bauen darf.
Habe von der Baubehörde in diesem Vorgespräch eigentlich ein "ja" eventuell mit kleinen Auflagen erwartet aber kein "nein, wir wollen nicht".

Angenommen der Bürgermeister entscheidet nicht innerhalb von 3 Monaten, hat er dann implizit zugestimmt?
Wenn ich gegen den Bescheid berufen will, welche Stelle ist dann zuständig? eventuell könnte ich ja bei dieser mal meine Situation anklingen lassen und deren Meinung mir anhören

vg
alfa2

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo alfa2, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  creator
  •   Gold-Award
4.6.2011  (#3)
natürlich kann man auch gegen einen bürgermeister - kämpfen und mit volksanwaltschaft und öffentlichem druck spielen... nur steht sich das wohl nie dafür, denn da ist ein sehr langer atem gefragt.
das verfahren ist in 20ff der nö bauordnung beschrieben, ein "wer schweigt, stimmt zu, gibt's da ned und die 2 instanz wird dir auch nix bringen (außer der bgm wird schon aktiv angesägt): http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Bauordnung/Bauordnung1996.pdf

1


  •  johro
  •   Gold-Award
4.6.2011  (#4)
Hallo - Hi Alfa, ich kenn mich zwar nicht bei den Gesetzen so gut aus, aber wenn der Bürgermeister schon nein sagt, eventuell in 2 Wochen nochmal nachfragen, ansonsten einen anderen Platz suchen,

lg
Johannes

1
  •  Ferlin
5.6.2011  (#5)
Ob dir da der "Kampf"mit der Gemeinde was bringt...immerhin willst du ja dort auch mal wohnen?!
Mfg

1
  •  Karl10
  •   Silber-Award
5.6.2011  (#6)
.Ich lass mir schon einreden, dass es da und dort bei diversen Details Verhandlungsspielräume und Kompromisse geben kann und soll und wie es so schön heißt, sollen mit einer Lösung immer alle leben können.
Aber dass man gleich das Feld räumen soll, wenn ein Herr Bürgermeister ohne gesetzliche Grundlage (oder soll ich besser sagen: ohne das Gesetz zu kennen) kategorisch "njet" sagt, seh ich nicht ein. Ich habs oft genug erlebt, dass Bürgermeister zunächst abgelehnt haben, aber konfrontiert mit einer eindeutigen Gesetzeslage durchaus umgeschwenkt haben (und zwar ohne ewigen Zorn). Hab noch ganz selten erlebt, dass ein Bürgermeister bei einem klar positiven Gutachten des Bausachverständigen dann einen negativen Bescheid gebastelt hat. Was soll er da hineinschreiben? Er will es nicht und damit basta?? Wenn die Gemeinde nicht will, dass dort gebaut wird, dann muss sie halt entsprechende Maßnahmen setzen (umwidmen, Bebauungsplan mit Fluchtlinien usw.)

Dass ein Gemeindevorstand in II. Instanz meist genau so entscheidet wie der Bürgermeister, kommt sehr oft vor, ist aber nicht immer so. Spätestens bei der Vorstellung der Landesregierung wird ein solcher gesetzwidriger Bescheid aber behoben und die Sache geht dann an die Gemeinde zurück. Da trauen sie sich in der Regel nicht mehr ein 2. Mal einen offenkundigen Blödsinn zu entscheiden.
Ein bisschen "Druck" wird der Bürgermeister schon aushalten.

