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Gekuppelte Bauweise

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  •  krobsi
13.10. - 7.12.2022
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo, guten Tag, ich bin hier neu - mein Name ist Isabella -danke für die Aufnahme!
Eine Frage: Seit 20 Jahren steht das Grundstück neben unserem leer. Jetzt wurde es gekauft und eine Immobilienfirma will ein Doppelhaus daraufbauen. In unserer Gasse besteht gekuppelte Bauweise - so sieht der Plan der Firma aus - ist das rechtens? Dann hätten wir bis 10 m vor Grundstücksende eine 8 m hohe Mauer vom Nachbarhaus ... da wär ich eig. nicht so begeistert. 

https://cache.willhaben.at/mmo/3/609/056/213_478796034.jpgBildquelle: https://cache.willhaben.at/mmo/3/609/056/213_478796034.jpg   Das gelbe Haus ist unseres .... 
danke, lg Susanne 

  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
13.10.2022  (#1)
Hallo!

Beginnen wir einmal von ganz vorne:
Hat das Doppelhaus bereits eine rechtskräftige Baubewilligung oder ist dies nur einmal eine Studie der Immobilienfirma?

Wenn es eine Baubewilligung gibt, dann wirst du ohnehin nichts mehr machen können.
Wenn es aber noch keine Baubewilligung gibt, wird die Immobilienfirma um diese ansuchen müssen, und diese dürfte ausgenscheinlich nicht erteilt werden, da wenn ich es richtig sehe zwischen eurem (gelben) Haus und dem Nachbarhaus nur ein geringer "Überschnitt" vorhanden ist, liege ich da richtig oder geht euer Haus noch weiter "nach hinten"?
Laut NÖ Raumordungsgesetz gilt jedenfalls:

zitat..
NÖ ROG: "gekuppelte Bebauungsweise: Die Hauptgebäude auf zwei Bauplätzen sind an der gemeinsamen seitlichen Grundstücksgrenze überwiegend aneinander anzubauen und an den anderen seitlichen Grundstücksgrenzen ist ein Bauwich einzuhalten"


Also dürfte die Immobilienfirma das Doppelhaus nicht auftsellen wo sie will, sondern müsste sich "überwiegend" = Mehr als 50%, an euer Haus anbauen.

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  •  krobsi
14.10.2022  (#2)
Hallo, danke für die Antwort!
Ja das gelbe Haus ist unseres und Baubewilligung etc. gibt es noch nicht und unser Haus endet dort so wie es auf dem Bild zu sehen ist - eine Holzterasse schließt dann an ... sonst wüssten wir als Anrainer doch etwas davon, da man da ja eingeladen wird vorher .... also der Immobilienmann meinte ob wir ihm eh keine Probleme auf der Gemeinde machen würden, denn eig. sollte das Haus im Oktober 2022 schon fertig sein - jetzt bietet es plötzlich auch eine andere Immofirma an ... es stünde auf einem 99 Jahre Pachtgrund wo nochmals 300 pro Monat zu zahlen wären. Das was man sieht ist dann nur der Wunsch der Immobilienfirma ... https://www.willhaben.at/iad/immobilien/d/haus-kaufen/niederoesterreich/bruck-an-der-leitha/belagsfertige-doppelhaushaelfte-in-gramatneusiedl-609056213 
Darf ich noch fragen, wer die Baubewilligung erteilt? Die Gemeinde? Denn das Grundstück gehört unserem Amtsleiter auf unserer Gemeinde ... er hat es gekauft und verpachtet es jetzt ... 
danke!!! lg Isabella

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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
14.10.2022  (#3)

zitat..
krobsi schrieb:

[...] Denn das Grundstück gehört unserem Amtsleiter auf unserer Gemeinde ... er hat es gekauft und verpachtet es jetzt ... 
danke!!! lg Isabella

hallo, versteh ich nicht.
er verpachtet es? an wen? an einen bauträger? mit baurecht?
welcher bauträger baut auf einem grund mit baurecht?
tut aber hinsichtlich der bebauungsweise nichts zur sache...

aus dem willhabenlink lese ich heraus dass das BVH in Gramat is. also NÖ.
ich kann dir als einfache erklärung diese seite empfehlen:
https://www.raum-planung.at/index.php/2020/03/02/bebauungsweisen-in-noe/

wenn noch nichts bewilligt ist, kannst du mal zur gemeinde gehen und nachfragen was der status ist.
ob schon eingereicht wurde - wenn ja solltest du sowieso darüber informiert werden, schriftlich, und einsicht in die pläne bekommen, da du innerhalb einer vierzehntägigen frist einspruch erheben kannst.
argumentationsgrundlage für diesen einspruch könnte dann zum beispiel die zu geringe kuppelung an dein haus darstellen.

ich empfehle dir den §21 & 23 der NÖ bauordnung durchzulesen.




