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Gebäudehöhe - kein Bebauungsplan

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  •  Huma6
31.1. - 2.2.2014
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Hallo liebes Forum!

Ich lese mitlerweile seit einem Jahr begeistert Beiträge in diesem Forum und nun da unser Bau auch endlich losgehen kann, hätte ich eine Frage:

Wir haben in unserer Gemeinde (NÖ) keinen Bebauungsplan. Nun haben wir Bauverhandlung gehabt und der Sachverständige der von der Gemeinde zugezogen wurde, hat auf den Plan gesehen und gesagt, dass das Gebäude unter 8m hoch wird und es somit Bauklasse II ist.

Richtet sich die erlaubte Bauhöhe in diesem fall nicht nach den den Gebäuden in 100m Umgebung?
Der Abstand zum Nachbar ist 4,3m. Wenn ich unter §54 der Nö Bauordnung nachlese, ist nur der 45° Lichteinfall zum Nachbarn erforderlich.
Hätte ich dann nicht auch 8,60 hoch planen können?

  •  gloitom
  •   Gold-Award
1.2.2014  (#1)
Nach der Niederösterreichischen Bauordnung wird in neun Bauklassen unterteilt:
Bauklasse I bis 5 m
Bauklasse II über 5 m bis 8 m
Bauklasse III über 8 m bis 11 m, ...

Bei Bauklasse III wird eine höhere Abgabe fällig, also eh nicht so schlecht, wenn du drunter geblieben bist...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
1.2.2014  (#2)
@Huma6 - Wir hatten die gleichen Vorgaben (kein Bebauungsplan) und hatten einige Probleme.
Ausschlaggebend sind §53, 54 und 56.
Am problematischten ist der § 56, weil´s da eher auf das subjektive Empfinden des Bausachverständigen ankommt...er entscheidet, ob dein geplantes Haus ins Ortsbild paßt, d.h. in erster Linie muß der überzeugt werden.
Alles andere wird mühsam (z.b. durch Gegengutachten usw.) durchzusetzen.

Die Bauklasse/Bauhöhe wird durch die mittlere Höhe der Gebäudefront berechnet, d.h. es kommt auf die Dachform an (Flach/Pultdach vs. Satteldach) und nicht auf den höchsten Punkt.

Wenn´s keinen Bebauungsgplan gibt, wird mindestens Bauklasse 2 angenommen (auch wenn du unter BK 1 fallen würdest), wennst drüber kommst, wird eine Ergänzungsabgabe fällig.

D.h. du hättest auch 10 Meter planen können, wenn´s ins Ortbild paßt und dadurch u.a. auch der §53, 54 und 56 eingehalten wird.

Ev. meldet sich karl10 noch dazu, er ist der Experte emoji

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  •  Huma6
2.2.2014  (#3)
Vielen Dank für die Infos!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.2.2014  (#4)
@huma - Auf was willst hinaus?? Du hast ja schon eingereicht und es war alles ok. Hättest du höher bauen wollen?? Mit 8m geht sich´s in der Regel ja locker aus für 2 Hauptgeschosse plus Keller.

Zu deinen Fragen konkret:

zitat..
Huma6 schrieb: Richtet sich die erlaubte Bauhöhe in diesem fall nicht nach den den Gebäuden in 100m Umgebung?

Nein! Baukalsse I und II (also bis 8 m) sind immer zulässig. Da kommts auf die 100m-Umgebung nicht an.

zitat..
Huma6 schrieb: Wenn ich unter §54 der Nö Bauordnung nachlese, ist nur der 45° Lichteinfall zum Nachbarn erforderlich.

Etwas genauer gesagt: 45° Lichteinfall zu den "bewilligten Hauptfenstern" des NAchbarn.

zitat..
Huma6 schrieb: Hätte ich dann nicht auch 8,60 hoch planen können

Dafür hättest du eine Mehrheit von Gebäuden mit Bauklasse III in der 100m-Ümgebung gebraucht (findet man normal nur im städtischen Berich).



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  •  Huma6
2.2.2014  (#5)
Ja es wurde bereits eingereicht und höher hätte es auch nicht werden sollen. Hatte deswegen letztens eine Diskussion mit meinem Bruder und wollte mich deshalb schlau machen wie die Rechtslage wirklich ist.

Die Mehrheit von Gebäuden mit Bauklasse III hätte es nicht gegeben.

Vielen Dank nochmal!

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