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gekoppelte/offene treffen geschlossene

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  •  Kerstinmiba
23.4. - 25.4.2014
6 Antworten 6
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Hallo.
ich bin gerade dabei, mein 114 jahre altes haus zu sanieren bzw. den teil, der erst 1970 gebaut wurde (gartenrückseite), aufzustocken und den hinten teil des alten daches zu entfernen und hier ein flachdach zu machen. das haus selbst steht auf einem grundstück mit offener/gekoppelter bauweise. das gekoppelte nachbarhaus ebenfalls, jedoch grenzt das nachbargebäude, das an unserem haus "klebt" an ein grundstück mit geschlossener bauweise. der nachbar hat ebenfalls in den 70erjahren sein altes haus saniert und aufgestockt (sieht also so aus, wie unseres werden sollte, nur breiter) und nun reicht sein gebäude von meiner grundstückgrenze bis zu der des anderen nachbars mit einer gebäudehöhe von 8 metern.
ich würde jedoch nur, wie auf den bildern zu sehen, auf der grenze zum gekoppelten nachbarn mit den acht metern fahren und eine 3 meter breite einfahrt zum anderen nachbarn frei lassen. jetzt gibt es jedoch probleme, weil natürlich meine aufstockung zu hoch ist.
kann es sein, dass unser direkter nachbar alles mit seinen 8 metern bebauen durfte, weil er an ein grundstück mit einer geschlossene bebauung grenzt?
gibt es irgendein schlupfloch, dass ich meinen zubau trotzdem so ausführen darf wie auf den fotos, oder muss ich die seite schräg wie das bestehende dach neigen.
danke schon mal für jede antwort.


2014/20140423632106.JPG

2014/20140423159069.JPG

  •  Jelly
23.4.2014  (#1)
wo wird denn gebaut? das ist sicher in jedem bundesland anders ;)

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  •  Kerstinmiba
23.4.2014  (#2)
ach. aja. in niederösterreich steht das ganze. :)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.4.2014  (#3)
gibts einen Bebauungsplan?? und wenn ja: wie ist die genaue Bezeichnung für die diversen Grundstücke? Eine Kopie des Bebauungsplanes wär überhaupt super, wo man die genaue Lage der Grundstücke und Bauwerke zueinander sehen kann.

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  •  Kerstinmiba
23.4.2014  (#4)

2014/20140423271907.JPG das ist der bebauungsplan. .842 ist mein grundstück. .841 jenes des nachbarn. jedoch sieht man hier nicht die richtige gebäudeform.

hier gibts meine nachgezeichnete skizze mit der richtigen gebäudeform - das nachbargebäude in hellgrauer schraffur.

2014/2014042392327.JPG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.4.2014  (#5)
Danke - das sind jetzt super Unterlagen.
Du schreibst:

zitat..
Kerstinmiba schrieb: jetzt gibt es jedoch probleme, weil natürlich meine aufstockung zu hoch ist.

Das ist noch sehr vage ausgedrückt. Wer hat das wann und wie bzw. zu welchem Anlass festgestellt, dass es "zu hoch" ist.
Immerhin gilt Bauklasse II und die erlaubt 8 m Gebäudehöhe. Also: was wurde als Begründung angegeben, dass es "zu hoch" ist??

NAch den bisherigen Unterlagen und Angaben sehe ich tatsächlich einen (einen EINZIGEN) Grund, dass es zu hoch ist: Du schreibst, dass zum anderen Nachbarn (Grstk. 843)eine 3m breite Einfahrt eingehalten wird (=seitlicher Bauwich). Es gibt aber eine Bestimmung, die sagt, dass der seitliche BAuwich mindestens die halbe Gebäudehöhe breit sein muss. Bei 8m Gebäudehöhe also 4m Bauwich. Das erfüllst du somit nicht!! Nach meinem Verständnis würde ich allerdings nicht sagen, dass dein Bau "zu hoch" ist (8m entspricht der verordneten Bauklasse), sondern dass er zu nahe beim Nachbarn steht. D.h. du darfst 8 m hoch bauen, allerdings musst du 4m Abstand zum Nachbarn im Süden einhalten.
Mit deinem Nachbarn im Norden und der dortigen Bebauungsweise hat das alles nichts zu tun....

Also: was hat man dir genau als (gesetzliche) Begründung gesagt, warum es "zu hoch" ist???

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  •  Kerstinmiba
25.4.2014  (#6)
von der baubehörde selbst hat mir noch keiner gesagt, dass das gebäude zu hoch ist, jedoch habe ich jetzt zum ersten mal richtig die bauordnung gelesen und bin leider auf das problem mit den 8 bzw. 6 metern gestoßen. habe jedoch montag einen termin und will richtig vorbereitet sein.
8 meter wären kein problem, jedoch die 6 meter, weil das die architektur meiner aufstockung zerstört. ich bin leider immer davon ausgegangen, dass 8 meter okay sind, weil mein nördlicher nachbar auch durchgehend so hoch gebaut hat.

also wieso kann mein nördlicher nachbar (gekuppelte bauweise) dann bis an die grundgrenze seines nördlichen nachbars gehen und ich muss 3 meter zu meinem südlichen nachbar frei lassen. nur zur info, das grundstück neben meinem nördlichen nachbar ist geschlossene bauweise, mein südlicher nachbar hat jedoch ebenfalls gekuppelt. das heißt, obwohl mein nördlicher nachbar ebenfalls gekuppelte bauweise hat, darf er geschlossen bauen, weil wiederum sein nördlicher nachbar geschlossene bauweise hat? hab ich das so richtig verstanden? ein weiteres problem ist, in den bestandsplänen, die ich von 1970 vom bauamt geholt habe, ist mein bauwich mit 4,10 metern eingetragen gewesen und ich habe deswegen auch immer mit den 8 metern geplant... ich habe jedoch nie vermessen, wieviel abstand es wirklich sind... bin erst ziemlich spät auf die 3 meter gekommen...woraus sich leider 6 meter bauhöhe zum nachbar ergeben, womit ich auf keinen fall gerne meine aufstockung machen möchte, da mir das die symetrie komplett zerstört.
also mir geht es eigentlich auch darum, wieso kann mein nördlicher nachbar alles verbauen und ich muss mich an den bauwich halten?

naja, es wird mir scheinbar nichts anderes übrig bleiben, als meinen schönen kubus an der südlichen seite abzuschrägen, wie das bestandsdach abgeschrägt wurde... ich kann ja leider das haus nicht einen meter weiter wegrücken...


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