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Geld einbehalten

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  •  Gast Bernhard
9.9.2008 1
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Hallo!

Ich habe eine Frage, ich habe einem Baumeister einen Auftrag für Keller, Eg, Og, Dg, Dachstuhl, Dachdeckung und Spengeler gegeben - Also Rohbau fertig für 350.000 Euro.

325.000 habe ich ihm schon ausbezhalt 25.000 wären noch offen. Er besteht jetzt auf das Geld, nur würde ich es mir eigentlich gerne noch ein wenig behalten (seit März schulde ich es ihm - ich dänke bis märz 09), da ich auf einige Mängel schon draufgekommen bin, aber auf andere vielleicht noch nicht.

Wie nennt man das "Haftrücklage" und wie lange darf ich mir es einbehalten, und mit welcher Begründung ??

Ist die Höhe gerechtfertigt ??? - darf ich das üüberhaupt ??

ps - er droht mir damit, dass wenn ich nicht zahle, das er das Dach wegnimmt ...

Warum will ich es mir einbehalten:
im keller ist es an einer stelle feucht, da dieser schlecht verdichtet ist - er meint es ist nur kondenswasser
in den decken sind schon einige elektroverrohrungen abgerissen - einige fenster öffnungen stimmen um 5cm nicht usw ...

lg Bernhard!

  •  beratung-bau.at
9.9.2008  (#1)
Zurückbehaltener Werklohn - Eigentlich wäre Ihre Frage an einen Rechtsanwalt zu stellen. Die Einbehaltung eines Haftrücklasses ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Wenn das Werk mangelhaft ausgeführt wurde ist die Zurückbehaltung eines Teiles des Werklohnes möglich. Voraussetzung ist eine schriftlich erhobene Mängelrüge mit Setzung einer Frist zur Mängelbehebung. Auf Anfrage teile ich gerne die Adresse eines kompetenten Rechtsanwaltes mit.

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