Ich geb aber zu, dass es schon zu überlegen ist, ein solches Grundstück unter diesen Vorzeichen zu kaufen. Eine Baubewilligung hat man erst dann sicher in der Tasche, wenn der Bewilligungsbescheid rechtskräftig ist. Alles andere im Vorfeld ist nicht verbindlich.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
6.6.2011  (#7)
es geht eben darum, ob man so ein grundstück kaufen soll... wenn man ein grundstück schon hat - das ist was anderes.

die meisten wollen ihr projekt zügig durchziehen - da ist das abwarten der rechtskraft nach irgendwelchen instanzen ned lustig.
wenn ich der bürgermeister bin, kann ich schon bei der vorprüfung lauter schwachsinnige - natürlich unbedingt notwendige - unterlagen beischaffen lassen, die das vorhaben irre verteuern und verzögern... da bin ich nicht mal nachgewiesen rechtswidrig, nur vorsichtig und auf bestehende nachbarrechte bedacht, die ja auch zivilrechtlich eingefordert werden können... das muss nicht mit der holzhammer-methode gemacht werden.

obwohl: für jeden rechtwidrigen akt im baurecht einen euro - und ich kann eine lokalrunde im forum schmeißen... auch bürgermeister kennen die feine klinge höchst selten...

1
  •  alfa2
6.6.2011  (#8)
vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Gegen den Bürgermeister aktiv in den Kampf zu ziehen habe ich nicht vor, wie Ferlin schon sagte will ich ja auch dann dort wohnen ohne, dass ich mich schon vorher unbeliebt mache.
Ich glaub wenn man mal einen Anwalt braucht um solche Sachen zu klären, wird man seinen Lebtag lange dort keine Ruhe mehr finden.

Mittlererweile hats ein Gespräch zwischen dem Bürgermeister und dem Verkäufer gegeben. Die beiden kennen sich persönlich und haben eigentlich ein gutes Verhältnis zu einander. Das Ergebnis war, dass der Bürgermeister nicht kategorisch nein gesagt hat sondern dass man das im Detail prüfen müsste. Klingt ja schon mal besser, ich bin aber vorsichtig und glaube dass er das gute Verhältnis zum Verkäufer wahren wollte und ein wenig auf Zeit spielt.

Der Verkäufer ist auf meiner Seite, immerhin will er die ungenützten räumlichen Ressourcen in benötigte finanzielle Ressourcen umwandlen emoji

Ich habe diese Woche noch ein Gespräch mit dem Makler um zu Besprechen wie es nun weitergehen soll. Ein Gespräch alleine mit dem Bürgermeister will ich auf jeden Fall noch führen um nochmals seine Position abgeklärt zu haben. Ich hoffe nur ich bin so fit in Punkto Bauordnung, dass ich erkennen kann ob er versucht mir eine Geschichte aufzubinden oder ob er Recht hat.

So wie Karl10 geschrieben hat hoffe ich dass er dann einlenkt und versteht, dass ich nichts bauen will, was dort nicht hinpasst oder es nocht nicht gegeben hat.
Habe ich Pech reagiert er so wie es Creator geschrieben hat. Eure Antworten decken die gesamte Bandbreite ab :)
Bis zur Landesregierung will ich nicht gehen wollen emoji

Eine Detailfrage hätt ich noch:
an das Grundstück grenzt eine Volksschule, Nachbarn sind ja die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, Schulerhalter ist die Gemeinde also auch wieder der Bürgermeister oder der Gemeindevorstand?

vg
Alfa2

1
  •  creator
  •   Gold-Award
7.6.2011  (#9)
der schulerhalter ist in §3 nö pflichtschulgesetz normiert - http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011008/LRNI_2011008.html

wer das in deinem fall ist, musst du selbst rausfinden, die verordnung über bildungsregionen spar' ich mir hier...

1
  •  Karl10
  •   Silber-Award
7.6.2011  (#10)
Schulerhalter ist die eine Seite...Grundeigentümer die andere. Daher schauen, wer Grundeigentümer (lt. Grundbuch)ist. Alles andere ist im Bauverfahren nicht von Bedeutung.

Im angekündigten Gespräch mit dem Bürgermeister, solltest du in den kritischen Punkten sattelfest sein. Ansonsten wirst du keine Chance haben, da er dich mit seiner Routine abwimmeln wird, auch wenn er tatsächlich von der Sache nicht mehr Ahnung hat als du.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: EPU oder Grundbucheintragung