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  •  krobsi
29.11.2022  (#4)
Hallo,
so jetzt haben wir den Bescheid der Gemeinde bekommen und es wurde so wie oben auf dem Bild bewilligt. Überschneidet sich mit unserem Haus 1m ... überall bei gekuppelter Bauweise lese ich "überwiegend" aneinander gebaut ... 1 m ist für mich eher nicht überwiegend. Naja jetzt haben wir dann eine 6.40 m hohe Mauer bis 8m vor Grundstückende ... juhuuuu

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.11.2022  (#5)
Dass du einen Bescheid zugestellt bekommen hast, kann ich nur so interpretieren, dass du in der 14-tägigen Verständigungsfrist einen Einwand gegen das Bauvorhaben erhoben hast. War das so? Und welche Einwendungen hast du konkret erhoben?
Und was hat die Baubehörde in ihrem Bescheid jetzt zu deinen Einwendungen gesagt? Aus welchen Gründen wurden diese abgewiesen/zurückgeweisen???

Wenn du einen Bescheid zugestellt bekommen hast, dann bedeutet das ja auch, dass du dagegen Berufung machen kannst. Warum willst du das nicht?

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  •  krobsi
7.12.2022  (#6)
Es gibt Ausnahmegenehmigungen - wenn wir dem hier nicht zustimmen, dann stellen sie uns halt 3 einzelne Häuser hin .... ich freue mich schon, wenn wir dann ein 20m langes 6  hohes Gerüst auf unserem Grundstück gestatten müssen damit verputzt werden kann  - ich habe den ganzen Zaun entlang Hochbeete stehen ... ka wie das dann gemacht wird. Mein Mann meint wir können wählen zw. Pest und Cholera ... und er nimmt lieber die Mauer in Kauf als 3 Gärten wo wir dann den Lärm von Hunden und ka wievielen Kindern haben :( ... Der Architekt, welcher das Haus plant war sehr nett und man kann dem keinen Vorwurf machen - nur wieder ein Sommer im Ar... wenn man von früh bis spät Lärm hat :( Aber das sind Sorgen und Bedenken von jemandem der sich um den Garten kümmert und nicht vom Mann der heuer halt auf seine Tomaten verzichten muss - danke an alle! :( lg Susanne 


2022/20221207569575.jpg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#7)
Die Leute stellen hier in der Regel eine Frage/ein Thema rein, weil sie Hilfe brauchen/suchen.
In der Zwischenzeit hab ich bei dir den Eindruck, du willst gar keine Hilfe.
Dass das große Doppelhaus in deiner Erstschilderung nicht zulässig ist und damit zu verhindern wäre, haben wir dir schon gesagt. Ich hätte dir dabei auch im Detail Hilfe bieten können, wie man da konkret vorgeht.
Dass sich 3 einzelne Häuser bei gekuppelter Bauweise rechtlich nicht ausgehen werden (und das daher nur eine leere Drohung ist), erscheint auch ziemlich klar und könnte man dir bei der Argumentation dagegen helfen. Aber willst du anscheinend nicht.

Du gibst keine Antwort auf die gestellten Fragen, sodass man auch keine konkreten Ratschläge geben kann.
Du hast offensichtlich einen Bescheid bekommen. Wie wurde die Zulässigkeit dieses Bauvorhabens darin begründet? Hast du vorher im Parteiengehör Einwendungen erhoben und was wurde im Bescheid dazu ausgeführt? Hab ich alles schon weiter oben gefragt. Allerdings: du beantwortest diese Fragen nicht. Daher noch einmal: Offensichtlich willst du dieses ungesetzliche Bauvorhaben eh gar nicht verhindern und möchtest dich in diesem Forum nur ein wenig ausweinen und bedauert werden......

Nur noch so nebenbei:

zitat..
krobsi schrieb: Es gibt Ausnahmegenehmigungen

Blödsinn. Von dieser Anbauverpflichtung bei gekuppelter Bauweise gibts keine Ausnahmen. Oder hast du uns da irgendeinen maßgeblichen Sachverhalt verschwiegen?

zitat..
krobsi schrieb: wenn wir dem hier nicht zustimmen, dann stellen sie uns halt 3 einzelne Häuser hin

Sagte ich schon: bei gekuppelter Bauweise wird es nicht möglich sein, 3 einzelne Häuser hinzustellen. Ist also ein mehr als plumpes Argument und nicht ernst zu nehmen.

zitat..
krobsi schrieb: Der Architekt, welcher das Haus plant war sehr nett und man kann dem keinen Vorwurf machen

Na, der hat euch mit´n 1er-Schmäh genommen und euch eingelullt. Der weiß ganz genau, dass man so nicht kuppeln darf (und wenn nicht, dann sollte er seine Zulassung zurückgeben)

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