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Gebührenbefreiung Wohnbauförderung

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  •  Elendil
7.2. - 12.2.2017 1
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Hallo zusammen,

aus einem Passiv-Forum-Leser wurde soeben ein aktiver User :)

So, jetzt heute hat es mich ziemlich kalt erwischt...
Ein Brief vom Gericht flatterte daher (Bundesland Steiermark), mit der Bitte, doch den Keller im EFH abzufotografieren und die Bilder dem Gericht zur Verfügung zu stellen.
Tante Google wurde befragt, schnell wird einem klar was dahinter steckt. Nachzahlung der Gebührenbefreiung eben.
Im Zuge vom Hausbau und der genehmigten Wohnbauförderung von anno 2009 haben wir um eine Gebührenbefreiung angesucht, die 130m2 Wohnnutzfläche wurden halt mit EG+OG nicht überschritten, somit positive Zusage der Gebührenbefreiung.

Ich versuch mal alles sinngemäß und chronologisch zu schildern.

2008: Grundstückkauf
2009: Baubeginn und Ausschüttung der Landesförderung
2010: Einzug ins Haus
Ende 2012: Erst jetzt Grundbucheintragungen möglich, Eintragung Pfandrecht ins Grundbuch (Details siehe unten)
2015 Landesförderung vollständig abbezahlt, Thema Förderung soweit beendet.
2016 Keller in Eigenregie hergerichtet (verfliest, gestrichen)
2017 Gericht klopf bei mir an

Details zu 2012:
Unser damalig zuständiges Gericht wurde dicht gemacht und alles in die Landeshauptstadt verfrachtet. Deswegen gab es in Summe eine fast dreijährige Verzögerung in der keine Eintragung in Grundbuch erfolgen konnte. Also erst Jahre nach der Förderungausschüttung konnte sich das Land das Pfandrecht eintragen lassen.

Wenn man dem was ich in Netz gefunden habe, glauben schenken darf, gibt es eine 5-jährige Frist in der ich den Keller quasi im Rohzustand lassen muss, sonst gäbe es Probleme mit dem Amt.
Von dieser wusste ich schon mal gar nichts, da hat mich nie jemand darauf hingewiesen (weder Bank noch Bauamt der Gemeinde) noch habe ich in den damaligen Unterlagen was dazu gefunden.
Eigentlich wäre ich zeitlich außerhalb der Frist, leider kam die Pfandrechteintragung zu spät ins Grundbuch (gute 3 Jahre nach Ausschüttung der Förderung)

Außerdem haben wir eisern gespart und konnten die Förderung recht schnell zurück bezahlen, was laut Infos im Netz ebenfalls unzulässig sein soll (5 Jahre unterschritten).
Unsere Bank meinte immer, dass eine verürzte Zahlungsdauer kein Problem sei. O-Ton "Wer eher das Landesdarlehen komplett zurückzahlt, der sei halt schneller fertig und bezahlt weniger Zinsen."

Noch habe ich keine konkrete Forderung vom Gericht erhalten, nur was kann da auf mich zukommen?
Kann ich zur Verantwortung gezogen werden, weil das Gericht Jahre für einen Grundbucheintrag braucht. Es kann doch nicht wirklich jemand erwarten, dass ich fast 7 Jahre meinen Keller gar nicht nutze.

Was ich mich noch frage:
Wird mein Keller grundsätzlich als Wohnraum anerkannt? Mein zuständiges Bauamt hat uns damals gesagt, wir sollen den Keller mit 225cm Raumhöhe ausführen, dann ist er definitiv kein Wohnraum und alles sei in Ordnung zwecks eventuellen Förderungen. Außerdem (so der Beamte) sei im steierischen Baugesetz ein Wohnraum mit mindestens 250cm Höhe definiert. Den Hintergrund wusste wir damals noch nicht, haben den Keller halt naiv wie wir waren mit 225cm ausgeführt. Is ja nur ein Keller/Lagerbereich...
Im Netz finde ich jedoch keinen Passus, das die Raumhöhe etwas zur Raumnutzung beträgt, sondern andere Faktoren :(

Ich suche jetzt zwar keinen Schuldigen (hilft meist eh nix), nur was meint ihr:
Kann man dem zuständigen Bauamt etwas vorwerfen? Hat man uns da nicht komplett falsch informiert?
Sofern die 5-Jahres-Förderungs-Rückzahlfrist stimmt -> darf man von einer Bank erwarten, dass sie diese Frist kennt und einen darauf hinweist?
Ganz naiv zum Schluss noch: Kann man mit dem GerichtsbearbeiterIn reden, die Situation schildern und eine Einsicht erwarten?

Danke Euch schon mal für Eure Antworten.

  •  winston
12.2.2017  (#1)
Hallo,

ein Teil deiner Fragen sollte sich ausgehen...

Die Gebührenbefreiung hängt direkt an der Nutzfläche und hat als weitere Voraussetzung eine gewährte Förderung. Beides war in deinem Fall erfüllt.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Eintragung des Pfandrechts, eine Verzögerung bei den Gerichten kommt auch bei Bauträgern häufig vor. Da wird man nicht leicht ansetzen können.

Gemeinde und Bauamt haben damit nichts zu tun. Die Bank schon eher, da die Gebühr üblicherweise im Kreditvertrag auf den Kreditnehmer überwälzt wird. Bei Finanzierung und auch Eintragung sollte die Nutzfläche noch gepasst haben, die spätere Änderung wird man halt der Bank nicht leicht vorwerfen können.

Hinweise von Banken auf diesen Sachverhalt findet man mit Google recht leicht...

Zu den Nutzflächen findet man leider keine taugliche Norm/Richtlinie in Österreich, hängt scheinbar stark vom Prüfer ab. Natürlich kannst du deinen Keller nutzen wie du willst, es entsteht halt nachträglich eine Gebührenschuld. Rohzustand ist eher nicht entscheidend, geht um Themen wie Büro, Sauna, manchmal schadet schon ein Heizkörper. Die Gerichte haben die Verjährungsfristen auch Recht gut im Überblick, wie deine Übersicht zeigt.

Ich würde ein Vor-Ort-Termin mit dem Gerichtsbearbeiter vereinbaren, am ehesten kann man da auf die spezielle Situation eingehen. Wünsche dir viel Erfolg emoji



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