Hallo,
Wir bauen gerade ein EFH mit einer angeschlossenen kleinen Praxis (<50m2) für Physiotherapie mit einem eigenen Eingang.
Das Gebäude hat KG, EG und OG. EG und OG haben zusammen unter 300 m² und das Gebäude ist von drei Seiten frei zugänglich.
Ich würde gerne einen Batteriespeicher mit mehr als 20 kWh für unsere PV installieren. Allerdings habe ich erst jetzt gelesen, dass man einen eigenen Batterieraum braucht, wenn man unter die Gebäudeklasse 2 fällt.
In der OIB steht, dass für GK1 zwei Wohneinheiten ODER eine Betriebseinheit zulässig sind.
Nun ist mir nicht klar, ob unser Haus in die GK1 oder GK2 fällt, da wir ja eigentlich eine Wohneinheit und eine Betriebseinheit haben und dieser Fall nicht beschrieben ist.
Weder im Einreichplan, noch in der Baubeschreibung oder im Baubescheid konnte ich dazu etwas finden.
Wisst ihr, wie das normalerweise bewertet wird?
Danke und liebe Grüße
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